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   BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14   

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https://dejure.org/2016,7356
BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14 (https://dejure.org/2016,7356)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 3 AZR 44/14 (https://dejure.org/2016,7356)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 (https://dejure.org/2016,7356)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Berechnung des rentenfähigen Einkommens - Berücksichtigung von Altersteilzeit - Berechnung von Bonuszahlungen während der ...

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Berechnung des rentenfähigen Einkommens - Berücksichtigung von Altersteilzeit - Berechnung von Bonuszahlungen während der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 1b Abs 4 BetrAVG, § 319 Abs 1 ZPO, § 559 Abs 1 S 1 ZPO, § 559 Abs 2 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Berechnung des rentenfähigen Einkommens - Berücksichtigung von Altersteilzeit - Berechnung von Bonuszahlungen während der ...

  • IWW

    § 322 ZPO, § ... 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 561 ZPO, § 1b Abs. 4 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 319 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Revisionsgericht an widersprüchliche Feststellungen des Berufungsgerichts; Feststellung der innerbetrieblichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Berechnung des rentenfähigen Einkommens - Berücksichtigung von Altersteilzeit - Berechnung von Bonuszahlungen während der ...

  • Betriebs-Berater

    Geltung von Versorgungsbestimmungen und Berechnung einer Betriebsrente bei betrieblicher Altersversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Berechnung des rentenfähigen Einkommens - Berücksichtigung von Altersteilzeit - Berechnung von Bonuszahlungen während der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Geltung von Versorgungsbestimmungen; Berechnung einer Betriebsrente; Anerkennung von Beschäftigungszeiten; Berechnung des rentenfähigen Einkommens; Berücksichtigung von Altersteilzeit; Berechnung von Bonuszahlungen während der Arbeitsphase ...

  • rechtsportal.de

    Bindung des Revisionsgericht an widersprüchliche Feststellungen des Berufungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Berechnung des rentenfähigen Einkommens - Berücksichtigung von Altersteilzeit - Berechnung von Bonuszahlungen wäh

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 961
  • BB 2016, 1075
  • BB 2016, 1210
  • DB 2016, 1381
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 44) .

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .

    Sagt der Arbeitgeber eine Versorgung nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregeln zu, so gehören daher dazu nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern auch Betriebsvereinbarungen (vgl. bereits BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 33) .

  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 618/12

    Altersteilzeit, Berücksichtigung von Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Oktober 2013 - 6 Sa 618/12 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung der Berufung gegen das die Klage hinsichtlich weiterer Bonuszahlungen für die Jahre 2007 und 2008 iHv. 5.132,00 Euro brutto nebst Zinsen abweisende Urteil des Arbeitsgerichts richtet.

    Im Übrigen wird auf die Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Oktober 2013 - 6 Sa 618/12 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es die weiter gehende Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Juni 2012 - 26 Ca 6741/11 - zurückgewiesen hat.

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Nach § 319 Abs. 1 ZPO war das Urteil des Landesarbeitsgerichts durch den Senat als dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht von Amts wegen hinsichtlich des Zinsausspruchs im Tenor zu II. zu berichtigen (vgl. zur Berichtigung durch das Rechtsmittelgericht BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 891/13 - Rn. 44 mwN) .
  • BAG, 22.06.1983 - 5 AZR 252/81
    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 240/13

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 245/98
    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Denn unter diesen Voraussetzungen können Tatsachen von den Parteien auch als Erklärungen über Rechtstatsachen in das Verfahren eingeführt werden (vgl. etwa BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 136, 340) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14
    Hierbei handelte es sich lediglich um eine Vorfrage, die nicht in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. dazu BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 37; BGH 21. April 2010 - VIII ZR 6/09 - Rn. 9) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 6/09

    Wohnraummiete: Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils über einen

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 29; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 27, BAGE 149, 144) .
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Diese Auslegung greift die Revision nicht an und lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. zur Überprüfung der Auslegung atypischer Willenserklärungen in der Revision: BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 29; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 27, BAGE 149, 144; vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für atypische Willenserklärungen BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 30, BAGE 152, 164) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Dies gilt nach der Rechtsprechung nicht nur für tatsächliche Umstände (§ 138 Abs. 1 ZPO) , sondern auch für Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. etwa BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38 mwN; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 22, BAGE 149, 18; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 136, 340; BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - zu II 1 a aa der Gründe mwN, BGHZ 158, 295; 13. März 1998 - V ZR 190/97 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Soweit der Senat angenommen hat, die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags könne keinen Eingriff in künftige, dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge darstellen und folglich nicht anhand des dreistufigen Prüfungsschemas überprüft werden (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 47; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 53) , hält er hieran nicht mehr fest.
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Dies gilt nicht nur bei Zusagen in Form einer Gesamtzusage (vgl. dazu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 48 ; 10. März 2015 -  3 AZR 56/14  - Rn. 32 ) und bei einer betrieblichen Übung (vgl. dazu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 49 ) , sondern auch bei einer Zusage in Form einer vertraglichen Einheitsregelung, wie sie im Streitfall vorliegt.

    Die danach mögliche Ablösung kann nicht nur durch eine Betriebsvereinbarung oder Sprecherausschussvereinbarung als betriebliche kollektiv-rechtliche Regelung erfolgen, sondern auch durch eine neue vertragliche Einheitsregelung bzw. eine Gesamtzusage (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 31, BAGE 154, 144; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 47) .

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der einheitlichen Versorgungszusage mit kollektivem Bezug geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 48 ; 10. März 2015 -  3 AZR 56/14  - Rn. 32 ) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Dies gilt nach der Rechtsprechung nicht nur für tatsächliche Umstände (§ 138 Abs. 1 ZPO) , sondern auch für Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 75, BAGE 156, 71; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38 mwN; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 22, BAGE 149, 18; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 136, 340; BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - zu II 1 a aa der Gründe mwN, BGHZ 158, 295; 13. März 1998 - V ZR 190/97 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Dies gilt nach der Rechtsprechung nicht nur für tatsächliche Umstände (§ 138 Abs. 1 ZPO) , sondern auch für Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 75, BAGE 156, 71; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38 mwN; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 22, BAGE 149, 18; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 487/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 136, 340; BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - zu II 1 a aa der Gründe mwN, BGHZ 158, 295; 13. März 1998 - V ZR 190/97 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

    Die Auslegung solcher Willenserklärungen kann der Senat als Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. etwa BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 29; 19. November 2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 32) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 48; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32) .

    Damit sind die Versorgungsregelungen von vornherein für die Begünstigten erkennbar einem etwaigen zukünftigen Änderungsbedarf ausgesetzt (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 49) .

    Sagt der Arbeitgeber eine Versorgung nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregeln zu, so gehören daher dazu nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern auch Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 50; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 33) .

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Sagt der Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Gesamtzusage zu, will er diese - für die Arbeitnehmer erkennbar - nach einheitlichen Regeln und damit nach einem einheitlichen System erbringen (vgl. schon BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 48) .
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19

    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18

    Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17

    Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 356/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 334/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 466/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 358/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 335/17

    Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 355/17

    Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten

  • LAG Köln, 19.05.2017 - 4 Sa 937/16

    Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag

  • ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21

    Unwirksame Teilkündigung einer Beihilferegelung

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2020 - 6 Sa 556/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Gesamtversorgung - Auslegung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2020 - 6 Sa 329/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 2 Sa 246/15

    Betriebliche Altersversorgung - rentenfähiges Einkommen - Verkaufsprämie -

  • ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 Ca 8526/18
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