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   BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97   

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BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97 (https://dejure.org/1999,1682)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1999 - 9 AZR 739/97 (https://dejure.org/1999,1682)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 (https://dejure.org/1999,1682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    HGB §§ 74 b, 74 c

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Karenzentschädigung - Wohnsitzwechsel - Früheres Arbeitsentgelt - Mobilität des Arbeitnehmers - Erhöhte Anrechnungsfreigrenze - Mehraufwendungen durch Umzug - Verlegung des Wohnsitzes - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • Judicialis

    HGB § 74 b; ; HGB § 74 c

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74 b; HGB § 74 c
    Höhe der Karenzentschädigung bei Wohnsitzwechsel L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 74b, 74c
    Karenzentschädigung bei Wohnsitzwechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot: Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze bei notwendigem Wohnsitzwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 56
  • NJW 2000, 165
  • NZA 1999, 936
  • VersR 1999, 1174
  • BB 1999, 1603
  • DB 1999, 1711
  • DB 1999, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 4/93

    Karenzentschädigung nach Ortswechsel

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Ist am bisherigen Wohnsitz ein Unternehmen ansässig, bei dem die Aufnahme einer Tätigkeit dem Arbeitnehmer verboten ist, so muß der Arbeitnehmer nicht nachweisen, daß er - das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hinweggedacht - bei diesem auch tatsächlich eine Anstellung gefunden hätte (Fortführung des Senatsurteils vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    a) Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB besteht, wenn der durch ein Wettbewerbsverbot behinderte Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines bisherigen Wohnortes antritt, weil er nur dort eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und Aufstiegschancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt, und dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAG Urteile vom 17. Dezember 1973 - 3 AZR 283/73 - BAGE 25, 444, 448 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB; Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    Der Senat hat bereits ausgeführt, daß es abwegig ist, vom Arbeitnehmer einen Bewerbungsversuch zu verlangen, solange er bei positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens nicht von einem Anstellungsangebot des gesperrten Wettbewerbers Gebrauch machen darf (Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    Im Schrifttum ist daraus geschlossen worden, daß ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 HGB nicht voraussetze, daß der Arbeitnehmer bei einem ortsansässigen Wettbewerber eine Anstellung hätte finden können (GK-HGB/Etzel, 5. Aufl., §§ 74 bis 75 d Rz 95; ebenso Krauß, Anm. zum Urteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - in WiB 1995, 634).

  • BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 31/84

    Geltung der erhöhten Anrechnungsgrenze bei Ursächlichkeit eines

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Ein Arbeitnehmer ist durch das Wettbewerbsverbot gezwungen, seinen Wohnsitz zu verlegen, wenn er nur außerhalb seines bisherigen Wohnorts eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und beruflichen Chancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt (Fortführung des BAG Urteils vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB).

    a) Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB besteht, wenn der durch ein Wettbewerbsverbot behinderte Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines bisherigen Wohnortes antritt, weil er nur dort eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und Aufstiegschancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt, und dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAG Urteile vom 17. Dezember 1973 - 3 AZR 283/73 - BAGE 25, 444, 448 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB; Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    Der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen Wettbewerbsverbot und Wohnsitzverlegung entfällt nur dann, wenn ein Verstoß gegen die Wettbewerbsabrede am Ort des alten Wohnsitzes nicht in Betracht kommen kann, weil dort entweder überhaupt kein Wettbewerber ansässig (BAG Urteil vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB), oder zwar ein Wettbewerber ansässig ist, dieser aber keine für den Arbeitnehmer geeigneten und vom Geltungsbereich des Verbots erfaßten Arbeitsstellen vorhält (BAG Urteil vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; so auch Heymann/Henssler, HGB, 2. Aufl., § 74 c Rz 12).

  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 676/79

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    a) Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB besteht, wenn der durch ein Wettbewerbsverbot behinderte Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines bisherigen Wohnortes antritt, weil er nur dort eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und Aufstiegschancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt, und dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAG Urteile vom 17. Dezember 1973 - 3 AZR 283/73 - BAGE 25, 444, 448 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB; Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).

