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   BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59   

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BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59 (https://dejure.org/1961,770)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1961 - 5 AZR 156/59 (https://dejure.org/1961,770)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1961 - 5 AZR 156/59 (https://dejure.org/1961,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangelnde gegenteilige Vereinbarungen - Erstattung der Lohnsteuer - Sachgerechte Bearbeitung - Sachgerechte Behandlung - Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung - Haftungsbescheid - Ausschöpfung aller Steuervergünstigungen - Auseinandersetzung mit Finanzamt

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 73
  • NJW 1961, 1326
  • DB 1961, 746
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    Auszug aus BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59
    lo Der Arbeitnehmer ist mangels gegenteiliger Vereinbarungen verpflichtet, dem Arbeitgeber die Lohnsteuer zu erstatten, für die der Arbeitgeber vom Finanzamt zu Hecht in Anspruch genommen wird (vglo BAG 9, 105 ff= = AP Nr» 8 zu § 670 3GB)» 2» Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in vereinbartem Umfange, andernfalls im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren, sich um die sachgerechte Bearbeitung und Behandlung der Lohn steuer seiner Arbeitnehmer zu bemühen und ungerechtfer tigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzulehnen» Der Arbeitnehmer muß dabei unter Umständen mitwirken, weil er der eigentliche Steuerschuldner ist; gegebenenfalls muß er auch von eigenen steuerlichen.

    108 1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 6, 52 ff. = AP Nr. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 ff. = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 ff. = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; vgl. weiter AP Nr. 1, 2 und Nr. 4 zu § 670 BGB) ist davon auszugehen, daß mangels gegenteiliger Vereinbarung ein Arbeitnehmer aus einem zwischen ihm und dem Arbeitgeber bestehenden Legalschuldverhältnis in entsprechender Anwendung von § 670 BGB verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Lohnsteuer zu erstatten, für die der Arbeitgeber vom Finanzamt zu R e c h t für seinen Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird ( vgl. BAG 9» 105 / Illy7 = AP Sr. 8 zu § 670.BGB).

    Bie danach noch von Schnorr von Carolsfeld in AP Anm. zu Nr. 8 zu § 670 BGB erhobenen Bedenken decken sich im wesentlichen mit den Gesichtspunkten, die dieser schon früher hervor gehoben und mit denen sich der Senat in BAG 9, 105 ff. /Tlp7= AP Nr. 8 zu § 670 BGB bereits eingehend auseinandergesetzt hat.

    Wie bereits in BAG 9, 105 ff- 11 - 113 7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB im einzelnen aus geführt, ist der Arbeit g e b e r seinem Arbeitnehmer in vereinbartem Umfang, anderenfalls im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren, verpflichtet, sich um die sachgerechte Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer zu bemühen.'Bas verpflichtet in diesem Rahmen den Arbeit g e b e r auch dazu, ungerecht fertigten Nachversteuerungsanbinnen der Finanzverwaltung entgegenzutreten und absulehnen.

    b) Wie ebenfalls in BAG 9, 105 ff. /"ill, 112 J7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB bez-eits im einzelnen ausgeführt worden ist, muß der Arbeit n e h m e r selbst aber an der Abwehr von ungerechtfertigten Nachversteuerungsansin nen der Finanzvorwaltung m i t w i r k e n , w e i l er der e i g e n t l i c h e S t e u e r s c h u l d n e r i s t .

    Insoweit wird auf das in BAG 9, 105 ff. £" 111 - 113.7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB Ausgeführte verwiesen.

  • BAG, 24.10.1958 - 4 AZR 114/56

    Bruttovergütung - Schuldner der Steuern - Schuldner der Abgaben -

    Auszug aus BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59
    Hiervon ausgehend, hat das Landesarbeitsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bunöesarbeitsgerichts, wie sie in BAG AP Nr. 1 zu § 670 BGB und BAG 7, 1 ff. = AP Nr. 7 zu § 670 BGB enthalten ist, angenommen, daß der Beklagte der Klägerin den streitigen Betrag er statten müsse.

    108 1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 6, 52 ff. = AP Nr. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 ff. = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 ff. = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; vgl. weiter AP Nr. 1, 2 und Nr. 4 zu § 670 BGB) ist davon auszugehen, daß mangels gegenteiliger Vereinbarung ein Arbeitnehmer aus einem zwischen ihm und dem Arbeitgeber bestehenden Legalschuldverhältnis in entsprechender Anwendung von § 670 BGB verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Lohnsteuer zu erstatten, für die der Arbeitgeber vom Finanzamt zu R e c h t für seinen Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird ( vgl. BAG 9» 105 / Illy7 = AP Sr. 8 zu § 670.BGB).

