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   BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79   

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BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79 (https://dejure.org/1982,912)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1982 - 3 AZR 637/79 (https://dejure.org/1982,912)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1982 - 3 AZR 637/79 (https://dejure.org/1982,912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußklausel - Verfallklausel - Provision

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Widerspruchslose Hinnahme von Provisionsabrechnungen, stillschweigendes Anerkenntnis, Nettoklausel, USt, MwSt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 87b Abs. 1 S. 3; HGB § 87c Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1109
  • BB 1983, 195
  • DB 1982, 2249
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 43/59

    Ausschlußfrist - Urlaubsgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Den Tarifvertragsparteien ist es daher nicht verwehrt Ausschlußfristen auch dann zu vereinbaren, wenn eine gesetzliche Vorschrift es verbietet, die Rechte eines Beteiligten durch Einzelvertrag einzuschränken (BAG 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht (zu II der Gründe); AP Nr. 1 zu Art. 10 UrlG Bayern (am Ende); BAG 23, 118 = AP Nr. 9 zu § 5 BurlG (zu 1 der Gründe); AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag (zu 4 der Gründe); BAG 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (Bl.1147); BAG 13, 57 = AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu II 2 der Gründe)).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 202/70

    Teilurlaubsanspruch - Ausschlußklausel

    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Den Tarifvertragsparteien ist es daher nicht verwehrt Ausschlußfristen auch dann zu vereinbaren, wenn eine gesetzliche Vorschrift es verbietet, die Rechte eines Beteiligten durch Einzelvertrag einzuschränken (BAG 10, 133 = AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht (zu II der Gründe); AP Nr. 1 zu Art. 10 UrlG Bayern (am Ende); BAG 23, 118 = AP Nr. 9 zu § 5 BurlG (zu 1 der Gründe); AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag (zu 4 der Gründe); BAG 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (Bl.1147); BAG 13, 57 = AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu II 2 der Gründe)).
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Dazu bedarf es der Feststellung zusätzlicher Umstände (BAG AP Nr. 13 zu § 87 c HGB, zu 3 b der Gründe, BAG Urteil vom 20. Oktober 1981 - 3 AZR 1013/78 - DB 1982, 907).
  • BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 698/79
    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Entgegen der Auffassung des Klägers wird allerdings nicht davon auszugehen sein, daß die Berufung auf die tarifliche Ausschlußfrist allein schon deshalb unzulässig ist, weil die Beklagte am 13. Dezember 1976 auf die Einrede der Verjährung bezüglich der im Rechtsstreit gleichen Rubrums - 3 AZR 698/79 - geltend gemachten Zahlungsansprüche verzichtet hat.
  • BAG, 24.09.1965 - 3 AZR 231/65

    Provisionsbasis

    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Richtig ist allerdings, daß die Parteien eines Arbeitsvertrages von der Regel des § 87 b Abs. 2 HGB bei der Provisionsberechnung abweichen konnten (BAG AP Nr. 1 zu § 87 b HGB).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Eine Begründung fehlt auch dann, wenn das Gericht nicht auf einzelne Ansprüche, Angriffs- und Verteidigungsmittel eingeht (BGHZ 39, 333 (336 f.).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79
    Andererseits soll der Gläubiger angehalten werden, innerhalb kurzer Fristen Begründetheit und Erfolgsaussichten seiner Ansprüche zu prüfen (st. Rechtspr. des BAG, zuletzt AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu II 3 a der Gründe)).
  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

  • BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55

    Urlaub: Rückforderung vertragswidrig gewährter Urlaubsabgeltung

  • BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58

    Ablauf einer tariflichen Ausschlußfrist - Arglist - Besonderheiten des einzelnen

  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Den Tarifvertragsparteien ist es daher nicht verwehrt, Ausschlussfristen auch dann zu vereinbaren, wenn eine gesetzliche Vorschrift es verbietet, die Rechte eines Beteiligten durch Einzelvertrag einzuschränken (vgl. BAG 23. März 1982 - 3 AZR 637/79 - AP HGB § 87c Nr. 18 = EzA HGB § 87c Nr. 4).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auch Hilfsansprüche unterliegen tariflichen Verfallfristen (BAG Urteil vom 23. März 1982 - 3 AZR 637/79 - AP Nr. 18 zu § 87 c HGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 10 Sa 13/19

    Provisionsabrechnung - Buchauszug - vertragliche Ausschlussklausel

    Den Tarifvertragsparteien ist es daher nicht verwehrt, Ausschlussfristen auch dann zu vereinbaren, wenn eine gesetzliche Vorschrift es verbietet, die Rechte eines Beteiligten durch Einzelvertrag einzuschränken (vgl. BAG 23. März 1982 - 3 AZR 637/79 - AP HGB § 87c Nr. 18 = EzA HGB § 87c Nr. 4).".
  • LAG Niedersachsen, 22.05.2015 - 14 Sa 100/14

    Tariflicher Verfall des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung eines

    Anderenfalls wäre dem Arbeitnehmer gestattet, irgendwann und ohne Rücksicht auf Fristen zusätzliche Auskünfte zu verlangen, was die Ausschlussklausel wirkungslos machte (BAG 23. März 1982 - 3 AZR 637/79 - Rz. 23 u. 27).
  • LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14

    Ausschlussfrist - Handlungsgehilfe

    Das Bundesarbeitsgericht begründet seine Auffassung damit, dass die von ihm geprüften tariflichen Verfallfristen keine Einschränkung des Rechtes, sondern lediglich eine Modifizierung für die Art und Weise der Geltendmachung darstellten (BAG 23.3.1982, 3 AZR 637/79; 6.5.2009, 10 AZR 390/08).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 15 Sa 1674/06

    Voraussetzungen der Schätzung der Höhe einer Forderung; Beginn des Laufs einer

    Auch Abrechnungsansprüche als sog. Hilfsansprüche unterliegen tariflichen Verfallfristen (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1982 - 3 AZR 637/79, AP Nr. 18 zu § 87c HGB).
  • LAG Köln, 12.01.2009 - 5 Sa 1077/08

    Betriebsbedingte Kündigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Denn in einem solchen Verhalten liegt noch keine endgültige Verzichtserklärung auf entsprechende Provisionsabrechnungen (BAG Urteil vom 23.2.1982 - 3 AZR 637/79, BB 1983, 195).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 10 Sa 419/11

    Anspruch eines Automobilverkäufers auf Bezirksprovision - Schmerzensgeld wegen

    Auch Hilfsansprüche unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, Verfallfristen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 23.03.1982 - 3 AZR 637/79 - AP Nr. 18 zu § 87 c HGB).
  • LG Leipzig, 30.09.2005 - 6 HKO 4539/03

    Anscheinsbeweis, Formularvertrag, formularmäßiger HVV, Untersagung jeglicher

    Der Ausspruch kann solange er und der Unternehmer sich über die Provisionsabrechnung nicht geeinigt haben, geltend gemacht werden (BAG BB 83, 195, 196).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2003 - 7 U 37/02
    Denn der Anspruch dient dazu, dem Handelsvertreter die Nachprüfung der Abrechnung zu ermöglichen und zu erleichtern (BGH LM Nr. 3 zu § 87 HGB; BAG DB 82, 2249, 2250; MünchkommHGB/von Hoyningen Hühne, 2. Aufl., Rn. 43 zu § 87 c; BaumbachHopt, HGB, 30 Aufl., Rn. 18 zu § 87 c).
  • LAG Köln, 17.12.2010 - 5 Ta 381/10

    Rechtsweg für Rückforderung von Provisionsvorschüssen bei Umstellung der

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