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   BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09   

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BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09 (https://dejure.org/2011,5410)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2011 - 4 AZR 268/09 (https://dejure.org/2011,5410)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 (https://dejure.org/2011,5410)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung von § 77 Abs. 3 BetrVG - Gesamtzusage - Betriebliche Übung

  • openjur.de

    Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs; arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag; Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung; Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG; Gesamtzusage; betriebliche Übung

  • Bundesarbeitsgericht

    Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs - arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 77 Abs 3 BetrVG, § 1 TVG
    Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs - arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 77 Abs 3 BetrVG, § 1 TVG
    Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs - arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig möglicherweise entstehenden Rechtsverhältnis; Wirksamkeit einer Entgeltregelung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Erfassung des Geschäftsbereichs des Unternehmens vom Geltungsbereich eines ...

  • Betriebs-Berater

    Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs - arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs - arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung auf Tarifvertrag; Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung; Sperrwirkung von § 77 Abs. 3 BetrVG; Gesamtzusage; Betriebliche Übung; Gesamtzusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 231
  • BB 2011, 2420
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    b) Diesen im Hinblick auf das Bestehen einer betrieblichen Übung der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegenden (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 45, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39, BAGE 118, 360) Ausführungen des Landesarbeitsgerichts folgt der Senat im Ergebnis und teilweise auch in der Begründung.

    (1) Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9 = EzA TVG § 4 Brot- und Backwarenindustrie Nr. 2; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - aaO; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts scheidet eine betriebliche Übung bei Normenvollzug oder einem aus Sicht der Arbeitnehmer vermeintlichen Normenvollzug aus (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 31, ZTR 2011, 172; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54) .

    Auf für den Arbeitnehmer nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers allein kommt es nicht an (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    (2) Die Sperrwirkung einer tariflichen Regelung nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG reicht grundsätzlich soweit wie deren Geltungsanspruch (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (a) der Gründe, BAGE 114, 162) .

    Die mitgliedschaftsbezogene Festlegung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages und die Sperrwirkung nach § 77 Abs. 3 BetrVG schließen einander nicht aus (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (b) der Gründe, aaO) .

    Dies verstößt jedoch nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz oder gegen das Schriftformerfordernis nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 TVG (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (b) der Gründe, BAGE 114, 162) .

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Satzung des Arbeitgeberverbandes nicht für jeden Arbeitgeber voraussetzungslos eine Beitrittsmöglichkeit vorsieht, sondern diese an bestimmte Kriterien knüpft, durch die der Kreis potentieller Mitglieder ähnlich wie durch das Erfordernis einer Branchenzugehörigkeit beschränkt wird (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - aaO) .

    Ohne deutliche Anhaltspunkte im Tarifvertrag selbst kann nicht angenommen werden, dass die Tarifvertragsparteien durch die mitgliedschaftsbezogene Festlegung des Geltungsbereichs den durch § 77 Abs. 3 BetrVG gewährleisteten Geltungsanspruch des Tarifvertrages und ihre Tarifautonomie beschränken wollen (vgl. insgesamt BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe, BAGE 114, 162) .

    Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG wirkt vielmehr auch, wenn entsprechende Tarifbestimmungen erst später in Kraft treten (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (1) der Gründe, BAGE 114, 162; BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B II 2 c aa (1) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3) .

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    Eine Gesamtzusage setzt eine bewusste und gezielte Bekanntgabe an die Arbeitnehmer voraus (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 32, BAGE 118, 360) .

    b) Diesen im Hinblick auf das Bestehen einer betrieblichen Übung der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegenden (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 45, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39, BAGE 118, 360) Ausführungen des Landesarbeitsgerichts folgt der Senat im Ergebnis und teilweise auch in der Begründung.

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie würde aber auch dann gestört, wenn die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kollektivrechtliche Konkurrenzregelungen in Form von Betriebsvereinbarungen erreichen könnten (vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70; BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - zu I 1 der Gründe, BAGE 82, 89) .

    (3) Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70) .

    Erzwingbare Betriebsvereinbarungen werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Angelegenheit nur üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt wird oder zwar tariflich geregelt, der Arbeitgeber aber an den betreffenden Tarifvertrag nicht gebunden ist (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70) .

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    (1) Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9 = EzA TVG § 4 Brot- und Backwarenindustrie Nr. 2; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - aaO; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    (1) Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 9 = EzA TVG § 4 Brot- und Backwarenindustrie Nr. 2; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - aaO; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07

    Zeitzuschläge

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    Wenn der Arbeitgeber Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht und auf einer anderen Rechtsgrundlage, nämlich der betrieblichen Übung, gewährt werden (BAG 5. November 2008 - 5 AZR 455/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe, EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    d) Soweit die Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht zusätzlich darauf bezogen ist, dass dieses hätte darauf hinweisen müssen, dass sich der Feststellungsantrag der Kläger nach seiner Auffassung nicht auf die dreiprozentige Vergütungserhöhung ab dem 1. Juni 2008, sondern lediglich auf die Weitergabe der Tariflohnerhöhungen bezog, ist dies schon deshalb unzulässig, weil die Revision dazu hätte angeben müssen, was sie auf einen entsprechenden Hinweis hin vorgebracht hätte und inwieweit sich dieser Vortrag auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ausgewirkt hätte (vgl. dazu BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 22, NZA-RR 2008, 362) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 410/09

