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   BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14   

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https://dejure.org/2016,19519
BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14 (https://dejure.org/2016,19519)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2016 - 7 AZR 70/14 (https://dejure.org/2016,19519)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 (https://dejure.org/2016,19519)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 2 WissZeitVG, § 2 Abs 3 S 1 WissZeitVG
    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 2 Abs. 1, § 5 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG, § 6 WissZeitVG, § 2 WissZeitVG, § 5 Satz 1 WissZeitVG, Art. 91b GG, §§ 1 bis 3, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 und Satz 3 WissZeitVG, § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 5 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG, § 3 WissZeitVG, § 57c Abs. 2 Satz 2 HRG, § 2 Abs. 3 WissZeitVG, Richtlinie 1999/70/EG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 57b Abs. 1 HRG, § 21 Abs. 1 HRG, § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 242 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zu den Anforderungen des Zitiergebotes des § 2 Abs. 4 S. 1 WissZeitVG; Ermittlung der Promotionszeit i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1, 2 WissZeitVG grundsätzlich nach landesrechtlichen Vorschriften oder nach dem Satzungsrecht der Hochschule; Verlängerung der nach § 2 Abs. 1 S. 1, 2 ...

  • bag-urteil.com

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

  • Betriebs-Berater

    Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG bei Betreuung eines Kindes

  • rewis.io

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristung nach dem WissZeitVG; Höchstbefristungsdauer; Promotionszeit; Verlängerung wegen Betreuung eines Kindes; anzurechnendes Beschäftigungsverhältnis

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1
    Zu den Anforderungen des Zitiergebotes des § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristete Arbeitsverhältnisse für wissenschaftliche Mitarbeiter - und der institutionelle Rechtsmissbrauch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Mitarbeiter - und die Kinderbetreuungszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Mitarbeiter - und die Promotionszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kettenarbeitsverträge - und die Befristungskontrollklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit - Verlängerung wegen Betreuung eines Kindes - anzurechnendes Beschäftigungsverhältnis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Pro Kind zwei Jahre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 375
  • NZA 2016, 954
  • BB 2016, 1779
  • JR 2018, 214
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Die Einhaltung des Zitiergebots erfordert nicht die Angabe der einzelnen Befristungsnormen (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 11; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 13, BAGE 138, 91) .

    Dabei genügt es, wenn sich anhand des schriftlichen Vertragstextes durch Auslegung ermitteln lässt, dass die Befristung auf dem WissZeitVG beruhen soll (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - aaO; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - aaO) .

    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

    Dies genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Buchst. b der Rahmenvereinbarung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 43; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, BAGE 139, 109) .

    Vielmehr ist innerhalb der jeweiligen Höchstbefristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG auch der mehrfache Neuabschluss befristeter Arbeitsverträge zulässig (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 40) .

    Bei der Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG handelt es sich nicht um eine Sachgrundbefristung, sondern um eine sachgrundlose Befristung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 46) .

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .

    Die im Oktober 2011 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

    § 2 Abs. 3 WissZeitVG schließt den funktionswidrigen Wechsel der Befristungstatbestände in der Qualifizierungsphase durch Kombination unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen ebenso aus wie eine immer wieder erneute Inanspruchnahme der Befristungshöchstgrenzen bei jedem Wechsel der Hochschule oder Forschungseinrichtung (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 31, BAGE 139, 109) .

    Dies genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Buchst. b der Rahmenvereinbarung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 43; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, BAGE 139, 109) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Die Einhaltung des Zitiergebots erfordert nicht die Angabe der einzelnen Befristungsnormen (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 11; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 13, BAGE 138, 91) .

    Dabei genügt es, wenn sich anhand des schriftlichen Vertragstextes durch Auslegung ermitteln lässt, dass die Befristung auf dem WissZeitVG beruhen soll (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - aaO; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - aaO) .

    Die im Oktober 2011 vereinbarte Befristung unterfällt nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 19, BAGE 139, 109; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16 f., BAGE 138, 91) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .

    aa) Eine zusätzliche Prüfung der Wirksamkeit der Befristung nach den vom Senat zu Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) ist nicht geboten.

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 188/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Das gilt auch für Zeiten ohne Beschäftigungsverhältnis, in denen der Arbeitnehmer während einer Förderung durch ein Stipendium Tätigkeiten an einer Hochschule ausgeübt hat (vgl. etwa Krause in Geis Hochschulrecht in Bund und Ländern Stand Dezember 2015 § 2 WissZeitVG Rn. 89; Preis WissZeitVG § 2 Rn. 96; KR/Treber 11. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 62; vgl. auch BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 188/00 - zu § 57c Abs. 2 Satz 2 HRG aF) .

    Dieser Zweck gebietet nicht die Anrechnung von Zeiten, in denen ein Stipendiat außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses aufgrund eines von einem Dritten gewährten Stipendiums an der Hochschule tätig ist (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 188/00 - zu B II 2 a bb der Gründe, zu § 57c Abs. 2 Satz 2 HRG aF) .

