Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7487
BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 (https://dejure.org/2017,7487)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 (https://dejure.org/2017,7487)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 (https://dejure.org/2017,7487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 8 Buchst c Alt 1 TVöD-K, § 7 Abs 8 Buchst c Alt 2 TVöD-K, § 7 Abs 7 TVöD-K, § 4 Abs 1 TzBfG, Art 3 GG
    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • IWW

    § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD, § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD, § 4 Abs. 1 ... TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 4 TzBfG, § 22 TzBfG, Richtlinie 97/81/EG, Art. 1 der Richtlinie 75/117/EWG, Art. 3 GG, § 17 Abs. 1 BAT, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsgrundsätze bei Tarifnormen; Keine Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter beim Arbeitsentgelt oder geldwerten Leistungen; Kein Freizeitausgleich bei ungeplanten Überstunden zur täglichen Arbeitszeit im Schichtplan; Überstundenzuschlag bei ungeplanten Überstunden ...

  • bag-urteil.com

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschläge für ungeplante Überstunden i.S.v. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD -K

  • rechtsportal.de

    Auslegungsgrundsätze bei Tarifnormen

  • datenbank.nwb.de

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Zuschläge für ungeplante Überstunden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuschläge für ungeplante Überstunden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuschlag für Krankenpfleger bei ungeplanten Überstunden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 360
  • NZA-RR 2018, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2013 (- 6 AZR 800/11 -) sei zu entnehmen, dass Überstunden in Wechselschicht nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K in zwei Fallgruppen auftreten könnten.

    Die Norm kann gleichwohl ausgelegt werden (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 18) .

    Die Tarifvertragsparteien hätten daher auch die Formulierung "über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordneten Stunden und/oder die im Schichtplan festgesetzten Arbeitsstunden" verwenden können, ohne den Bedeutungsgehalt des § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K zu verändern (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 23) .

    Sinnvoll ist § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K nur in der Lesart (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 19) :.

    Solchen "ungeplanten" Überstunden stehen die Fälle der zweiten Alternative gegenüber, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bereits durch die im Schichtplan angeordneten Stunden überschritten wird (sog. eingeplante Überstunden, vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 24) .

    Überstunden entstehen bei dem durch § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K geregelten Sachverhalt bereits dann zwingend ohne Ausgleichsmöglichkeit während des noch laufenden Schichtplanturnus, wenn zu den im Schichtplan festgesetzten "täglichen" Arbeitsstunden zusätzliche, nicht im Schichtplan ausgewiesene Stunden angeordnet werden (so schon erwogen von BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 33) .

    Ein solches Vorgehen ist noch vom Bedeutungsgehalt des Adverbs "nur" iSv. "ausschließlich" gedeckt (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 34) .

    bb) Eine Ausgleichsmöglichkeit lässt sich ebenso wenig aus dem Wortlaut der sprachlichen Klarstellung von § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K iSd. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2013 (- 6 AZR 800/11 - Rn. 19) herleiten.

    (2) Die Gegenansicht übersieht, dass ein Ausgleichszeitraum für § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck der Norm abzuleiten ist (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 33 bis 35) .

    Die (Wechsel-)Schichtzulage soll lediglich einen Ausgleich für die Störung des gleichmäßigen Tagesrhythmus gewährleisten (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 35) .

  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Entgelte für die Regelarbeitszeit und Mehr- oder Überarbeitsvergütungen sind gesondert zu vergleichen (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, Slg. 2004, I-5861) .

    Sie würden deshalb gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unmittelbar ungleichbehandelt (vgl. zu einem identischen Mindestbeschäftigungsumfang von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht: EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17, Slg. 2004, I-5861; BVerwG 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Rn. 15) .

    Der Entgeltbestandteil des Überstundenzuschlags ist isoliert zu betrachten (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, Slg. 2004, I-5861) .

    Damit ginge wegen ihrer Teilzeitquote eine höhere Belastungsgrenze von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten einher (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17, aaO) .

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. für die st. Rspr. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345) .

    Ein Teilzeitbeschäftigter wird wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32, BAGE 148, 1) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG schützt vor einer unmittelbaren Benachteiligung ebenso wie vor einer mittelbaren (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - aaO) .

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Dabei wird stets nur die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts zu der Vereinbarkeit eines solchen Ausschlusses mit den Entgeltgleichheitsregelungen des damaligen Art. 119 EWG-Vertrag und des Art. 1 der Richtlinie 75/117/EWG (ABl. EG L 45 vom 19. Februar 1975 S. 19) sowie zu Art. 3 GG herangezogen (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 - [Helmig ua.] Rn. 27 ff., Slg. 1994, I-5727; für den BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II der Gründe, BAGE 83, 327; für den Manteltarifvertrag Chemie BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II der Gründe, BAGE 80, 173) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173) .