    TVöD - Weitergewährung einer Auswärtszulage

    Auszug aus BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts scheidet eine betriebliche Übung bei Normenvollzug oder einem aus Sicht der Arbeitnehmer vermeintlichen Normenvollzug aus (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 31, ZTR 2011, 172; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05

    Unzulässige Feststellungsklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2009 - 3 Sa 1376/08
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Eine Klage auf Feststellung, dass ein künftiger Tarifvertrag in einem Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 -, juris, Rn. 10; stRspr), wäre nicht zulässig, weil sie sich auf nicht absehbare künftige Ansprüche beziehen würde (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -, juris, Rn. 24 f.).
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter einer betrieblichen Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (sh. nur BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    auf Dauer übernehmen will (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die Vertragsklausel beruht jedoch weder auf einem Verhalten der Beklagten noch enthält sie eine an die Arbeitnehmer gerichtete Erklärung (vgl. dazu BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 66) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    (b) Die Beklagte hat zudem innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht dargetan, was sie auf einen entsprechenden Hinweis des Landesarbeitsgerichts vorgetragen hätte und damit die Kausalität zwischen der von ihr behaupteten Gehörsverletzung und dem Berufungsurteil nicht dargelegt (vgl. etwa BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 70 und 71) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (sh. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60 mwN) .

    Dabei ist für die Entstehung eines Anspruchs entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    auf Dauer übernehmen (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 21; 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    b) Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber - wie der Beklagten - wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Dementsprechend hat der Kläger die Gewährung von Zeitzuschlägen für die Gesamtdauer der 24-Stunden-Dienste nicht als Angebot zu einer vertraglichen Verpflichtung, sondern als Vollzug der BV 2006 verstanden und beruft sich weiterhin auf die BV 2006 als Anspruchsgrundlage (zur betrieblichen Übung bei vermeintlichem Normvollzug: BAG 29. August 2012 - 10 AZR 571/11 - Rn. 19 ff., NZA 2013, 40; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 65 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 101) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter einer betrieblichen Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (sh. nur BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    auf Dauer übernehmen will (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die Vertragsklausel beruht jedoch weder auf einem Verhalten der Beklagten noch enthält sie eine an die Arbeitnehmer gerichtete Erklärung (vgl. dazu BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 66) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 992/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter einer betrieblichen Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (sh. nur BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    auf Dauer übernehmen will (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 14; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN) .

    Die Vertragsklausel beruht jedoch weder auf einem Verhalten der Beklagten noch enthält sie eine an die Arbeitnehmer gerichtete Erklärung (vgl. dazu BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 66) .

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 444/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (sh. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60 mwN) .

    Dabei ist für die Entstehung eines Anspruchs entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - außerordentliche Kündigung - verhaltensbedingte

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23

    Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag -

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 47/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2016 - 24 Ca 1286/16

    Ein Anspruch auf Anpassung der Versorgungsbezüge aus der betrieblichen

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 45/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 P 27.10

    Personalvertretungsrecht; Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Formelle

  • LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17

    Da sich ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen an alle

  • LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17

    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung -

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 7 Sa 159/18

    Anforderungen an die Vereinbarung der Geltung des Abkommens über die ERA

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14

    Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 447/19

    Freistellungsanspruch im Zusammenhang mit der Umwandlung einer eingetragenen

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

  • LAG Hamburg, 03.08.2018 - 5 Sa 35/17
  • LAG Hamburg, 05.06.2018 - 4 Sa 48/17
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

  • LAG Hamburg, 16.07.2018 - 8 Sa 39/17

    Entgeltzahlung - Tarifsteigerung - übertarifliche Stufe - Anrechnung

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1305/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 29/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1114/11

    Vergütung in Anlehnung an Lohngruppe VI; Regelung der Arbeitsbedingungen in einer

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1223/11

    Vergütung in Anlehnung an BAT VII als dynamische Bezugnahmeklausel; Regelung der

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1048/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - 19 Sa 6/22

    Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre - Öffnungsklausel -

  • LAG Niedersachsen, 10.04.2015 - 6 Sa 1501/14

    Mitbestimmungsfreie Entscheidung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin über die

  • LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 90/17

    Rechtsfolgen der tatsächlichen Weitergabe von Tarifgehaltserhöhungen an alle

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 23 Sa 1484/16

    Anrechnung Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des

  • LAG Hamm, 23.09.2015 - 10 Sa 647/15

    Voraussetzungen der Annahme einer betrieblichen Übung der Weitergabe von

  • LAG Hamm, 16.04.2015 - 15 Sa 1090/14

    Tarifliche Entgelterhöhung; Gleichstellungsabrede; Wechsel in OT-Mitgliedschaft;

  • LAG Köln, 14.04.2021 - 11 Sa 771/20

    Zahlung von Zusatzbeiträgen an die Versorgungskasse; Gezielte und gewollte

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2012 - 6 Sa 329/11

    Sonderzahlung, Gratifikation, Freiwilligkeitsvorbehalt, Betriebliche Übung,

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