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   BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21   

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BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 (https://dejure.org/2022,3220)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 (https://dejure.org/2022,3220)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 (https://dejure.org/2022,3220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - Eingruppierung einer Retail Operative - Berücksichtigung von Tätigkeitsjahren bei anderen Arbeitgebern bei der tariflichen Einstufung im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 ZPO, § 318 ZPO, § 538 ZPO, § 557 ZPO, § 1 TVG
    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - Eingruppierung einer Retail Operative - Berücksichtigung von Tätigkeitsjahren bei anderen Arbeitgebern bei der tariflichen Einstufung im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 301 ZPO, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 318 ZPO, § 557 Abs. 1 ZPO, § 538 ZPO, § 528 Satz 1 ZPO, § 528 ZPO, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 538 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 538 Abs. 2 ZPO, § 538 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 256 Abs. 1 ZPO, GTV, § 10 Abs. 1 Satz 2 MTV, § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GTV, § 3 GTV, § 3 A Abs. 2 GTV, § 3 B Abs. 1, Abs. 2, § 2 Abs. 2, Abs. 3 GTV, § 2 Abs. 1 GTV, § 10 MTV, § 2 Abs. 3 GTV, § 2 Abs. 3 Buchst. a GTV, § 2 Abs. 3 Satz 2 GTV, § 10 Abs. 11 MTV, § 1 Abs. 1 KSchG, § 622 BGB, § 8 Abs. 1 TzBfG, § 2 Abs. 3 Buchst. b GTV, §§ 2, 3 GTV, § 2 Abs. 3 Buchst. a, b oder c GTV, § 3 Abs. 2 GTV, b und c GTV

  • Wolters Kluwer

    Prozessrecht; Eingruppierung; Unzulässiges Teilurteil; Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht; Eingruppierung einer Retail Operative; Berücksichtigung von Tätigkeitsjahren bei anderen Arbeitgebern bei der tariflichen Einstufung im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • rewis.io

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - Eingruppierung einer Retail Operative - Berücksichtigung von Tätigkeitsjahren bei anderen Arbeitgebern bei der tariflichen Einstufung im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • Betriebs-Berater

    Unzulässiges Teilurteil - Zurück-verweisung an das Landesarbeitsgericht - Eingruppierung einer Retail Operative - Berücksichtigung von Tätigkeitsjahren - bei anderen Arbeitgebern bei der tariflichen Einstufung im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Teilurteils nach § 301 ZPO ; Bindungswirkung des Teilurteils nach § 318 ZPO ; Unzulässiges Teilurteil bei mehreren Ansprüchen aus gleichbleibendem Sachverhalt; Berufungsverfahren über unzulässiges Teilurteil; Anrechnung von Tätigkeitsjahren i.S.d. § 3 Abs. 2 GTV ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - Eingruppierung einer Retail Operative - Berücksichtigung von Tätigkeitsjahren bei anderen Arbeitgebern bei der tariflichen Einstufung im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unzulässige Teilurteil - die für mehrere Monate eingeklagten Vergütungsansprüche

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Eingruppierung in den Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in NRW - Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (43)

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Das Revisionsgericht ist daher auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen gehalten, die Zulässigkeit eines Teilurteils zu prüfen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 19; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .

    Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12; BGH 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - aaO; 24. Januar 2019 - IX ZR 121/16 - Rn. 10) .

    Dies ist ua. der Fall, wenn bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - aaO; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - aaO; BGH 1. März 2016 - VI ZR 437/14 - Rn. 30, BGHZ 209, 157) .

    Die notwendige Widerspruchsfreiheit bezieht sich allerdings weder auf den Tenor des Teilurteils - dieser bindet das Gericht nach § 318 ZPO ohnehin - noch auf die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen im Teilurteil, die für den weiteren Teil des Rechtsstreits von Bedeutung sind oder sein können (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 12; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Das Revisionsgericht ist daher auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen gehalten, die Zulässigkeit eines Teilurteils zu prüfen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 19; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .

    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 18) .

    b) Ob im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zuzulassen sind (so BAG 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - zu B I 4 c der Gründe, BAGE 113, 21; zuletzt offen gelassen in BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 15; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 21; 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 14) , kann dahinstehen.

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    (1) Die Klägerin verfolgt ihr Begehren nicht im Wege einer unzulässigen, weil gegen das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO verstoßenden, alternativen Klagehäufung (zu dieser BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 mwN) .

    Für die Zeit ab Mai 2019 ist die Klage auch auf die beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) und damit auf zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 19; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54) gestützt.

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Für die Zeit ab Mai 2019 ist die Klage auch auf die beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) und damit auf zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 19; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54) gestützt.

    Im Antrag fehlt zwar die genaue Bezeichnung des Tarifvertrags, aus dem sich die begehrte Vergütungsverpflichtung der Beklagten ergeben soll (zu diesem Erfordernis BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 18, BAGE 158, 54) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2013 - 3 TaBV 4/12
    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Die abweichende Auffassung der Klägerin würde zu erheblichen Problemen bei der praktischen Durchführung des Tarifvertrags und der Bestimmung von anrechenbaren Tätigkeiten führen (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. Mai 2013 - 3 TaBV 4/12 - zu II B 4 d der Gründe) .

