Rechtsprechung
BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 850c Abs 1 ZPO, § 850c Abs 2 ZPO, § 850e Nr 2a S 1 ZPO, § 394 S 1 BGB
Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand - IWW
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 308 ZPO, § 322 ZPO, § 260 ZPO, § 389 BGB, § 394 Satz 1 BGB, § 850 Abs. 1 ZPO, §§ 850a bis 850i ZPO, § 850c Abs. 1 ZPO, § 850c Abs. 2 ZPO, § 850e Nr. 2a Satz 1 ZPO, § 850e Nr. 2a Satz 2 ZPO, § 850 Abs. 2 ZPO, § 850e Nr. 2a ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 322 Abs. 2 ZPO, § 366 Abs. 2 BGB, § 614 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer mehrere Ansprüche umfassenden Teilklage
- bag-urteil.com
Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand
- rewis.io
Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergangsversorgung; Bestimmtheit; Streitgegenstand
- rechtsportal.de
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Zulässigkeit einer mehrere Ansprüche umfassenden Teilklage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrente - und die Aufrechnung des Arbeitgebers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die "Teil-Gesamtklage" - und die Bestimmtheit des Streitgegenstands
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2014 - 17 Ca 7499/13
- LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 948/14
- BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Andernfalls ist die Teilwiderklage mangels hinreichender Individualisierung des Streitgegenstands unzulässig (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 113) .Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 102) .
- BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners: …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Dazu gehören auch gesetzliche Rentenansprüche (vgl. BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 12) .Bei dem streitgegenständlichen Betriebsrentenanspruch handelt es sich nach § 850 Abs. 2 ZPO um Arbeitseinkommen iSd. § 850 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 85, 274; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 10) .
- BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10) .Rechnet der Arbeitgeber gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihm vorzutragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 11) .
- BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
bb) Dies ist - selbst unter Berücksichtigung der Tilgungsreihenfolge aus § 396 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 366 Abs. 2 BGB (dazu BGH 9. Januar 2013 - VIII ZR 94/12 - Rn. 17) - vorliegend nicht der Fall. - BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 169/91
Aufrechnung gegen Anspruch auf Übergangsgeld
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Dies gilt selbst dann, wenn zu ihren Gunsten unterstellt wird, dass der Kläger auch im Juli 2013 eine gesetzliche Altersrente iHv. 1.359,89 Euro brutto bezogen hat und es unter dem Gesichtspunkt der "Zweckgemeinschaft" eines Zusammenrechnungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts nach § 850e Nr. 2a ZPO nicht bedurfte (vgl. BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 169/91 - zu I 4 b der Gründe) . - BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95
Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Bei dem streitgegenständlichen Betriebsrentenanspruch handelt es sich nach § 850 Abs. 2 ZPO um Arbeitseinkommen iSd. § 850 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 85, 274; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 10) . - LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 948/14
Diskriminierung wegen Behinderung durch Begrenzung der Übergangsversorgung nach …
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2015 - 17 Sa 948/14 - wird zurückgewiesen. - BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09
Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Eine Klage, die verschiedene Streitgegenstände nicht individualisiert iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, ist unzulässig (vgl. BAG 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 21 ff.; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. Vor § 253 Rn. 24) . - BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99
Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Auch wenn die Klage aufgrund einer Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, welche der zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche in welcher Höhe erloschen sind (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - zu II der Gründe) . - BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14
Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen
Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Werden im Wege einer "Teil-Gesamtklage" mehrere Ansprüche nicht in voller Höhe, sondern teilweise verfolgt, muss die Klagepartei genau angeben, in welcher Höhe sie aus den einzelnen Ansprüchen Teilbeträge einklagt (BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 12 mwN; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11) . - BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
Bestimmtheit des Streitgegenstandes
- BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16
Pfändbarkeit von Zulagen
Welcher von der Klägerin zur Zahlung begehrte Zuschlag in welcher Höhe in dem abgeführten Betrag enthalten ist, kann dabei nicht nachvollzogen werden, zumal sich in einzelnen Monaten auch ohne Berücksichtigung der tarifvertraglichen Zuschläge pfändbare Beträge ergeben (vgl. zu den Bestimmtheitsanforderungen: BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 15; BGH 6. Mai 2014 - II ZR 217/13 - Rn. 13; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 253 Rn. 15) . - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn
Auch wenn die Klage aufgrund einer Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, welche der zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche in welcher Höhe erloschen sind (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - zu II der Gründe; 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25) .Darüber hinaus wird das Landesarbeitsgericht die vom Beklagten darzulegende Einhaltung der nach § 394 Satz 1 BGB zu beachtenden Pfändungsfreigrenzen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 23) zu überprüfen haben.
- BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18
Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit
Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25;… 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 102) .
- BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung
Der unpfändbare Grundbetrag ist, soweit die Pfändung nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt, in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen, § 850e Nr. 2a Satz 2 ZPO (BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 22) . - BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage
cc) Die (Prozess-)Aufrechnung war auch im Übrigen wirksam, insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zu dieser Anforderung vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 24) . - BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18
Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin …
Die von der Beklagten erklärte Aufrechnung ist mangels hinreichender Bestimmtheit der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen (dazu BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25 mwN; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 6 mwN) unzulässig. - BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20
Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den …
Rechnet der Arbeitgeber gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihm vorzutragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 23 mwN) .Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 22) .
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - …
Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25; 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 102) . - LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17
AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld
Im Übrigen hat die Beklagte nicht dargelegt, welchen Teil ihrer Gesamtforderung sie mit der Widerklage geltend macht und welchen sie durch die erklärte Aufrechnung als erledigt ansieht (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 23.02.2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 18 mwN). - LAG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 6 Sa 226/21
Kündigung, Selbstbeurlaubung, Aufrechnung, Aufrechnungsverbot, Pfändungsschutz, …
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 23.06.2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 22 mwN).Rechnet der Arbeitgeber gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihm vorzutragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt (BAG 23.06.2016 - 9 AZR 226/15 Rn. 22 mwN).
Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (BAG 23.06.2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25).
Auch wenn die Klage aufgrund einer Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, welche der zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche in welcher Höhe erloschen sind (BAG 23.06.2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25; BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99 -).
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2019 - 4 Sa 39/18
Wirksamkeit Versorgungszusage - Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH - …
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 48/16
Härtefallregelung nach dem TV UmBw
- LAG Sachsen, 21.12.2023 - 4 Sa 216/22
- LAG Sachsen, 21.12.2023 - 4 Sa 218/22
- LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf …
- LAG Sachsen, 21.12.2023 - 4 Sa 217/22
Ausgleich des die tarifliche Höchstgrenze übersteigenden Zeitguthabens innerhalb …
- LAG Sachsen, 02.11.2023 - 4 Sa 95/22
Weiterführung eines Langzeitkontos; Weiterführung eines Tarifvertrages über …
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 620/15
Härtefallregelung nach dem TV UmBw
- BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
- LAG Sachsen, 02.11.2023 - 4 Sa 96/22
- LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17
1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den …
- LAG Hamm, 16.03.2017 - 17 Sa 381/15
Schadensersatzansprüche der Arbeitgeberin gegen eine Verwaltungsangestellte bei …
- LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 583/17
Auslegung einer Betriebsvereinbarung betreffend die Ruhegeld- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20
Arbeitsvergütung - Urlaubsabgeltung - unbefugte Verwendung einer Tankkarte