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59
    108 1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 6, 52 ff. = AP Nr. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 ff. = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 ff. = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; vgl. weiter AP Nr. 1, 2 und Nr. 4 zu § 670 BGB) ist davon auszugehen, daß mangels gegenteiliger Vereinbarung ein Arbeitnehmer aus einem zwischen ihm und dem Arbeitgeber bestehenden Legalschuldverhältnis in entsprechender Anwendung von § 670 BGB verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Lohnsteuer zu erstatten, für die der Arbeitgeber vom Finanzamt zu R e c h t für seinen Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird ( vgl. BAG 9» 105 / Illy7 = AP Sr. 8 zu § 670.BGB).

    Bas gilt entsprechend für Beiträge zum Notopfer Berlin und für die Kirchensteuer, wie sich sinngemäß aus BAG 6, 52 /~54 7 = AP Nr. 5 zu § 670 BGB im einzelnen ergibt.

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 188/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59
    Hiervon ausgehend, hat das Landesarbeitsgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bunöesarbeitsgerichts, wie sie in BAG AP Nr. 1 zu § 670 BGB und BAG 7, 1 ff. = AP Nr. 7 zu § 670 BGB enthalten ist, angenommen, daß der Beklagte der Klägerin den streitigen Betrag er statten müsse.
  • BFH, 09.02.1951 - IV 347/50 S

    Lohnsteuerpflichtigkeit von Zahlungen einer katholischen Kirchengemeinde an das

    Auszug aus BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59
    Rechtsmitteln gegen den sich gegen den Arbeit g c b c r richtenden Lohnsteuerhaftungsbescheid befugt, wenn liber die Rechtmäßigkeit einer Lohnsteuernachforderung wegen nicht vorschriftsmäßig cinbehaltener Lohnsteuer gestritten wird und - wie im vorliegenden Pall nach § 58 A b s .1 Ziffer 1 EStG und § 4 6 Abs. 2 Ziffer 1 LStDV in Betracht kommt - auch der Arbeitnehmer persönlich für die nachgeforderte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann ( vgl. BPH vom 3.Juli 1959 - VI 220/57 S - BStBl. 1959 III 351 352 75 BPH vom 20.März 1953 - IV 433/52 U - BStBl. 1953 111, 121; BPH vom g.Pebruar 1951 - IV 347/50 S- BStBl. 1951 III 73 /~74J \ dazu Hübschmann-Hepp-Spitalcr, AO Kommentar, 1. - 4» Aufl., § 119 Anm. II Randziffer 2; zweifelnd: Kühn, M O , 5.Aufl., 1958, § 97 Bern.2, § 119 Bern. 3 c und § 238 Bern. 1a wegen der dann sich ergeben den und vom BPH offen gelassenen Präge, wann für den Arbeitnehmer in einem solchen Pall die Rechtsmittelfriot in Gang gesetzt wird; dazu vgl. auch Hübschmann-Hepp- Spitalcr, aaO, § 119 Anm. II Randziffer 2: "Die Rechtsmittelfrist ist die gleiche wie die des Arbeitgebers")» Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer, v/enn für ihn vom Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer zu Unrecht abgeführt worden ist, auch die Erstattungsmöglichkeiten nach näherer Maßgabe des § 152 Abs. 2 Ziffer 1 RAO ( vgl. Kühn, aaO, § 97 Bein«2; Hübschmann-Hepp-Spitaler, aaO, § 152 zu III 1 Randziffer 7).
  • BFH, 03.07.1959 - VI 220/57 S

    Befugnis eines Arbeitnehmers zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen den sich gegen