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Die Einhaltung des Zitiergebots erfordert nicht die Angabe der einzelnen Befristungsnormen (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 20; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 11; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 13, BAGE 138, 91) .

    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    aa) Eine zusätzliche Prüfung der Wirksamkeit der Befristung nach den vom Senat zu Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) ist nicht geboten.
  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 753/08

    Befristung - Hochschule - Abgeschlossene Promotion

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Daher ist zur Feststellung des Beginns der Promotion grundsätzlich an das im Landesrecht oder im Satzungsrecht der Universität vorgesehene formale Ereignis, zB die Einschreibung als Promotionsstudent, anzuknüpfen (vgl. etwa Krause in Geis Hochschulrecht in Bund und Ländern Stand Dezember 2015 § 2 WissZeitVG Rn. 32; Kühn in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 23 Rn. 201; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 5; Preis WissZeitVG § 2 Rn. 28; APS/Schmidt 4. Aufl. § 2 WZVG Rn. 13; KR/Treber 11. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 27; vgl. zum Abschluss der Promotion iSv. § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG aF: BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 21, BAGE 133, 105) .
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Die Anfechtung wurde erst nach dem streitigen Befristungsablauf erklärt und würde im Falle ihrer Berechtigung wegen des Vollzugs des Arbeitsverhältnisses nicht auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der Befristung zurückwirken (vgl. zur Kündigungsschutzklage BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2013 - 10 Sa 596/13

    Promotionszeit - post-doc-Phase - Höchstbefristungsdauer

    Auszug aus BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. November 2013 - 10 Sa 596/13 - aufgehoben.
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Dabei genügt es, wenn sich anhand des schriftlichen Vertragstextes durch Auslegung ermitteln lässt, dass die Befristung auf dem WissZeitVG beruhen soll (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 22; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 20) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

    Die Einhaltung des Zitiergebots erfordert nicht die Angabe der einzelnen Befristungsnormen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 22; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 20) .

    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 24; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 27; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15) .

    Zeiten, in denen kein Arbeitsverhältnis, Beamtenverhältnis auf Zeit oder Privatdienstvertrag bestand, werden nicht auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 32) .

    § 2 Abs. 3 WissZeitVG schließt den funktionswidrigen Wechsel der Befristungstatbestände in der Qualifizierungsphase durch Kombination unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen ebenso aus wie eine immer wieder erneute Inanspruchnahme der Befristungshöchstgrenzen bei jedem Wechsel der Hochschule oder Forschungseinrichtung (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 32; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 31, BAGE 139, 109) .

    Dies genügt den Anforderungen von § 5 Nr. 1 Buchst. b der Rahmenvereinbarung (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 33; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 43) .

    Die Anrechnung von Zeiten, in denen kein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, ist im Hinblick auf das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge nicht geboten (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 33) .

    In diesem Fall kann unterstellt werden, dass es zu einer betreuungsbedingten Mehrbelastung kommt, der durch eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer Rechnung getragen werden soll (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 51; vgl. Krause in Geis Hochschulrecht in Bund und Ländern Stand April 2016 § 2 WissZeitVG Rn. 40) .

    Das gilt auch dann, wenn der Betreuungsbedarf erst innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Höchstbefristungsdauer auftritt (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 52) .

    Nach Ablauf der Höchstbefristungsdauer kann es nicht zu deren Verlängerung kommen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53) .

    Damit stellt das Gesetz auf den Umstand der Kinderbetreuung als solchen ab (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53; vgl. KR/Treber 11. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 32) und sieht unabhängig von der konkreten Betreuungssituation eine pauschale Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre pro Kind vor.

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Von dem Antrag nach § 17 Satz 1 TzBfG ist auch die Frage umfasst, ob das Arbeitsverhältnis am vorgesehenen Beendigungstermin noch bestanden hat und nicht durch einen bis dahin eingetretenen Beendigungstatbestand aufgelöst worden ist (vgl. BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 14, BAGE 154, 375; vgl. zum Kündigungsschutzantrag BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    (1) § 2 Abs. 3 WissZeitVG dient dem Zweck, eine funktionswidrige Verwendung des Sonderbefristungsrechts des WissZeitVG im Interesse der Innovationsfähigkeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer vor einer durch das Ziel der wissenschaftlichen Qualifizierung nicht mehr getragenen Befristung zu vermeiden (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 32, BAGE 154, 375) .

    (b) Mit § 2 Abs. 1 WissZeitVG hat sich der nationale Gesetzgeber - bei beiden, vom jeweiligen Qualifizierungsstand abhängigen Befristungsgrundlagen - für das Erfordernis einer Höchstbefristungsdauer entschieden (vgl. zur Vorgängerregelung BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 33, BAGE 154, 375; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 43, BAGE 153, 365; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, BAGE 139, 109) .

