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   BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99   

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https://dejure.org/2001,4890
BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99 (https://dejure.org/2001,4890)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 AZR 562/99 (https://dejure.org/2001,4890)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 562/99 (https://dejure.org/2001,4890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 6; ; BetrAVG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 6 2 Abs. 1
    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen - Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6, § 2 Abs. 1
    Ungleichbehandlung bei vorgezogener Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99
    Eine andere feste Altersgrenze iSv. § 2 Abs. 1 2. Halbs. BetrAVG ist nur dann vereinbart, wenn die Versorgungsordnung vorsieht, daß der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung seines 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten soll (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 2 Nr. 53 ff.).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99
    Die Frage, ob eine solche Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers statthaft ist (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen), stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
  • LAG Hamburg, 02.09.1999 - 7 Sa 10/99

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenhöhe; Möglichkeit der

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 1999 - 7 Sa 10/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 562/99
    Die Frage, ob eine solche Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers statthaft ist (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen), stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
  • LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09

    Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Selbst wenn für diesen Personenkreis besonders günstige Regelungen getroffen wurden, ergibt sich daraus noch keine Pflicht des Arbeitgebers, diese Vergünstigungen auch vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern gut zu bringen (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 562/99 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 24).

    Selbst wenn für diesen Personenkreis besonders günstige Regelungen getroffen wurden, ergibt sich daraus noch keine Pflicht des Arbeitgebers, diese Vergünstigungen auch vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern gut zu bringen (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 562/99 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 24).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Selbst wenn für diesen Personenkreis besonders günstige Regelungen getroffen wurden, ergibt sich daraus noch keine Pflicht des Arbeitgebers, diese Vergünstigungen auch vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern gut zu bringen (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 562/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 26 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 24).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04

    Betriebsrentenberechnung bei vorgezogener Inanspruchnahme - Auslegung einer

    Dieser Rechenweg gilt allerdings nur für typische Versorgungsregelungen und nur, soweit diese für den Arbeitnehmer keine günstigeren Regelungen beinhalten (BAG 24.07.2001, a.a.O.; 23.01.2001, a.a.O.).

    Es hat allerdings angedeutet, daß eine gewisse Ungleichbehandlung aus personalwirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sein kann (BAG 23.01.2001, 3 AZR 562/99 = AP Nr. 26 zu § 6 BetrAVG).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es nicht, eine besonders günstige Berechnung der Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, die die Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen, nachdem sie bis zum Rentenbeginn betriebstreu gewesen sind, auch Arbeitnehmern zu gewähren, die vorzeitig ausgeschieden sind (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 562/99 - zu IV 2 der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2016 - 11 Sa 736/16

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung durch sog.

    Auch § 6 BetrAVG enthält keine derartige Regelung, sondern stellt lediglich eine Verknüpfung zur gesetzlichen Rentenversicherung her und ermöglich einem Arbeitnehmer die Betriebsrente mit vorzeitigen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen (BAG, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 562/99 - AP Nr. 26 zu § 6 BetrAVG; Steinmeyer in Erfurter Kommentar, 17. Auflage 2017, § 2 BetrAVG Rn. 6 und § 6 BetrAVG Rn. 1, 2).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 82/01

    Vorzeitiges Altersruhegeld; Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft; keine

    Da der Kläger aber vor Erreichen des Versorgungsfalles aus den Diensten der Trägergesellschaft ausgeschieden ist, hat er eine unverfallbare Anwartschaft erworben, die auch die Dynamik der Versorgung durch einen jährlichen Steigerungsbetrag mit umfasst (vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 562/99 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 24 = demnächst AP § 6 BetrAVG Nr. 26; vgl. auch Urteil vom 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - zu III.1. der Gründe).
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