    Auszug aus BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59
    Rechtsmitteln gegen den sich gegen den Arbeit g c b c r richtenden Lohnsteuerhaftungsbescheid befugt, wenn liber die Rechtmäßigkeit einer Lohnsteuernachforderung wegen nicht vorschriftsmäßig cinbehaltener Lohnsteuer gestritten wird und - wie im vorliegenden Pall nach § 58 A b s .1 Ziffer 1 EStG und § 4 6 Abs. 2 Ziffer 1 LStDV in Betracht kommt - auch der Arbeitnehmer persönlich für die nachgeforderte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann ( vgl. BPH vom 3.Juli 1959 - VI 220/57 S - BStBl. 1959 III 351 352 75 BPH vom 20.März 1953 - IV 433/52 U - BStBl. 1953 111, 121; BPH vom g.Pebruar 1951 - IV 347/50 S- BStBl. 1951 III 73 /~74J \ dazu Hübschmann-Hepp-Spitalcr, AO Kommentar, 1. - 4» Aufl., § 119 Anm. II Randziffer 2; zweifelnd: Kühn, M O , 5.Aufl., 1958, § 97 Bern.2, § 119 Bern. 3 c und § 238 Bern. 1a wegen der dann sich ergeben den und vom BPH offen gelassenen Präge, wann für den Arbeitnehmer in einem solchen Pall die Rechtsmittelfriot in Gang gesetzt wird; dazu vgl. auch Hübschmann-Hepp- Spitalcr, aaO, § 119 Anm. II Randziffer 2: "Die Rechtsmittelfrist ist die gleiche wie die des Arbeitgebers")» Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer, v/enn für ihn vom Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer zu Unrecht abgeführt worden ist, auch die Erstattungsmöglichkeiten nach näherer Maßgabe des § 152 Abs. 2 Ziffer 1 RAO ( vgl. Kühn, aaO, § 97 Bein«2; Hübschmann-Hepp-Spitaler, aaO, § 152 zu III 1 Randziffer 7).
  • ArbG Düsseldorf, 14.09.2017 - 7 Ca 6921/16

    Rückforderung von Steuernachzahlungen gegen ehemalige Mitarbeiter im

    Der Erstattungsanspruch folgt nach der neueren Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG (BAG, 16.06.2004, Az.: 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274; LAG E., 10.12.2014, Az.: 4 Sa 400/14, juris, LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013, Az.: 2 Sa 403/13, juris; auf eine entsprechende Anwendung von § 670 BGB abstellend BAG, 09.12.1976, Az.: 3 AZR 371/75, NJW 1977, 862; BAG, 14.06.1974, Az.: 3 AZR 456/73, AP Nr. 20 zu § 670 BGB; BAG, 23.03.1961, Az.: 5 AZR 156/59, AP Nr. 9 zu § 670 BGB; auf eine entsprechende Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abstellend BAG, 17.03.1960, Az.: 5 AZR 395/58, AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG, 27.03.1958, Az.: 2 AZR 188/56, AP Nr. 1 zu § 670 BGB; offengelassen BFH, 05.03.2007, Az.: VI B 41/06, DStRE 2007, 691).

    Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht, kann ihm nach dieser Rechtsprechung der Rückgriff beim Arbeitnehmer verwehrt sein, wenn er nicht nachweislich alles Zumutbare unternommen hat, um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme abzuwehren (BAG, 23.03.1961, Az.: 5 AZR 156/59, AP Nr. 9 zu § 670 BGB; Rindelaub in: Fuhrmann/Kraeusel/Schiffers, EStG, Stand 01.01.2015, § 42d Rn. 48).

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2002 - 10 Sa 869/02

    Nachzahlung von Lohnsteuer, Erstattungsanspruch des Arbeitgebers bei berechtigter

    Hierzu gehört, dass er den Arbeitnehmer frühzeitig von dem Nachsteuerverlangen der Finanzbehörden umfassend unterrichtet und ihm damit Gelegenheit gibt, sich selbst um die richtige Behandlung seiner Steuerangelegenheit zu bemühen (im Anschluss an BAG Urteil vom 23.03.1961 - 5 AZR 156/59 = AP Nr. 9 zu § 670 BGB).

    Er ist verpflichtet, ungerechtfertigten Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung entgegenzutreten und abzulehnen (BAG Urteil vom 23.03.1961 - 5 AZR 156/59, DB 1961, 746).

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Bei einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann die Folge sein, daß er die vom Arbeitnehmer zu tragenden Steuern ganz oder teilweise erstatten muß (BAG 9, 105 [110 f.] = AP Nr. 8 zu § 670 BGB [zu II 2b der Gründe]; BAG 11, 73 [76 f.] = AP Nr. 9 zu § 670 BGB [zu II 2a der Gründe]).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2014 - 4 Sa 400/14

    Regress; Lohnsteuer; Haftungsbescheid; geringfügige Beschäftigung;

    Ferner hat der Arbeitgeber das Finanzamt auf erkennbare Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Lohnsteuer hinzuweisen und im Interesse des Arbeitnehmers auf eine Korrektur hinzuwirken (BAG 23.03.1961 - 5 AZR 156/59, AP Nr. 9 zu § 670 BGB).
  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

    Das e n t s p r i c h t d e r s tä n d ig e n R e c h tsp re c h u n g d es B u n d e s a r b e its g e r ic h ts , d e r s ic h d e r erk en n en d e S e n a t a n s c h l i e ß t ( v g l, BAG AP N r, 5 zu § 550 ZPO B l. 37, in s o w e it in BAG 3, 116 n i c h t v e r ö f f e n t l i c h t ; BAG AP N r. 1, 2 und 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 ß l ttj = AP N r. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 ß f f j 7 AP N r. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 /T 09 f j 7 = AP N r. 8 zu § 670 BGB; BAG 11, 73 ß $ 7 = AP N r. 9 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 /T 737 = AP N r. 15 zu § 670 BGB).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Insoweit ist das Vor bringen des Beklagten nicht recht verständlich, er hätte bei rechtzeitigen Steuerabzug einen "Lohnsteucrermäßigungsantrag" stellen können 7) Die Pflicht zur Erstattung der Steuern durch den Beklagten würde weiterhin entfallen, wenn und soweit ein schuldhaftes Verhalten der Klägerin dazu geführt hätte, daß das Finanzamt eine Steuerschuld des Beklagten angenommen hat, ohne daß diese überhaupt oder in der angenommenen Höhe wirklich bestand Denn die Fürsorgepflicht dos Arbeitgebers gebietet es, ungerechtfertigte Nachrorsteucrungsansinnon des Finanzamts abzulcbncn und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer von einer drohenden und erfolgten Nachversteuerung zu unterrichten, damit dieser die Möglichkeit hat, gemäß §S 152 Abs. 2 Nr. 1, 24-3 Abs. 2, Abs. 3 AO auch selbst zu ihrer Abwehr tätig zu werden Das hat der Senat in den Entscheidungen vom 17. März I960 (BAG 9, 105 [111 f.3 = AP Nr. 8 zu ü- 670 BGB) und vom 23» März 1961 (BAG 11, 73 [77 f.] AP Nr. 9 zu § 670 BGB) näher ausgeführt.
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

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  • BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung über Lohnsteuerrichtlinien

    Entgegen der Ansicht der Re cht sb e schwe rde lassen diese Ausführungen einen Rechtsfehler nicht' erkennen, unbeschadet der auf einer anderen Ebene liegende FürSorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer, die steuerlichen Abzüge ordnungsgemäß vorzunehmen (BAG 9, 105 /Tll7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 11, 73 - AP Nr. 9 zu § 670 BGB).
  • BFH, 05.07.1963 - VI 270/62 U

    Vereinbarkeit der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Mitwirkung bei der Erhebung

    Denn einmal können die Arbeitgeber wegen der Lohnsteuer, die sie auf Grund der Inanspruchnahme des Finanzamts für Rechnung der Arbeitnehmer zahlen müssen, von den Arbeitnehmern grundsätzlich Ersatz verlangen (Urteile des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 221/56 vom 27. März 1958, Der Betrieb 1958 S. 931; 5 AZR 156/59 vom 23. März 1961, Der Betrieb 1961 S. 746; 4 AZR 114/56 vom 24. Oktober 1958, Der Betrieb 1959 S. 322; 5 AZR 395/58 vom 17. März 1960, Der Betrieb 1960 S. 642), überdies ist die steuerliche Inanspruchnahme der Arbeitgeber nicht zwingend (vgl. Hartz in "Der Betrieb" 1957 S. 878 und 1961 S. 1365), sondern das Finanzamt muß im Einzelfall nach seinem Ermessen, d.h. nach Recht und Billigkeit, entscheiden, ob es dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers zu verauslagen.
  • LAG Düsseldorf, 10.05.1972 - 2 Sa 112/72
    Der Erstattungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn es sich um die Nachforderung von Lohnsteuern handelt, deren Erhebung - wie zB bei Spesen - zweifelhaft war und der Arbeitgeber nicht alles getan hat, um vorher eine Klärung beim FA herbeizuführen (im Anschluß an und in Erweiterung von BAG 1961-03-23 5 AZR 156/59 = AP Nr. 9 zu § 670 BGB).
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