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   BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14   

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https://dejure.org/2016,12774
BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14 (https://dejure.org/2016,12774)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 1 ABR 18/14 (https://dejure.org/2016,12774)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 (https://dejure.org/2016,12774)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 2 S 2 ArbGG, § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 87 Abs 2 BetrVG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § ... 13 AGG, §§ 82 ff. BetrVG, § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 139 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle über deren Zuständigkeit oder Unzuständigkeit

  • bag-urteil.com

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

  • rewis.io

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit; Inhalt einer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle über deren Zuständigkeit oder Unzuständigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einigungsstellenspruch - und die Feststellungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage - Auslegung eines Antrags - Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Grenzen gerichtlicher Hinweispflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 838
  • JR 2017, 449
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Dies berechtigt den Arbeitgeber dazu, Regelungen vorzugeben, die das Verhalten der Belegschaft im Betrieb beeinflussen und koordinieren sollen, auch wenn es sich nicht notwendig um verbindliche Verhaltensregelungen handeln muss (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 59 mwN, BAGE 127, 146) .

    Im Regelfall kann auch nicht angenommen werden, einzelne Verlautbarungen und Vorgaben seien unauflösbar in einer Weise verknüpft, die dazu führten, die Mitbestimmungspflicht hinsichtlich einzelner Teile habe zwangsläufig die Mitbestimmungspflicht hinsichtlich des Gesamtwerks zur Folge (vgl. BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 42 mwN, BAGE 127, 246) .

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Bei solchen Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen und schränkt so die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - Rn. 22 mwN) .

    Dagegen sind solche Regeln und Weisungen, die das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betreffen, mitbestimmungsfrei (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Hiermit gehen zwar verschiedene betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben des Betriebsrats einher (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Unabhängig davon wird das Bestehen eines solches Mitbestimmungsrecht von der Arbeitgeberin mit Blick auf die Rechtsprechung des Senats (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 32, BAGE 131, 225) dem Grunde nach auch nicht in Abrede gestellt.
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    a) Wird gerügt, das Landesarbeitsgericht sei einer Hinweispflicht nach § 139 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen, muss ein Rechtsbeschwerdeführer diejenigen Tatsachen bezeichnen, die den Mangel ergeben, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 109, 100) .
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 22, BAGE 140, 223) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Januar 2014 - 4 TaBV 27/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Sie genügt entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin dem Begründungserfordernis des § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (zu den Anforderungen etwa BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 - Rn. 30) .
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Nur hierüber können die Gerichte mit Bindungswirkung entscheiden (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 49) .
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
    Nur hierüber können die Gerichte mit Bindungswirkung entscheiden (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 49) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12

    Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1063/06

    Anrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit -

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 20; 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 - Rn. 22, BAGE 151, 117) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Er lässt erkennen, hinsichtlich welcher konkreten betrieblichen Angelegenheit das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts festgestellt werden soll (zu diesem Erfordernis BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 18) .
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2022 - 3 TaBV 24/22

    Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens im

    Dieser bestimmt sich nach dem Inhalt der Maßnahme sowie nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens (BAG 23.08.2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 27; 23.02.2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 20; 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 22).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15

    Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten

    Nur hierüber können die Gerichte mit Bindungswirkung entscheiden (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13 mwN) .

    Dazu ist der Antrag unter Heranziehung des jeweiligen Vorbringens möglichst so auszulegen, dass er die vom Antragsteller erstrebte Sachentscheidung zulässt (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 15 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16

    Mitbestimmungspflicht für Essensverbot am Arbeitsplatz - Unterlassungsanspruch

    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (vgl. zuletzt BAG vom 23.6.2016 - 1 ABR 18/14 - juris mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

    Sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Der Antrag beschreibt, bei welchen konkreten Maßnahmen der Betriebsrat meint, ein Mitbestimmungsrecht zu haben (zu diesem Erfordernis BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 17 ff.; 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21

    Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans

    Nur hierüber können die Gerichte mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der

    Dieser bestimmt sich nach dem Inhalt der Maßnahme sowie nach der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens (BAG, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Juris Rn. 22; vom 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Juris Rn. 20).
  • LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17

    Die bloße Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener

  • ArbG Heilbronn, 05.11.2021 - 5 BV 2/20

    Sozialplan - Anfechtung

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