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   BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94   

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BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94 (https://dejure.org/1995,1871)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 6 AZR 615/94 (https://dejure.org/1995,1871)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 (https://dejure.org/1995,1871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Witwenrente auf eine Überbrückungsbeihilfe - Verletzung des Gleichheitssatzes bei Nichtanrechnungen von Unterhaltsleistungen Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Witwenrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag vom 10.4.1974 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den alliierten Behörden und Streitkräften in Berlin - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) §§ 4, 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe: Anrechnung von Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Gegensatz zu Unterhaltsleistungen des Ehepartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 98
  • BB 1995, 1963
  • DB 1995, 2429
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5a der Gründe, m.w.N.).

    Aufgabe der Gerichte ist es nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - aaO).

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94
    Für die Betriebsrente, die eine Abgeltung der Arbeitsleistung im ganzen enthält, ist anerkannt, daß es weder willkürlich noch ein Eingriff in das Eigentum noch sozialstaatswidrig ist, wenn ein früherer Arbeitnehmer wegen Anrechnung seiner Sozialversicherungsrente geringere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erhält als ein anderer Arbeitnehmer, dem es nicht gelungen ist, eine gleich hohe Sozialversicherung aufzubauen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94
    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Begriff, wie hier den des Sozialversicherungsträgers, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, so wollen sie ihn im Zweifel in demselben Sinne verstanden wissen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 303/93

    Anspruch auf tariflichen Lohn anstatt der Ausbildungsvergütung - Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94
    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Begriff, wie hier den des Sozialversicherungsträgers, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, so wollen sie ihn im Zweifel in demselben Sinne verstanden wissen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAG Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94
    Aufgabe der Gerichte ist es nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - aaO).
  • LAG Berlin, 09.05.1994 - 17 Sa 42/94

    Alliierte Arbeitgeber; Tarifvertrag; Überbrückungsbeihilfe; Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. Mai 1994 - 17 Sa 42/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01

    Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb

    Dabei ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien einen von ihnen verwendeten Begriff, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, im Zweifel in diesem Sinn verstanden wissen wollten (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 - AP TVAL II § 42 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 2; 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66; 16. Februar 1994 - 5 AZR 303/93 - AP BBiG § 14 Nr. 7 = EzA BBiG § 14 Nr. 7 ).
  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    Dabei ist zugrunde zu legen, dass die Tarifvertragsparteien einen von ihnen verwendeten Begriff, der in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, im Zweifel in diesem Sinne verstanden wissen wollten (vgl. BAG Urt. v. 23.02.1995 - 6 AZR 615/94 - AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II; BAG Urt. v. 16.02.1994 - 5 AZR 303/93 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG ).
  • LAG Hamm, 09.04.1998 - 16 Sa 726/96

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (ziviler Bediensteter bei den

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  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Damit orientiert sich die Höhe der Überbrückungsbeihilfe an der Grundvergütung für die vertragliche regelmäßige Arbeitszeit eines Kalendermonats im Zeitpunkt der Entlassung (§ 4 Nr. 3 Buchst a TV SozSich Berlin; vgl BAG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 -, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II = NZA 1996, 98, 99).

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit angesehen (BAG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 -, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II = NZA 1996, 98 f; vgl auch zum TV SozSich Bundesrepublik: BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.1999 - 2 Sa 749/99

    Anrechnung der von britischen Streitkräften gewährten Witwenrente auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Damit orientiert sich die Höhe der Überbrückungsbeihilfe an der Grundvergütung für die vertragliche regelmäßige Arbeitszeit eines Kalendermonats im Zeitpunkt der Entlassung (§ 4 Nr. 3 Buchst a TV SozSich; vgl BAG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 -, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II = NZA 1996, 98, 99).
  • LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Lektoren; Beiderseitige Tarifbindung

    An ihn sind nicht nur der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG, sondern auch die Träger kollektiver Ordnungen, also vor allem die Tarifvertragsparteien (statt vieler: Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II, 1. Halbband, 7. Auflage 1966, S. 373 ff.; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Auflage 1977, Einleitung Rn. 750; BAG vom 21.02.1991, DB 1991, 1330; BAG vom 23.02.1995, DB 1995, 2429).

    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG wird durch eine Tarifnorm dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten und Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG DB 1995, 2429).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2000 - L 3 RJ 141/98

    Rentenversicherung

    Die am 13.06.1997 bei dem Sozialgericht (SG) Detmold erhobene Klage hat der Kläger mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.02.1995 (6 AZR 615/94) begründet.

    Das Bundesarbeitsgericht weist in seinem Urteil vom 23.02.1995 (6 AZR 615/94) zu Recht darauf hin, dass der Begriff des Sozialversicherungsträgers einen historisch gewachsenen Inhalt hat, wie er in den §§ 1, 29 ff SGB IV niedergelegt ist.

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 605/96

    Spesenanspruch; Abgrenzung Güternah- und Güterfernverkehr

    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen gesetzlich definierten Rechtsbegriff, so ist grundsätzlich anzunehmen, daß er auch innerhalb der Tarifnorm diesen Inhalt haben soll (BAG Urteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 329/92 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Croupier, zu II 3 b der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 - AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II, zu 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01

    Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für

    Sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihres Gestaltungsspielraums und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschritten haben (vgl. BAG, 29.08.2001, 4 AZR 352/00, AP Nr. 291 zu Art. 3 GG ; 28.05.1996, 3 AZR 752/95, AP Nr. 143 zu § 1 TVG-Tarifverträge-Metallindustrie ; 23.02.1995, 6 AZR 615/94, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II ).
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