    Jedenfalls soweit Tätigkeiten außerhalb des fachlichen Geltungsbereichs des GTV in Rede stehen, wäre zu erwarten gewesen, dass die Tarifvertragsparteien erkennbar zum Ausdruck bringen, dass auch diese für die Einstufung Berücksichtigung finden sollen (vgl. BAG 3. Dezember 1986 - 4 AZR 19/86 -; ähnlich LAG Baden-Württemberg 28. Mai 2013 - 3 TaBV 4/12 - zu II B 4 der Gründe) .

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Entscheidungsreife besteht nur, wenn das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann und die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 19, BAGE 170, 327; BGH 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, BGHZ 230, 120) .

    Dies ist ua. der Fall, wenn bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - aaO; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - aaO; BGH 1. März 2016 - VI ZR 437/14 - Rn. 30, BGHZ 209, 157) .

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Die notwendige Widerspruchsfreiheit bezieht sich allerdings weder auf den Tenor des Teilurteils - dieser bindet das Gericht nach § 318 ZPO ohnehin - noch auf die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen im Teilurteil, die für den weiteren Teil des Rechtsstreits von Bedeutung sind oder sein können (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 12; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13 mwN) .

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 19. November 2014 (- 4 AZR 996/12 - Rn. 13) davon ausgegangen ist, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen bestehe nicht, wenn sich ein Zahlungs- und ein Feststellungsantrag auf verschiedene Zeiträume beziehen würden, wird hieran aus den dargestellten Gründen nicht festgehalten.

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Die Bindungswirkung erstreckt sich auf den Urteilsausspruch, nicht jedoch auf die gerichtlich festgestellten Tatsachen und deren rechtliche Bewertung (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 114, 194; BGH 25. Juni 2020 - I ZB 108/19 - Rn. 22) .

    Nach § 557 Abs. 1 ZPO ist die Nachprüfung des Berufungsurteils durch die Revisionsanträge begrenzt (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - zu II 5 der Gründe, BAGE 114, 194; BGH 13. Oktober 2000 - V ZR 356/99 - zu III der Gründe) .

  • BGH, 20.05.2021 - VII ZR 14/20

    Hinnahme eines Widerspruchs zwischen Teilurteil und Endurteil

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Entscheidungsreife besteht nur, wenn das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann und die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 19, BAGE 170, 327; BGH 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, BGHZ 230, 120) .

    Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12; BGH 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - aaO; 24. Januar 2019 - IX ZR 121/16 - Rn. 10) .

  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
    Eine Zurückverweisung darf daher nur erfolgen, wenn die weitere Verhandlung der Sache vor dem Gericht des ersten Rechtszuges erforderlich ist (zu den Voraussetzungen etwa BGH 1. Februar 2010 - II ZR 209/08 - Rn. 16) .
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03

    Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20

    Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19

    Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 19/86

    Eingruppierung eines Schwergerätemechanikers bei den

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 76/15

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in der Braunkohleindustrie -

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines

  • LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12

    Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 874/11

    Betriebsrentenanpassung - Teilurteil

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

  • ArbG Bielefeld, 23.07.2020 - 1 Ca 1071/20

    Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW, Tätigkeitsjahre, Auslegung

  • LAG Hamm, 18.03.2021 - 18 Sa 1097/20

    Keine Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei Eingruppierung und Lohnzahlung

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 146/20

    Stufenzuordnung nach Höhergruppierung auf Antrag nach § 29b TVÜ-VKA - mittelbare

  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 437/14

    EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 121/16

    Aufrechnung des Anfechtungsgegners mit seinem Anspruch auf Erstattung von

  • BGH, 25.06.2020 - I ZB 108/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung des Teilschiedsspruchs; Vorliegen eines

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 19.02.2015 - V ZR 97/14

    Schadensersatz wegen einer schuldhaften Verletzung einer vorvertraglichen

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

  • LAG Hamm, 01.02.2024 - 15 Sa 1222/22

    Unzulässiges Teilurteil - betriebsbedingte Kündigung eines Monteurs wegen

    Eine Gefahr widersprechender Entscheidungen ist insbesondere dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage zu entscheiden ist, die sich aufgrund der materiell-rechtlichen Verzahnung von prozessual selbständigen Ansprüchen im weiteren Verfahren über diese Ansprüche noch einmal stellt oder stellen kann (vgl. BAG vom 23.01.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG vom 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BAG vom 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 19).

    Grundsätzlich führt ein Verstoß gegen § 301 Abs. 1 ZPO dazu, dass das Berufungsgericht entweder das Teilurteil aufzuheben und an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen oder den noch erstinstanzlich anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen hat (vgl. BAG vom 23.01.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 24 ff.).

  • BAG, 20.07.2022 - 10 AZR 220/20

    Vergütung und Zuschläge für die Arbeit am 24. Dezember

    Diese beiden Ansprüche sind unterschiedlich ausgestaltet und erfordern unterschiedlichen Tatsachenvortrag zu dem jeweiligen Lebenssachverhalt; es handelt sich deshalb um zwei Streitgegenstände (st. Rspr., zuletzt zB BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 28 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 203/22

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Ein Teilurteil darf nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 250/21 - Rn. 11; BAG 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 13; BGH 20.05.2021 - VII ZR 14/20 - Rn. 17, 18; LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2020 - 8 Sa 485/19 - Rn. 67 ; jeweils mwN).
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