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   BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13   

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BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 (https://dejure.org/2016,13855)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 (https://dejure.org/2016,13855)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 (https://dejure.org/2016,13855)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 Abs 3 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 263 ZPO, § 559 Abs 1 ZPO, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO
    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 260 ZPO, § 263 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 139 Abs. 3 ZPO, § 557 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 139 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 98 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht gestützten Gegenrüge der Revisionsbeklagten

  • bag-urteil.com

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • rewis.io

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge; Klageänderung in der Revision; Feststellung eines Zeitguthabens

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht gestützten Gegenrüge der Revisionsbeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht - und die verfahrensrechtliche Gegenrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuer Klageantrag - im Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeit - und die angefangenen Arbeitsstunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Zeitguthaben - und die unzulässige Feststellungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung eines Zeitguthabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 337
  • NJW 2016, 3391
  • MDR 2016, 1042
  • NZA 2016, 1229
  • BB 2016, 1588
  • JR 2017, 321
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 18; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 f.) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 15) .

    Die Abwicklung des festgestellten "Zeitguthabens" könnte von den Parteien nicht ohne weiteres, wie für die Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage erforderlich, vergleichbar mit einer einfachen Rechenaufgabe (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 15) , umgesetzt werden.

    Die Gerichte sind gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 12) .

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 794/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 18; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 f.) .

    Andernfalls kommt eine Ausnahme von § 559 Abs. 1 ZPO - unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen - nicht in Betracht (BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 12) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Ein Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegen die Pflicht aus § 139 Abs. 3 ZPO, auf die von Amts wegen zu berücksichtigende Unzulässigkeit des Klageantrags hinzuweisen, kann deshalb in der Revision nicht berücksichtigt werden, § 557 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 32, BAGE 130, 119; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer wird (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO sowie dann zugelassen, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 855/12 - Rn. 18; 28. Mai 2014 - 5 AZR 794/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10; 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 14, BAGE 139, 190; 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 11) .

    Der Inhalt des zur Feststellung gestellten Anspruchs wäre unter Zugrundelegung des Vortrags der Klägerin und des unstreitigen Parteivorbringens nicht, wie nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlich (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 14, BAGE 139, 190) , bestimmbar gewesen.

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Sie muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird und nicht über den Antrag, der richtigerweise gestellt worden wäre (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN) .

    Die hilfsweise Auslegung eines Klageantrags gibt es nicht (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 16).

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    An die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die eines Leistungsantrags (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 35) .

    Wie der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", erforderte die hinreichende Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) eines auf Feststellung eines Zeitguthabens auf einer Stundenaufstellung gerichteten Antrags - unbeschadet der weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen - eine Konkretisierung, an welcher Stelle der Aufstellung das Guthaben Eingang finden soll (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 681/09 - Rn. 12; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 33; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 14, 16; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 10) .

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer wird (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 32, BAGE 130, 119; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13
    Besteht ein Verfahrensmangel darin, dass das Landesarbeitsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, weil es der Hinweispflicht aus § 139 Abs. 3 ZPO nicht nachgekommen ist, muss konkret dargelegt werden, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und welche Reaktion auf einen entsprechenden Hinweis erfolgt wäre (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34) .
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 855/12

    Auslegung einer Rückkehrzusage - Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

  • LAG Niedersachsen, 16.07.2013 - 11 Sa 142/13

    Abrechnung der Arbeitszeit einer pädagogischen Mitarbeiterin bei stundenweisem

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 681/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08

    Entnahmen aus Spielbanktronc

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 422/04

    Freizeitausgleich für Nachtarbeit

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Ein Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 139 Abs. 3 ZPO kann deshalb in der Revision nicht berücksichtigt werden, § 557 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 39, BAGE 154, 337) .

    Die Klägerin war als Revisionsbeklagte nicht gehindert, wegen einer Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht eine auf § 139 Abs. 3 ZPO gestützte Verfahrensrüge ("Gegenrüge") zu erheben (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 39 mwN, BAGE 154, 337) .

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Die Klage ist zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Insoweit lässt der Antrag aber bei gebotener, auf die Ermöglichung einer Sachentscheidung gerichteten Auslegung (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 22, BAGE 154, 337; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11) den Inhalt der vom Kläger begehrten Entscheidung erkennen.
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