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   BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05   

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BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05 (https://dejure.org/2007,2450)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2007 - 3 AZR 398/05 (https://dejure.org/2007,2450)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 (https://dejure.org/2007,2450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Vorteile der knappschaftlichen Rentenversicherung gegenüber einem von der Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Rentenversicherung befreiten und bei der Bundesknappschaft beschäftigten Arzt; Verpflichtung zur teilweisen Übernahme der Beiträge zum ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; BGB § ... 242; ; SGB VI § 172; ; AltTZG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b; ; AltTZG § 4 Abs. 2; ; Heilberufsgesetz NRW § 6 Abs. 1 Nr. 10 2. Alternative; ; Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung § 6; ; Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung § 21 Abs. 1; ; Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht; Sozialversicherungsrecht; Berufsständisches Versorgungsrecht - knappschaftliche Rentenversicherung; Gleichbehandlung; Systemunterschiede; Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung bei Systemunterschieden ? Umfang der Erstattung von Rentenanteilen durch den Arbeitgeber ? Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Anknüpfungen an den vom Arbeitnehmer gestellten Antrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 36
  • NJW 2007, 1710 (Ls.)
  • NZA 2007, 621
  • DB 2007, 1876
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R

    Pflichtmitgliedschaft - Ärzteversorgung - Befreiung - Rentenversicherung -

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Eine solche konnte dem SGB auch nicht durch Analogie entnommen werden (vgl. BSG 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1; 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110).

    Diese Pflicht stünde einer Differenzierung allenfalls dann entgegen, wenn ihm dadurch eine unzumutbare und unverhältnismäßige Doppelbelastung auferlegt würde (ähnlich BSG 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob mit dem Bundessozialgericht (14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1) davon auszugehen ist, dass bereits die Unterschiede der beiden Systeme - knappschaftliche Rentenversicherung auf der einen, Ärzteversorgung auf der anderen Seite - die Ungleichbehandlung rechtfertigen.

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Gleiches hat das Bundessozialgericht angenommen, soweit eine entsprechende Verpflichtung zur Übernahme eines Teils der Aufwendungen für eine Altersversorgung auf der Basis der Ansicht geltend gemacht wurde, eine analoge Anwendung von Regelungen des SGB ergebe diese Rechtsfolge (22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110).

    Eine solche konnte dem SGB auch nicht durch Analogie entnommen werden (vgl. BSG 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R - SozR 3-2600 § 170 Nr. 1; 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Das hätte auch rückwirkend geschehen können (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Dieser verpflichtet den Landesgesetzgeber und den Satzungsgeber dazu, auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds Rücksicht zu nehmen und eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden (vgl. BVerwG 23. März 2000 - 1 B 15/00 - NJW-RR 2001, 785, zu 2 c der Gründe).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Vor diesem Hintergrund ist die Pflicht zur Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk an Art. 2 Abs. 1 GG zu messen (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 113/03 - BVerfGK 4, 349, zu II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es dabei hinsichtlich angestellter Ärzte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleiben wollen, für ausreichend angesehen, wenn der Beitragssatz zum berufsständischen Versorgungswerk sich auf 30 % des sonst zu zahlenden Beitragssatzes verringert (25. November 1982 - 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11).
  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Ebenso ist auf schwerwiegende Besonderheiten Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG 4. Juli 1995 - 1 B 89.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 29).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Dieses Ergebnis verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass bei einer Wahlmöglichkeit zwischen zwei Systemen der Altersvorsorge eine Benachteiligung in einem Bereich nicht durch benachteiligungsfreie Regelungen in einem anderen Bereich, den der Norm- oder Regelungsunterworfene hätte wählen können, gerechtfertigt werden (dazu BVerfG 5. April 2005 - 1 BvR 774/02 - BVerfGE 113, 1, zu B I 3 c, d der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Damit hat die Beklagte unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Parteien (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 -AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62, zu II 3 der Gründe) ihre Aufklärungspflicht erfüllt.
  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05
    Soweit es um die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes geht, ist dieser im Lichte eben dieses verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes auszulegen (vgl. BAG 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272, zu I 1 der Gründe).
  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 u Art 12 Abs 1 durch Ablehnung eines Antrags

