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   BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98   

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https://dejure.org/1999,14086
BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98 (https://dejure.org/1999,14086)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1999 - 9 AZR 14/98 (https://dejure.org/1999,14086)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 9 AZR 14/98 (https://dejure.org/1999,14086)
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  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
    Das Landesarbeitsgericht hat verkannt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine solche tarifliche Abbedingung mit hinreichender Deutlichkeit hätte normiert werden müssen (vgl. BAG, Urteile vom 4. Juli 1958 - 1 AZR 559/57 -, AP Nr. 5 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 -, BAGE 42, 94 = AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

    Er wird daher nach dieser Rechtsprechung von der Entgeltzahlungspflicht nicht frei, auch wenn er ohne eigenes Verschulden wegen zu niedriger Temperaturen den Betrieb unterbrechen muss (vgl. BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 -, BAGE 42, 94 AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
    b) Der Entgeltanspruch des Klägers ist auch bei Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Betriebsrisikolehre (BAG, Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 -, BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 -, BAGE 24, 446, 448 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie BAG Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 -, BAGE 34, 331 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) begründet.

    Die Gesetzeslücke sei so zu füllen, dass als Inhaber des Direktionsrechts der Arbeitgeber stets das Betriebsrisiko zu tragen habe (vgl. BAG, Urteil vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 -, BAGE 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

  • BAG, 04.07.1958 - 1 AZR 559/57

    Betriebsrisiko des Arbeitgebers - Tarifvertrag - Einzelarbeitsvertrag - Normierte

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
    Das Landesarbeitsgericht hat verkannt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine solche tarifliche Abbedingung mit hinreichender Deutlichkeit hätte normiert werden müssen (vgl. BAG, Urteile vom 4. Juli 1958 - 1 AZR 559/57 -, AP Nr. 5 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 -, BAGE 42, 94 = AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
    b) Der Entgeltanspruch des Klägers ist auch bei Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Betriebsrisikolehre (BAG, Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 -, BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 -, BAGE 24, 446, 448 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie BAG Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 -, BAGE 34, 331 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) begründet.
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55

    Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
    b) Der Entgeltanspruch des Klägers ist auch bei Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Betriebsrisikolehre (BAG, Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 -, BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 -, BAGE 24, 446, 448 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie BAG Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 -, BAGE 34, 331 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) begründet.
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