    (b) Ein solches Ziel, das noch § 17 Abs. 1 BAT zugrunde lag, ist in die Regelungen der § 7 Abs. 7 und Abs. 8, § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD-K nicht eingegangen (vgl. zu § 17 Abs. 1 BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327) .

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Ein Teilzeitbeschäftigter wird wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32, BAGE 148, 1) .

    Der über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Mindestbeschäftigungsumfang für die Erzielung von Überstundenzuschlägen knüpfte ausschließlich an die Dauer der Arbeitszeit an (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32 ff., BAGE 148, 1; sh. auch BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 38; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32) .

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 4/12

    Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    a) Abweichend von der ratierlichen Gewährung der Wechselschicht- und Schichtzulagen des § 8 Abs. 5 und Abs. 6 TVöD-K an Teilzeitbeschäftigte verhinderte eine Anknüpfung der Überstundenzuschläge nach § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1, § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD-K an den Mindestbeschäftigungsumfang eines Vollzeitbeschäftigten die Entstehung jeglichen Anspruchs von Teilzeitbeschäftigten auf Überstundenzuschläge, wenn sie diesen Mindestbeschäftigungsumfang nicht erreichten (zu der gesetzeskonformen anteiligen Verringerung der Wechselschicht- und der Schichtzulage auf den Umfang der Teilzeitquote BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17) .

    Dabei dürfen die Tarifvertragsparteien die Wechselschicht- und die Schichtzulage Teilzeitbeschäftigter nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz kürzen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 17) .

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Der über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Mindestbeschäftigungsumfang für die Erzielung von Überstundenzuschlägen knüpfte ausschließlich an die Dauer der Arbeitszeit an (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32 ff., BAGE 148, 1; sh. auch BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 38; 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32) .

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32) .

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Dabei wird stets nur die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts zu der Vereinbarkeit eines solchen Ausschlusses mit den Entgeltgleichheitsregelungen des damaligen Art. 119 EWG-Vertrag und des Art. 1 der Richtlinie 75/117/EWG (ABl. EG L 45 vom 19. Februar 1975 S. 19) sowie zu Art. 3 GG herangezogen (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 - [Helmig ua.] Rn. 27 ff., Slg. 1994, I-5727; für den BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II der Gründe, BAGE 83, 327; für den Manteltarifvertrag Chemie BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II der Gründe, BAGE 80, 173) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Soweit das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 schon die Vereinbarkeit mit § 4 Abs. 1 TzBfG zu prüfen hatte, hat es sich allein auf die Rechtsprechung zu den Entgeltgleichheitsvorschriften bezogen (vgl. für den Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe mwN) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173) .

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
    Die Einschränkung der Dispositionsmöglichkeit über die Freizeit trifft teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer aber in gleicher Weise (vgl. Schüren RdA 1985, 22, 28 f.; zum besonderen Interesse von Teilzeitbeschäftigten, über ihre Freizeit disponieren zu können, schon BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - zu II 3 d cc der Gründe, BAGE 47, 314) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10

    Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15

    Überstundenzuschläge TVöD-K - Teilzeitbeschäftigter - Wechselschicht

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Die Tarifvertragsparteien hätten die Belastung der zeitweisen Überschreitung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nur unter der Voraussetzung eines rechtzeitigen Freizeitausgleichs hingenommen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    Die damit einhergehenden Belastungen haben die Tarifvertragsparteien hingenommen, zumal ein Ausgleich während des Zwölfmonatszeitraums nicht zwingend vorgesehen ist (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinn anzuwenden (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 42 mwN, BAGE 158, 360) .

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. für die st. Rspr. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 44, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345) .

    Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32, BAGE 148, 1) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG schützt vor einer unmittelbaren Benachteiligung ebenso wie vor einer mittelbaren (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - aaO) .

    Eine geringere Arbeitszeit darf grundsätzlich nur quantitativ, nicht qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit (vgl. BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35; BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360; 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 mwN) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil Teilzeitbeschäftigter, ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - aaO; vgl. 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 21, BAGE 128, 21) .

    Dadurch käme es für Teilzeitbeschäftigte zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und damit zu einer unmittelbaren Ungleichbehandlung (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

    Die Anforderung, dass Teilzeitbeschäftigte erst die gesamte Differenz zur Vollzeitarbeitszeit über ihre Teilzeitquote hinaus arbeiten müssten, um für die nächste Stunde einen Überstundenzuschlag zu erhalten, sei mit einer höheren Belastungsgrenze von Teilzeit- gegenüber Vollzeitbeschäftigten verbunden (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 53, BAGE 158, 360; ebenso HWK/Schmalenberg 8. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 9; MHdB ArbR/Schüren 4. Aufl. § 50 Rn. 202) .

    Entgelte für die Regelarbeitszeit und für Mehr- oder Überarbeitsvergütungen sind gesondert zu vergleichen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360) .