    Eine am Qualifikationsziel orientierte Maximalbefristungsdauer und die Anrechnungsbestimmung des § 2 Abs. 3 WissZeitVG wirken der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Sonderbefristungstatbestände nach dem WissZeitVG entgegen (vgl. zur Vorgängerregelung: BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 33, aaO; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 43, aaO; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

    Die Anrechnungsregelung stellt sicher, dass die insgesamt zulässige Höchstdauer von zwölf bzw. 15 Jahren nicht überschritten wird, andererseits aber auch ausgeschöpft werden kann (BT-Drs. 14/6853 S. 33, 15/4132 S. 20, 16/3438 S. 12; BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 45, BAGE 154, 375) .

    (d) Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Höchstbefristungsdauer und die Gesamtdauer der anzurechnenden Arbeitsverhältnisse in Jahren, Monaten und Tagen angegeben hat (vgl. BAG 23. Oktober 2019 - 7 AZR 7/18 - Rn. 28; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 29, BAGE 154, 375; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 26; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 39, BAGE 153, 365; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 18) und dies dahingehend verstanden werden konnte, dass die Beschäftigungszeiten nach vollen Jahren, vollen Monaten und Tagen auf die Höchstbefristungsdauer anzurechnen sind, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 453/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung - Verlängerung der

    Dem Zitiergebot ist entsprochen, wenn sich aus der Befristungsvereinbarung ohne Unklarheit ergibt, dass die Befristung auf dem WissZeitVG beruhen soll (vgl. BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 375) .

    Entsprechend steht - wenn beide Elternteile in einem Haushalt mit dem zu betreuenden Kind leben - die volle zweijährige Verlängerung der Höchstbefristungsdauer beiden in befristeten Arbeitsverhältnissen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG stehenden Elternteilen unabhängig vom tatsächlichen Betreuungsaufwand zu (vgl. BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 54, BAGE 154, 375) .

    Durch die Verlängerungsoption soll die Mehrfachbelastung der Nachwuchswissenschaftler wegen einer Kinderbetreuung neben der Arbeit an der Dissertation bzw. Habilitation und der Tätigkeit an der Hochschule gemildert werden (vgl. BT-Drs. 16/3438 S. 9; BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 25; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 51, BAGE 154, 375) .

    Lebt das Kind mit der oder dem Beschäftigten in einem Haushalt, wird - als Regel - unterstellt, dass eine betreuungsbedingte Mehrbelastung vorliegt (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 29; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 51, BAGE 154, 375).

    Nach Ablauf der Höchstbefristungsdauer kann es nicht zu deren Verlängerung kommen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, BAGE 154, 375) .

    Für diese stellt das Gesetz nicht auf eine Vereinbarung der Parteien ab (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 33; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, BAGE 154, 375) .

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung -

    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 12. April 2017 - 7 AZR 436/15 - Rn. 13; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 18, BAGE 154, 375; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109) .

    In diesem Fall kann unterstellt werden, dass es zu einer betreuungsbedingten Mehrbelastung kommt, der durch eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer Rechnung getragen werden soll (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 51, BAGE 154, 375) .

    Damit stellt das Gesetz auf den Umstand der Kinderbetreuung als solchen ab (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 27; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, BAGE 154, 375) , nicht auf eine Vereinbarung der Parteien.

    Das gilt auch dann, wenn der Betreuungsbedarf erst innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Höchstbefristungsdauer auftritt (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 26; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 52, BAGE 154, 375) .

    Nach Ablauf der Höchstbefristungsdauer kann es nicht zu deren Verlängerung kommen (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 26; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 53, aaO) .

  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

    Dieser besteht darin, eine funktionswidrige Verwendung des Sonderbefristungsrechts des WissZeitVG im Interesse der Innovationsfähigkeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer vor einer durch das Ziel der wissenschaftlichen Qualifizierung nicht mehr getragenen Befristung zu vermeiden (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 32, BAGE 154, 375) .
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 18, BAGE 154, 375; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109).
  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

    Bei der Ermittlung des die Postdoc-Phase verlängernden Zeitraums ist die gesamte Promotionszeit zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG zurückgelegt wurde, ob sie im Inland oder im Ausland absolviert wurde oder ob sie vor oder nach Abschluss eines Studiums lag (BT-Drs. 16/3438 S. 12; BAG 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 45, BAGE 154, 375) .
  • BAG, 20.07.2022 - 7 AZR 239/21

    Befristung - Hochschule - Höchstbefristungsdauer

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

  • LAG Hamburg, 27.09.2017 - 6 Sa 44/17

    Höchstbefristungsdauer nach dem WissZeitVG - Beschäftigungslose Promotionszeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 4 Sa 576/18

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung - Betreuung

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 712/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Abschluss der Promotion

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 Sa 363/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • LAG Bremen, 07.11.2017 - 1 Sa 31/17

    Entfristung befristetes Arbeitsverhältnis

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Abschluss der

  • LAG Hessen, 11.02.2022 - 10 Sa 920/21

    Kein Einstellungsanspruch bei Verletzung der Verfahrensgrundsätze des Art. 33

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - 12 Sa 28/18

    Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Befristung - wissenschaftliches Personal

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2017 - 2 Sa 441/17

    Annahmeverzug - Aussetzung - rechtskräftiges Urteil - Verfassungsbeschwerde

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 477/21

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung - Elternzeit

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