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   BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16   

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https://dejure.org/2018,681
BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16 (https://dejure.org/2018,681)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 3 AZR 359/16 (https://dejure.org/2018,681)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 3 AZR 359/16 (https://dejure.org/2018,681)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Beitragsbezogene Leistungszusage

  • bag-urteil.com

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

  • rewis.io

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des gesetzlichen Insolvenzschutzes für Versorgungsanwärter

  • datenbank.nwb.de

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einstandspflicht des PSV für einen in der Versorgungsordnung zugesagten Garantiezins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsbezogene Leistungszusage - und der Insolvenzschutz für die Anwartschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft - Einvernehmen iSd. § 30g Abs. 2 Satz 2 BetrAVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Damit soll sichergestellt werden, dass die Beschränkung des "Unverfallbarkeitsbetrags" bei vorzeitigem Ausscheiden grundsätzlich nicht auf "Altzusagen" Anwendung findet (vgl. BT-Drs. 14/4595) .

    Nach der Gesetzesbegründung soll damit "sowohl auf individualrechtlicher Ebene zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch in kollektivrechtlichen Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) die Möglichkeit bestehen, einen bestimmten Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung zu wählen" (BT-Drs. 14/4595 S. 67) .

  • LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 728/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. März 2016 - 9 Sa 728/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Eine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen fehlt in § 7 Abs. 2 BetrAVG (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 491/98 - zu I 1 a der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - zu II 1 a bb der Gründe) .
  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Eine Öffnungsklausel für günstigere Versorgungsvereinbarungen fehlt in § 7 Abs. 2 BetrAVG (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 491/98 - zu I 1 a der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - zu II 1 a bb der Gründe) .
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Betriebsparteien nicht berechtigt sind, für ausgeschiedene Arbeitnehmer Regelungen zu treffen (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe; offengelassen etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23, BAGE 138, 197) , konnte eine Anwendung der Bestimmungen in den jeweils geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen auch in der Zeit nach Eintritt des Klägers in den Ruhestand rechtssicher nur durch ihre konstitutive Inbezugnahme erreicht werden (vgl. für die Annahme einer vertraglichen Inbezugnahme ebenfalls BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; in diesem Sinne wohl auch BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Die Neufassung ist auch vom Revisionsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - zu III 2 der Gründe, BAGE 54, 67) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Betriebsparteien nicht berechtigt sind, für ausgeschiedene Arbeitnehmer Regelungen zu treffen (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe; offengelassen etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23, BAGE 138, 197) , konnte eine Anwendung der Bestimmungen in den jeweils geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen auch in der Zeit nach Eintritt des Klägers in den Ruhestand rechtssicher nur durch ihre konstitutive Inbezugnahme erreicht werden (vgl. für die Annahme einer vertraglichen Inbezugnahme ebenfalls BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; in diesem Sinne wohl auch BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Betriebsparteien nicht berechtigt sind, für ausgeschiedene Arbeitnehmer Regelungen zu treffen (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe; offengelassen etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23, BAGE 138, 197) , konnte eine Anwendung der Bestimmungen in den jeweils geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen auch in der Zeit nach Eintritt des Klägers in den Ruhestand rechtssicher nur durch ihre konstitutive Inbezugnahme erreicht werden (vgl. für die Annahme einer vertraglichen Inbezugnahme ebenfalls BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; in diesem Sinne wohl auch BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Risiken die Zahlung einer einmaligen Kapitalzuwendung verspricht (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 145, 314) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
    Dies ergibt die Auslegung nach den für Betriebsvereinbarungen geltenden Grundsätzen (vgl. dazu etwa BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22) .
  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter -

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

    Die Neufassung ist auch vom Revisionsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 359/16 - Rn. 18; 13. Januar 1987 - 1 AZR 267/85 - zu III 2 der Gründe, BAGE 54, 67) .
  • LAG Köln, 05.04.2023 - 11 Sa 758/22

    Betriebliche Altersversorgung; Anwartschaft

    Eine weitere Verzinsung des sich danach ergebenden Betrags nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis bzw. im Rahmen der Insolvenzsicherung nach dem Sicherungsfall bis zum Eintritt des Versorgungsfalles ordnet das Gesetz nicht an (BAG, 23.01.2028 - 3 AZR 359/16 - m. w. N.).
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