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   BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 685/97   

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https://dejure.org/1999,16619
BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 685/97 (https://dejure.org/1999,16619)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1999 - 3 AZR 685/97 (https://dejure.org/1999,16619)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1999 - 3 AZR 685/97 (https://dejure.org/1999,16619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung für eine Anpassungsverpflichtung aus einer Pensionsordnung - Dynamisierung einer Betriebsrente entsprechend einer Tarifgehaltsentwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 27.08.1997 - 7 Sa 262/97

    Zur Begründung der Dynamisierung einer Betriebsrente mit einem Teilanspruch;

    Auszug aus BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 685/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. August 1997 - 7 Sa 262/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 685/97
    Diese Vorschrift wirke in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts durch das Urteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - als Abänderungssperre nicht nur während des Anwartschaftszeitraums, sondern auch für die Zeit des Rentenbezuges.
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 685/97
    Nach § 613 a BGB gehen im Zuge eines Betriebsübergangs aber nur die Arbeitsverhältnisse, nicht die Ruhestandsverhältnisse oder die Rechtsbeziehungen zu den Ruhestandsanwärtern auf den Betriebserwerber über (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 649/76 - BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 433, m.w.N.).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Arbeitgeber im Sinne der §§ 7, 10 BetrAVG ist nicht nur der Rechtsträger, bei dem die Versorgungsempfänger beschäftigt waren, sondern auch dessen Rechtsnachfolger (vgl. BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, zu II 3 b (2) der Gründe; 14. Oktober 1998 - 3 AZR 331/97 -, zu I der Gründe; 23. März 1999 - 3 AZR 685/97 -, zu B I der Gründe).
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