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Eine Rechtswegrüge wurde nicht erhoben, so dass es bei dem von der Klägerin beschrittenen Rechtsweg zu verbleiben hat (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - zu I 1 der Gründe, BAGE 121, 36).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Eine Wahlmöglichkeit stellt jedoch dann keinen Rechtfertigungsgrund dar, wenn die Entscheidungsalternativen für den Wählenden unzumutbar sind (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 43 ff., AP SGB VI § 172 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 28).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist in der Revisionsinstanz nach § 73 Abs. 2, § 65 ArbGG ebenso nicht mehr zu prüfen; eine entsprechende Rüge ist nicht erhoben worden (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 121, 36) .
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Eine Rechtswegrüge wurde nicht erhoben, so dass der Senat nicht der Frage nachzugehen braucht, ob das Arbeitsgericht ohne weitere Prüfung von einer Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 4 ArbGG ausgehen konnte (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - zu I 1 der Gründe, BAGE 121, 36).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Eine entsprechende Prüfung wäre nur veranlasst, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten gewesen wäre (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 16, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24, BAGE 121, 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2008 - 6 A 10975/07

    Rechtsanwaltsversorgung

    Mit der Einfügung eines Abs. 2 in § 172 SGB VI durch Art. 1 Nr. 28 Buchst. b des Gesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) griff der Bundesgesetzgeber erstmals auf dieses Rechtsgebiet über (so BAG, Urteil vom 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - NZA 2007, 621 ff. [623]), sodass von diesem Zeitpunkt an eine Verdrängung des Landesrechts möglich wird.

    Dieses Vorhaben hat er auch in geeigneter Weise sozialversicherungsrechtlich verwirklicht, denn § 172 Abs. 2 SGB VI begründet nach seinem klaren Wortlaut und seiner systematischen Stellung innerhalb des SGB VI eine eigenständige, auf seinen Anteil begrenzte Beitragsschuld des Arbeitgebers gegenüber dem Versorgungsträger (so auch BAG, Urteil vom 31. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - NZA 2007, 621 ff.; BSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - B1KR 25/99 R - SozR 3 - 2600 § 170 Nr. 1 und Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98R. - BSGE 86, 262 ff. [270]).

    Die Sachgerechtigkeit dieser Regelung liegt bei Auswertung der o.a. Gesetzesmaterialien vielmehr auf der Hand (so auch BAG, Urteil vom 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - NZA 2007, 621 ff. [624 f.]).

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 304/18

    Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten

    Die Zulässigkeit des Rechtsweges ist auch nicht gerügt worden (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 121, 36) .
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Dieser fordert für eine Ungleichbehandlung von Personengruppen lediglich, dass sie sich "auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt" (BAG [23.01.2007] - 3 AZR 398/05 - NZA 2007, 621 [Rn. 42]).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 753/06

    Beiträge für Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    c) Entgegen der Ansicht des Klägers gab es auch sonst keine gesetzliche Grundlage für die Übernahme anteiliger Beiträge durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - AP SGB VI § 172 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 28, zu II 1 a bb der Gründe).

    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn eine bestimmte Ausübung des Wahlrechts für den Regelungsunterworfenen zu unverhältnismäßigen Folgen führt und daher unzumutbar ist (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - AP SGB VI § 172 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 28, zu II 1 a dd (2) der Gründe).

  • LSG Bayern, 28.04.2022 - L 1 SV 6/22

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zum Beitragszuschuss zur PKV und Arbeitgeberzuschuss

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in neuerer Zeit über Rechtsstreitigkeiten nach § 172 Abs. 2 SGB VI a.F. entschieden hat, beruhte dies darauf, dass die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs in der Revisionsinstanz nicht mehr zu prüfen war; im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich in Zweifel gezogen, ob in den zu entscheidenden Fällen der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen überhaupt eröffnet gewesen wäre (siehe BAG, Urteil vom 17.6.2008 - 3 AZR 753/06 - juris Rn. 15; BAG, Urteil vom 23.1.2007 - 3 AZR 398/05 - juris Rn. 22 ff.).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06

    Stichtag für Invaliditätsrente

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - L 18 R 773/12
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2011 - 15 Sa 785/11

    Erwerbsminderungsrente; Kein Anspruch bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

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