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   BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15   

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https://dejure.org/2016,14731
BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15 (https://dejure.org/2016,14731)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 9 AZR 357/15 (https://dejure.org/2016,14731)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 9 AZR 357/15 (https://dejure.org/2016,14731)
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  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15
    Dies hat der Senat in den Entscheidungsgründen des Urteils im Verfahren - 9 AZR 293/15 - näher ausgeführt (BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 14 ff.) .

    Entgegen der Ansicht des Klägers hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen, dass es sich bei den Geschäftsführeranstellungsverträgen der Beklagten mit der Schuldnerin nicht um Verträge mit Schutzwirkung zugunsten der Altersteilzeitarbeitnehmer mit Wertguthaben handelt (ausf. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 16 ff.) .

    Die Beklagten haben kein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB verletzt (umfassend BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 23 ff.) .

    Entgegen der Ansicht der Revision kann der Kläger seine Ansprüche gegen die Beklagten auch nicht aus den gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätzen der Drittschadensliquidation herleiten (näher BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 27 ff.) .

    Entgegen der Auffassung der Revision betrifft dieser Anwendungsausschluss alle in § 7e SGB IV getroffenen Regelungen und damit auch die in § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV angeordnete Haftung der organschaftlichen Vertreter (ausf. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 30 ff.) .

    Nach Auffassung des Senats ist der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG durch den Anwendungsausschluss in § 8a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 AltTZG nicht verletzt (näher BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 293/15 - Rn. 43 ff.) .

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15
    Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet für deren Verbindlichkeiten deshalb nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 22, BAGE 133, 213) .

    Ein Wertguthaben ist kein sonstiges Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 32, BAGE 133, 213; 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 27 ff.; grundlegend BAG 16. August 2005 - 9 AZR 79/05 - zu B III 1 der Gründe) .

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15
    Das Landesarbeitsgericht hat keine Tatsachen festgestellt, die auf einen zumindest bedingten Vorsatz der Beklagten für eine sittenwidrige Schädigung der Altersteilzeitarbeitnehmer mit Wertguthaben hindeuten und einen Anspruch aus § 826 BGB begründen könnten (zu den Voraussetzungen des § 826 BGB näher BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 24 ff.) .

    Ein Wertguthaben ist kein sonstiges Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 32, BAGE 133, 213; 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 27 ff.; grundlegend BAG 16. August 2005 - 9 AZR 79/05 - zu B III 1 der Gründe) .

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 79/05

    Persönliche Haftung wegen unzulänglicher Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15
    Ein Wertguthaben ist kein sonstiges Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 32, BAGE 133, 213; 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 27 ff.; grundlegend BAG 16. August 2005 - 9 AZR 79/05 - zu B III 1 der Gründe) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 109/14

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 357/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 109/14 - wird zurückgewiesen.
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