    Der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen Wettbewerbsverbot und Wohnsitzverlegung entfällt nur dann, wenn ein Verstoß gegen die Wettbewerbsabrede am Ort des alten Wohnsitzes nicht in Betracht kommen kann, weil dort entweder überhaupt kein Wettbewerber ansässig (BAG Urteil vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB), oder zwar ein Wettbewerber ansässig ist, dieser aber keine für den Arbeitnehmer geeigneten und vom Geltungsbereich des Verbots erfaßten Arbeitsstellen vorhält (BAG Urteil vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; so auch Heymann/Henssler, HGB, 2. Aufl., § 74 c Rz 12).

  • LAG Köln, 29.10.1997 - 2 Sa 794/97

    Einbeziehung einer Aufwandsentschädigung bei Berechnung einer Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 794/97 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Oktober 1997 - 2 Sa 794/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 482/86

    Versagung erhöhter Karenzentschädigung eines Verkaufsdirektor und

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Außerdem wird ein Anreiz geschaffen, sich nach einer neuen Arbeit umzusehen (Anschluß an BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 482/86 - AP Nr. 14 zu § 74 c HGB).

    Die Beklagte verkennt, daß die Erhöhung der Anrechnungsgrenze in § 74 c Abs. 1 HGB von 110 % auf 125 % einen Anreiz zur Erhöhung der Mobilität des Arbeitnehmers bieten soll, damit der Arbeitnehmer sich auch außerhalb des bisherigen Wohnsitzes nach Arbeit umsieht und so den Arbeitgeber durch den anderweitigen Erwerb von der vollen Zahlung der Karenzentschädigung entlastet (BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 482/86 - AP Nr. 14 zu § 74 c HGB).

  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen -

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Das ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. BAG Urteile vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 15 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO, zu III 3 der Gründe; vom 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - BAGE 25, 385 = AP Nr. 34 zu § 74 HGB; vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 34 = AP Nr. 52 zu § 615 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Das ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. BAG Urteile vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 15 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO, zu III 3 der Gründe; vom 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - BAGE 25, 385 = AP Nr. 34 zu § 74 HGB; vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 34 = AP Nr. 52 zu § 615 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    Das ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 74 c Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. BAG Urteile vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 15 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO, zu III 3 der Gründe; vom 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - BAGE 25, 385 = AP Nr. 34 zu § 74 HGB; vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 34 = AP Nr. 52 zu § 615 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.12.1973 - 3 AZR 283/73

    Wohnsitzverlegung - Zwang

    Auszug aus BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
    a) Ein Zwang zur Wohnsitzverlegung i.S.d. § 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB besteht, wenn der durch ein Wettbewerbsverbot behinderte Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines bisherigen Wohnortes antritt, weil er nur dort eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und Aufstiegschancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt, und dies eine Wohnsitzverlegung erfordert (BAG Urteile vom 17. Dezember 1973 - 3 AZR 283/73 - BAGE 25, 444, 448 = AP Nr. 2 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe; vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 676/79 - AP Nr. 9 zu § 74 c HGB; vom 10. September 1985 - 3 AZR 31/84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB; Senatsurteil vom 8. November 1994 - 9 AZR 4/93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Es trägt durch entsprechende Gegenüberstellung der Vorgabe Rechnung, dass die Anrechnung nach § 74c Abs. 1 HGB - im Gegensatz zu § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - auf jede fällige Monatsrate der Entschädigung pro rata temporis erfolgt (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 25; 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 - BAGE 91, 56; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - zu II 1 der Gründe, BAGE 25, 385) .
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

    Damit ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen aus anderweitiger Tätigkeit einerseits und der zu zahlenden Karenzentschädigung andererseits für einen größeren oder den gesamten Zeitraum des Wettbewerbsverbots nicht zulässig; die Anrechnung erfolgt pro rata temporis, anders als bei der Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes nach § 615 Satz 2 BGB (BAG 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 14 f.; 23. Februar 1999 - 9 AZR 739/97 - BAGE 91, 56, 62 f.; MünchKomm-HGB/von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 74c Rn. 22).
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