Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2396
BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04 (https://dejure.org/2005,2396)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 10 AZR 382/04 (https://dejure.org/2005,2396)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 (https://dejure.org/2005,2396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

  • IWW

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 10 VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 15 VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung idF der Bekanntmachung vom 9. Februa... r 1996 B Ziff. 4 und idF der Bekanntmachung vom 17. Januar 2000 III Ziff. 6 Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau vom 22. August 1989 § 1
    EVTV, Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung idF der Bek

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV); Voraussetzungen der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV; Geltung der Einschränkungen bei einem Betrieb des Gartenbaus, Landschaftsbaus und Sportplatzbaus; Bedeutung ...

  • Judicialis

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 10; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 15; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32; ; Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung idF der Bekanntmachung vom ... 9. Februar 1996 B Ziff. 4 und idF der Bekanntmachung vom 17. Januar 2000 III Ziff. 6; ; Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau vom 22. August 1989 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieblicher Geltungsbereich tariflicher Sozialkassenpflicht im Baugewerbe - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung bei Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1136 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Werden nicht für das gesamte Kalenderjahr Auskünfte oder Beiträge begehrt und war der Betrieb im gesamten Kalenderjahr tätig, ist grundsätzlich das Kalenderjahr der Beurteilung zugrunde zu legen (st. Rspr. zB BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250).

    dd) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250 mwN) eine Zuordnung von Tätigkeiten, die sowohl dem VTV als auch einem vom VTV ausgenommenen Gewerk unterfallen ("Sowohl-als-auch- Tätigkeiten") darauf abgestellt, ob mindestens 20 vH der betrieblichen Gesamtarbeitszeit auf Tätigkeiten entfallen, die für das ausgenommene Gewerk typisch sind.

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Führt ein Betrieb überwiegend Tätigkeiten aus, die in einem oder mehreren Beispielen des Abschnitts V des VTV genannt werden, so fällt er unter den betrieblichen Geltungsbereich, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (vgl. BAG Urteil vom 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264 mwN).
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Die Erstreckung der Allgemeinverbindlicherklärung scheidet damit ab Produktionsaufnahme aus (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 562/03 -), sofern auch die weiteren Voraussetzungen der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung erfüllt sind.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Denn die Tarifvertragsparteien geben mit dem Katalog der in Abschnitt V ausdrücklich als Beispielsfälle zusammengestellten Tätigkeiten hinreichend deutlich zu verstehen, dass die dort aufgeführten Tätigkeiten ohne Rücksicht auf die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III nunmehr vom fachlichen Geltungsbereich der Bautarifverträge erfasst werden sollen (vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11, 16 f.; Biedermann/Möller BRTV 6. Aufl. S. 77).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt der ZVK (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130).
  • LAG Berlin, 06.05.2004 - 10 Sa 1720/03
    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. Mai 2004 - 10 Sa 1720/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 219/81

    Verbandsaustritt und Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Gegen die Zulässigkeit einer derartigen Einschränkungsklausel bestehen keine rechtlichen Bedenken, da sie - wie hier deutlich wird - den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern soll (vgl. BAG 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191).
  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00

    Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass es für die Frage, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, auf die arbeitszeitlich überwiegenden Tätigkeiten der Arbeitnehmer der Beklagten ankommt und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien wie zB die Eintragung in das Handelsregister oder in die Handwerksrolle mit einem bestimmten Inhalt abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    In Nr. 4 der Protokollnotiz zum Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 7. September 1965 (vgl. hierzu BAG 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 24 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 19) war bestimmt:.
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04
    Wenn die Tarifvertragsparteien bestimmen, dass Pflasterarbeiten "aller Art" dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV zuzuordnen sind, kann es auf eine zusätzliche bauliche Prägung in Abgrenzung zu Pflasterarbeiten im Zusammenhang mit originär garten- bzw. landschaftsbaulichen Tätigkeiten nicht mehr ankommen (vgl. BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 -).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    (1) Einschränkungen der AVE sind grundsätzlich zulässig, wenn sie den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern sollen (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - zu II 2 b aa der Gründe; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191; aA wohl Löwisch/Rieble TVG § 5 Rn. 63) und die jeweilige Klausel dem Bestimmtheitsgebot entspricht (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    (1) Einschränkungen der AVE sind grundsätzlich zulässig, wenn sie den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern sollen (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - zu II 2 b aa der Gründe; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 219/81 - BAGE 44, 191; aA wohl Löwisch/Rieble TVG § 5 Rn. 63) und die jeweilige Klausel dem Bestimmtheitsgebot entspricht (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 39) .
  • LAG Hessen, 15.06.2016 - 12 Sa 1507/13

    Anwendbarkeit des Sozialkassenverfahrens für das Baugewerbe auf

    b) Die Beklagte, die für die Einschränkung der Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärung darlegungspflichtig ist ( BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 -, juris, Rn. 33 ), macht zu Recht geltend, dass ihr Betrieb von der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV ausgenommen sei, weil er die Voraussetzungen der Einschränkung erfülle.

    Nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, wie er aus den Tätigkeitsbeispielen deutlich wird, ist jedoch notwendig, dass wenigstens ein Teil der betrieblichen Gesamtarbeitszeit auf Tätigkeiten entfällt, die für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau typisch sind (BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 -, a.a.O., Rn. 41).

    Diese für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau typischen Arbeiten, die demgemäß nicht vom VTV erfasst werden, müssen einen nicht unerheblichen Anteil an der betrieblichen Gesamtarbeitszeit in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 -, a.a.O., Rn. 42).

    Insoweit reicht ein zeitlicher Anteil der Grünarbeiten von 20 v.H. an der betrieblichen Gesamtarbeitszeit aus (BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 -, a.a.O., Rn. 42).

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    b) Auch die von der Beklagten darzulegenden Voraussetzungen des Abschn. II der Einschränkungsklauseln (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 270 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 117) liegen nicht vor.
  • BAG, 13.10.2020 - 10 AZR 103/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Bankettfräsen als

    (aa) Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass die Beklagte als Arbeitgeberin die Darlegungslast für die Voraussetzungen der Großen Einschränkungsklausel trägt (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - zu II 2 b der Gründe) .

    (aa) Der fachliche Geltungsbereich des BRTV GaLa-Bau - und damit auch der Anwendungsbereich von Abs. 4 Nr. 3 der Anlage 37 SokaSiG - erstreckt sich auf Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus nur, soweit sie der Unfallversicherung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft "unterliegen " (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - zu II 2 b cc der Gründe) .

  • LAG Hessen, 30.08.2011 - 12 Sa 612/04

    Beitragsverpflichtung nach dem VTV-Bau - Darlegungs- und Beweislast

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) führen, obliegt nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem jeweiligen beklagten Betrieb (seit BAG 23.02.2005 - 10 AZR 382/04; 02.08.2008 - 10 AZR 386/07).

    Das Landesarbeitsgericht hat mit Beweisbeschluss vom 4.02.2005 (Bl. 414 - 415 d.A.), der noch auf der seit dem Urteil vom 23.02.2005 - 10 AZR 382/04 - überholten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruhte, Beweis durch den ersuchten Richter zur Behauptung der Klägerin erhoben, dass im Betrieb der Beklagten überwiegend Betonbohr- und Sägearbeiten zur Schaffung von Öffnungen und Fenstern sowie Fugenschneidearbeiten erledigt würden und nicht überwiegend Betonbohr- und Sägearbeiten, die dem Abbruch von Wänden und Decken dienten.

    29 Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der AVE führen, obliegt nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 23.02.2005 - 10 AZR 382/04; bestätigt u.a. mit Urteil vom 2.07.2008 - 10 AZR 386/07) dem jeweiligen beklagten Betrieb.

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

    Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen war die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 270 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 117; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247).
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur Einschränkung der AVE führen, oblag der Beklagten (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 270 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 117; 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - BAGE 113, 247, 263).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

    Einschränkungen der AVE sind grundsätzlich zulässig, wenn sie den Eintritt einer Tarifkonkurrenz verhindern sollen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 195; BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 -) und die jeweilige Klausel dem Bestimmtheitsgebot entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - zitiert nach juris, dort Rn. 39).
  • LAG Hessen, 06.06.2014 - 10 Sa 1622/12

    Beweisaufnahme; Zeugnisverweigerungsrecht

    Bei dem Setzen von Randsteinen aus Natur- oder Kunststein zur Erstellung von Straßen, Wegen und Plätzen handelt es sich um Arbeiten des Wegebaus (vgl. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 10 VTV) bzw. um Plattenverlegearbeiten nach § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 15 VTV (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - Rn. 20, AP Nr. 270 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Auf eine besondere bauliche oder landschaftsgärtnerische Prägung dieser Arbeiten kommt es nicht an, sie unterfallen vielmehr ohne weiteres dem VTV (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04 - Rn. 18, AP Nr. 270 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - Rn. 10, Juris) .

  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • LAG Hessen, 07.12.2007 - 10 Sa 326/07

    Tarifauslegung - Baugewerbe - Zur Einordnung von Abisolierarbeiten an technischen

  • LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1829/08

    Einschränkung des Geltungsbereichs - TV Sozialkassenverfahren Baugewerbe

  • LAG Hessen, 04.11.2009 - 18 Sa 1609/08

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich - Rohrleitungsbau -

  • LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 1737/08

    Einschränkung des Geltungsbereichs - TV Sozialkassenverfahren Baugewerbe

  • LAG Hessen, 07.12.2007 - 10 Sa 541/07

    Geltungsbereich des VTV - Verschweißen von Rohrleitungen aus Metall -

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12

    Sozialkassenverfahren - VTV-Bau - Kostentragung für Rechtsmittelverfahren trotz

  • SG Osnabrück, 17.10.2006 - S 20 AL 316/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht