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   BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16   

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https://dejure.org/2018,682
BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16 (https://dejure.org/2018,682)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 3 AZR 448/16 (https://dejure.org/2018,682)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 (https://dejure.org/2018,682)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende zukünftige Leistungen; Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit unverfallbarer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung; Eintritt des Versorgungsfalls bei vorzeitig ausgeschiedenem Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Ausscheiden vor dem Versorgungsfall bei Invaliditätsrente

  • bag-urteil.com

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • rewis.io

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende zukünftige Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein unverfallbares Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalls während bestehendem Arbeitsverhältnis wegen eines erst späteren Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzverfahren,Auflösungsantrag, Abfindung - und später eine Betriebsrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Invaliditätsrente - und das Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung eines Tarifvertrags - Ausscheiden vor dem Eintritt eines Versorgungsfalls

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 335
  • ZIP 2018, 1268
  • NZA 2018, 1558
  • BB 2018, 1212
  • BB 2018, 947
  • DB 2018, 1224
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel Regelungen treffen, die mit diesem in Einklang stehen und damit auch Bestand haben (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 10 AZR 575/16 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Bei wiederkehrenden Leistungen, die - wie vorliegend - von keiner Gegenleistung abhängen, können grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden, ohne dass die Besorgnis bestehen muss, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (vgl. etwa BAG 21. März 2017 - 3 AZR 464/15 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie daher in diesem Sinn anzuwenden (vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Dies führt lediglich dazu, dass ggf. im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 726 Abs. 1 ZPO vor Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen ist, ob die für die künftigen Zahlungsansprüche maßgebliche Bedingung vorliegt (vgl. auch BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrags (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 57 mwN, BAGE 155, 326) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Der Umstand, dass das Betriebsrentengesetz bei der Abgrenzung der von ihm erfassten Risiken an das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpft, verlangt keinen vollständigen Gleichlauf (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 25 f., BAGE 133, 289) .
  • ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14

    Bemessung der Höhe der monatlichen Betriebsrente auf Grundlage eines

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19. August 2015 - 3 Ca 9530/14 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Köln, 11.03.2016 - 4 Sa 955/15

    Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Beginns und der Höhe einer

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. März 2016 - 4 Sa 955/15 - aufgehoben.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    e) Die Beklagte hat sich mit dem Ausspruch der ordentlichen Kündigung nicht iSv. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich selbstwidersprüchlich verhalten (zu den Anforderungen vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    (1) Die Zurückweisung ist gemäß § 242 BGB unzulässig, wenn der Kündigungsempfänger den Vertreter in der bestehenden Geschäftsverbindung auch ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde wiederholt als solchen anerkannt hat, solange kein begründeter Zweifel am Bestehen der Vollmacht aufgetreten und deshalb ein Vertrauenstatbestand für den Kündigenden entstanden ist (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 34, BAGE 137, 347; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07 - Rn. 15; KG Berlin 21. November 1997 - 5 U 5398/97 - zu 3 der Gründe; allgemein zu den Voraussetzungen eines treuwidrig widersprüchlichen Verhaltens BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) , aufgrund dessen er von der Vorlage einer "Vollmachtsurkunde" abgesehen hat.
  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Die Beklagte hat sich nicht rechtsmissbräuchlich selbstwidersprüchlich verhalten (zu den Anforderungen vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) , indem sie anderen, nicht geimpften Beschäftigten nicht gekündigt hat, da diese die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG absolviert hatten und mit der Klägerin nicht vergleichbar sind.
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

    (1) Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. etwa BAG 20. März 2019 - 7 AZR 409/16 - Rn. 45 mwN; 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38 mwN, BAGE 161, 335; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - Rn. 85 mwN) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Entscheidend für die Invaliditätsversorgung nach dem Betriebsrentengesetz ist folglich die Absicherung der an biologische Risiken und die sich daraus ergebenden körperlichen Einschränkungen gebundene Gefahr des Einkommensverlustes (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 35, BAGE 161, 335; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 21 f.; 19. April 2011 - 3 AZR 350/09 - Rn. 20; 18. September 2007 - 3 AZR 391/06 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Widersprüchliches Verhalten wäre erst dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) .
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
    Insbesondere hat sich die Beklagte zu 1. mit ihrem Ausspruch nicht iSv. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich selbstwidersprüchlich verhalten (zu den Anforderungen vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) .

    Insbesondere hat sich die Beklagte zu 2. mit ihrem Ausspruch nicht iSv. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich selbstwidersprüchlich verhalten (zu den Anforderungen vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 38, BAGE 161, 335) .

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18

    Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die

    Denn die Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel gesetzeskonforme Regelungen treffen (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 33) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 93/18

    Außerordentliche Kündigung einer Kirchenmusikerin wegen Missachtung des

    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 23.01.2018 - 3 AZR 448/16 - NZA 2018, 1558 Rn. 38 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfe bei der Abgrenzung eines bis zum Eintritt eines Versorgungsfalls "betriebstreuen" Arbeitnehmers von dem vorzeitig mit einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft ausscheidenden Arbeitnehmer nicht darauf abgestellt werden, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Gewährung von Versorgungsleistungen gestellt habe (BAG 23.01.2018 - 3 AZR 448/16).
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 598/21

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung AGB

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