Rechtsprechung
BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 ArbGG, § 81 Abs 3 ArbGG, § 87 Abs 2 S 3 Halbs 2 ArbGG, § 76 Abs 6 BetrVG, § 77 BetrVG
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren - IWW
§ 5 Abs. 3 BetrVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 293 Satz 2 ZPO, § 65 ArbGG, § 4 ArbGG, § 76 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde bei lediglich hilfsweiser Weiterverfolgung des bislang geltend gemachten Anspruchs
- bag-urteil.com
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
- Betriebs-Berater
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
- rewis.io
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht - Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren; zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde bei lediglich hilfsweiser Weiterverfolgung des bislang geltend gemachten Anspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlussverfahren - und das obligatorische innerbetriebliche Schlichtungsverfahren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2016, 972
- BB 2016, 1524
- JR 2017, 661
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12
Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Bei der seit dem 1. Februar 2016 geltenden BV 2016 handelt es sich um betriebliche Normen, deren Inhalt von den Gerichten für Arbeitssachen nach § 293 Satz 2 ZPO als Bestandteil des auf den Sachverhalt anzuwendenden Rechts auch ohne ausdrücklichen Hinweis eines Beteiligten daraufhin zu überprüfen ist, ob sie den erhobenen Anspruch betrifft (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 21) .Diese Vorschriften gelten nicht für das Verhältnis der Arbeitsgerichte zu den nach dem Betriebsverfassungsgesetz errichteten Stellen für eine innerbetriebliche Streitschlichtung ( BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 13 mwN) .
Eine von den Betriebsparteien begründete Zuständigkeit der Einigungsstelle für die gegenwärtige Auslegung einer Betriebsvereinbarung verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat daher, zunächst deren Entscheidung herbeizuführen, bevor sie über diese Rechtsfrage die Gerichte für Arbeitssachen zur Streitentscheidung anrufen (BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 14 mwN).
b) Von dem in § 10 Abs. 1 BV 2016 geregelten obligatorischen Konfliktlösungsverfahren werden auch Leistungsanträge erfasst, in denen über die sich aus der Betriebsvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten gestritten wird, soweit es sich nicht um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt (ausf. BAG 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 17 ff.) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2013 - 13 TaBV 778/13
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2013 - 13 TaBV 778/13 - und - 13 TaBV 839/13 - insoweit aufgehoben, als er die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. März 2013 - 26 BV 18823/12 - zurückgewiesen hat. - BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04
Unzulässige Berufung - Klageänderung
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 a der Gründe mwN) .
- BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09
Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Es wird kein völlig neuer Streitstoff in das Verfahren eingeführt, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Verfahrensführung berücksichtigt werden kann (dazu BAG 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 32) . - BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03
Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Mit der Änderung der Rechtslage geht keine Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren einher (dazu BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218) . - BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
Aber ebenso wie eine Antragsbeschränkung durch Übergang von einem Leistungs- zu einem Feststellungsantrag statthaft ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 14, BAGE 128, 92) , kann ein Beteiligter neben den in den Tatsacheninstanzen gestellten Anträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz Hilfsanträge stellen, wenn es sich um eine Einschränkung jener Anträge handelt. - BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99
Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen) …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14
In der Folge ist eine Beschwerde nur insoweit zulässig, als der ursprüngliche Antrag unbedingt weiterverfolgt wird (vgl. BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe mwN) .
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
Der Antrag ist auch nicht deshalb unzulässig, weil die Beteiligten nicht zunächst das in § 6 RBV vereinbarte Verfahren durchgeführt haben (zur Prüfung einer solchen Verfahrensvoraussetzung vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 21;… 11. Februar 2014 - 1 ABR 76/12 - Rn. 13).Dies gilt auch, wenn Gegenstand der anzurufenden innerbetrieblichen Schlichtungsstelle keine Regelungs-, sondern eine Rechtsfrage ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 21 mwN) .
- BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14
Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen
Deren Inhalt ist von den Gerichten für Arbeitssachen nach § 293 Satz 2 ZPO als Bestandteil des auf den Sachverhalt anzuwendenden Rechts daraufhin zu überprüfen, ob sie den erhobenen Anspruch betrifft (dazu BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 19 mwN) . - LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der …
Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972 [BAG 23.02.2016 - 1 ABR 5/14] ;… BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579).
- BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16
Unzulässige Berufung - Klageänderung
Ein im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12; 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 a der Gründe) .In der Folge ist eine Berufung nur insoweit zulässig, als der ursprüngliche Antrag unbedingt weiterverfolgt wird (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12; BGH 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - zu II 2 c der Gründe) .
- BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17
Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle
Ein im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren angebrachtes Begehren, das der Primärzuständigkeit der Einigungsstelle unterfällt, ist nur dann zulässig, wenn zuvor das in § 109 BetrVG vorgesehene Konfliktlösungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. [für ein von den Betriebsparteien vereinbartes innerbetriebliches Konfliktlösungsverfahren] BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 19 ff.). - BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV
Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12 mwN) . - LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 17 TaBV 1299/17
Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder - gegen den Betriebsrat …
Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer anstrebt (BAG, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - AP Nr. 67 zu § 76 BetrVG 1972, Rdnr. 12;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Auflage 2017, § 89 Rdnr. 7). - LAG Köln, 11.05.2017 - 8 TaBV 32/17
Einigungsstelle; Interessenausgleich
Er ist - unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 11.02.2014 (1 ABR 76/12) und 23.02.2016 (1 ABR 5/14) - der Auffassung, die Anträge seien bereits wegen des in § 16 Abs. 1 BV 2014 vorgesehenen obligatorischen innerbetrieblichen Schlichtungsverfahrens unzulässig.Ein Antrag auf Feststellung des Inhalts einer betrieblichen Norm ist unzulässig, solange das vereinbarte Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist (BAG 11.02.2014 - 1 ABR 76/12 - mwN; BAG 23.02.2016 - 1 ABR 5/14).
- BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer
Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12 mwN; 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 b der Gründe mwN) . - LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt, …
Ein lediglich im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (…vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10, NJW 2017, 748; BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12, NZA 2016, 972;… BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7, NJW 2011, 3653;… BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 579 [BAG 16.12.2004 - 6 AZR 127/04] ) . - LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17
Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall …
- LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17
Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur …
- LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17
Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden …
- LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19
1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl …
- LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17
§§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...
- LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das …
- ArbG Siegburg, 07.03.2017 - 5 BV 4/17
Einrichtung einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Interessenausgleichs zur …
- LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17
Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine …
- LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17
Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz …
- LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17
§§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 Sa 254/18
Auslegung und Anwendung des Regelungswerks der Tarifverträge für die Metall- und …
- LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17
Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16
Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine …
- LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17
Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt …
- LAG Hessen, 17.03.2023 - 10 Sa 923/22
Zulässigkeit der Feststellungsklage; Geringere Vergütung als Benachteiligung des …
- LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 361/17
1. Besteht bei einem Betrieb der Wasser- und Brandschadenssanierung die …
- LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18
1. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung gestellter, neuer, bisher nicht …
- LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17
Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 11 Sa 385/16
Sozialkassenverfahren - Bürgenhaftung
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 904/17
Rechtmäßige Anspruchnahme des Bürgen nach § 14 AEntG
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2017 - 6 Sa 241/17
Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung - …
- LAG Hessen, 06.11.2017 - 16 TaBV 58/17
Auch eine lediglich nachwirkende Betriebsvereinbarung ist vom Arbeitgeber …