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   BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79   

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https://dejure.org/1983,17358
BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79 (https://dejure.org/1983,17358)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79 (https://dejure.org/1983,17358)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1983 - 7 AZR 1026/79 (https://dejure.org/1983,17358)
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  • BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58

    Ärztliches Sachverständigengutachten - Urkunde - Restitutionsklage -

    Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 10.06.1976 - 3 AZR 412/75

    Lehrverhältnis - Verletzung der Ausbildungspflicht - Schadensersatz - Entgangener

    Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Dieser grundsätzlichen Entscheidung mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur steht die vom Landesarbeitsgericht auf S. 6 des Urteils zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1976 - 3 AZR 412/75 - (Ez-A, § 6 BBiG Nr. 2 = AP Nr. 2 zu § 6 BBiG) nicht entgegen, denn in dieser Entscheidung ist nicht über die Frage der Beweislast dafür, daß die Ausbildung mangelhaft gewesen sei, und auch nicht über die haftungsausfüllende Kausalität entschieden worden.
  • BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 39/64

    Beweislast - Ausbildungsmängel - Gehilfenprüfung

    Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Auch aus der BitScheidung des Ersten Senats vom 11. Dezember 1964 - 1 AZR 39/64 - (BAG 17, 14 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrverhältnis) läßt sich nichts anderes herleiten.
  • BGH, 13.02.1969 - VII ZR 14/67

    Schadensersatz für zerstörte Dekorationen und Requisiten sowie Kostüme eines

    Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
    Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1969 - VII ZR 14/67 - (AP Nr. 6 zu § 282 BGB) gilt für die Beweislastverteilung bei einem Schadenersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung bei Dienst- oder Werkverträgen folgender Grundsatz: a) Der Anspruchsteller muß beweisen, daß der in Anspruch Genommene oder seine Erfüllungsgehilfen, für die er nach § 278 BGB einzutreten hat, den objektiven Tatbestand einer positiven Vertragsverletzung verwirkt hat und daß dadurch der Schaden verursacht worden ist; b) Erst wenn dies bewiesen worden ist - evtl, kommt ein Anscheinsbeweis zugunsten des Anspruchstellers in Betracht -, greift für die Verschuldensfrage die analog anzuwendende Regelung des § 282 BGB ein; der in Anspruch Genommene trägt die Beweislast für sein Nichtvertretenmüssen.
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