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BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAG, 09.09.1958 - 3 AZR 11/58
Ärztliches Sachverständigengutachten - Urkunde - Restitutionsklage - …
Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß). - BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62
Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung
Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß). - BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene …
Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
Der Senat ist an diese Beweiswür digung gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 5 zu § 580 ZPO und BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
- BAG, 10.06.1976 - 3 AZR 412/75
Lehrverhältnis - Verletzung der Ausbildungspflicht - Schadensersatz - Entgangener …
Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
Dieser grundsätzlichen Entscheidung mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur steht die vom Landesarbeitsgericht auf S. 6 des Urteils zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1976 - 3 AZR 412/75 - (Ez-A, § 6 BBiG Nr. 2 = AP Nr. 2 zu § 6 BBiG) nicht entgegen, denn in dieser Entscheidung ist nicht über die Frage der Beweislast dafür, daß die Ausbildung mangelhaft gewesen sei, und auch nicht über die haftungsausfüllende Kausalität entschieden worden. - BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 39/64
Beweislast - Ausbildungsmängel - Gehilfenprüfung
Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
Auch aus der BitScheidung des Ersten Senats vom 11. Dezember 1964 - 1 AZR 39/64 - (BAG 17, 14 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrverhältnis) läßt sich nichts anderes herleiten. - BGH, 13.02.1969 - VII ZR 14/67
Schadensersatz für zerstörte Dekorationen und Requisiten sowie Kostüme eines …
Auszug aus BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1969 - VII ZR 14/67 - (AP Nr. 6 zu § 282 BGB) gilt für die Beweislastverteilung bei einem Schadenersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung bei Dienst- oder Werkverträgen folgender Grundsatz: a) Der Anspruchsteller muß beweisen, daß der in Anspruch Genommene oder seine Erfüllungsgehilfen, für die er nach § 278 BGB einzutreten hat, den objektiven Tatbestand einer positiven Vertragsverletzung verwirkt hat und daß dadurch der Schaden verursacht worden ist; b) Erst wenn dies bewiesen worden ist - evtl, kommt ein Anscheinsbeweis zugunsten des Anspruchstellers in Betracht -, greift für die Verschuldensfrage die analog anzuwendende Regelung des § 282 BGB ein; der in Anspruch Genommene trägt die Beweislast für sein Nichtvertretenmüssen.