    Teilzeitkräfte würden damit unmittelbar benachteiligt (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 53, BAGE 158, 360) .

    Es kommt nicht auf die denkbaren Zwecke an, die mit der betreffenden Leistung verfolgt werden können, sondern auf diejenigen, um die es den Tarifvertragsparteien bei der betreffenden Leistung nach ihrem im Tarifvertrag selbst zum Ausdruck gekommenen, durch die Tarifautonomie geschützten Willen geht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

    Sie erhalten für die gleiche Belastung, die durch die überobligatorische Inanspruchnahme ihrer Arbeitsleistung und den Eingriff in ihre Freizeit eintritt, die gleichen Mehrarbeitszuschläge (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 61, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19

    Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung

    Er kann ihn bspw. in einer Woche geplant über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K hinaus einsetzen, solange dieses Mehr durch ein Weniger an Arbeitsstunden in einer anderen Woche des Ausgleichszeitraums auf die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit des § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K zurückgeführt wird (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    Zusätzlich setzt § 7 Abs. 7 TVöD-K voraus, dass die im jeweiligen Tarifgebiet maßgebliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten überschritten wird (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 17, 25; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59, BAGE 158, 360) .

    An dem vom Senat in den Entscheidungen vom 25. April 2013 (- 6 AZR 800/11 -) sowie vom 23. März 2017 (- 6 AZR 161/16 - BAGE 158, 360) gefundenen Auslegungsergebnis des Überstundenbegriffs des § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K hält er angesichts des dargestellten Verständnisses der Grundnorm des § 7 Abs. 7 TVöD-K nicht fest.

    a) Der Senat hat § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K in seinen Entscheidungen vom 25. April 2013 und 23. März 2017 dahingehend ausgelegt, dass er sinnvoll nur in der folgenden Lesart sei (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 16, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 19; kritisch hierzu: Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Teil II/1 § 7 Stand Mai 2014/April 2018 Rn. 62 ff.; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV E § 7 Stand Oktober 2019 Rn. 68b; Burger in HK-TVöD/TV-L 4. Aufl. § 7 Rn. 107 ff.) :.

    Solchen "ungeplanten" Überstunden stünden die Fälle der zweiten Alternative gegenüber, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bereits durch die im Schichtplan angeordneten Stunden überschritten werde (sog. eingeplante Überstunden, vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 17, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 24) .

    bb) Darüber hinaus kann vor dem Hintergrund des Überstundenbegriffs des § 7 Abs. 7 TVöD-K nicht mehr angenommen werden, der Begriff "einschließlich" in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K sei abweichend von seiner allgemeinen Sprachbedeutung nicht als "mitsamt" oder "einbegriffen", sondern ausnahmsweise als "und" iSv. "und/oder" zu verstehen, weil damit die Alternativen der geplanten bzw. ungeplanten Stunden voneinander abgegrenzt werden sollten (dazu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 24 ff. mit Nachw. zur Gegenansicht, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 22 f.) .

    Bei einem solchen differenzierten und differenzierenden Entgeltsystem kann, anders als der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen hat (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 49 ff., BAGE 158, 360) , die Frage, ob Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollbeschäftigten ungleich behandelt werden, daher nicht durch den bloßen Blick auf den den Teilzeitbeschäftigten nicht gezahlten Überstundenzuschlag beantwortet werden.

  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    Die Anforderung, dass Teilzeitbeschäftigte erst die gesamte Differenz bis zu der Vollarbeitszeit über ihre Teilzeitquote hinaus arbeiten müssten, um für die nächste Stunde einen Überstundenzuschlag zu erhalten, sei mit einer höheren Belastungsgrenze von Teilzeit- gegenüber Vollzeitbeschäftigten verbunden (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 53, BAGE 158, 360) .

    Entgelte für die Regelarbeitszeit und für Mehr- oder Überarbeitsvergütungen seien gesondert zu vergleichen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 57 mwN, BAGE 158, 360; vgl. auch 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 3 und 4 der Gründe, BAGE 80, 173) .

    In beiden Fällen bestand der Zweck der zusätzlichen Vergütung darin, den Eingriff in den geschützten Freizeitbereich auszugleichen (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 65 ff., BAGE 165, 1; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 58 ff., BAGE 158, 360) .

    Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 32; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 66, BAGE 165, 1; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

    aa) Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil Teilzeitbeschäftigter, wenn dafür kein sachlicher Grund besteht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50, BAGE 158, 360) .

    Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, aaO) .

    Vielmehr bestimmen die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Normsetzungskompetenz aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Zweck einer tariflichen Leistung (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55, BAGE 158, 360) .

    Der Tarifvertrag bestimmt in Abhängigkeit von der geschuldeten Wochenarbeitszeit differenzierte Regelungen und legt damit für Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, unterschiedliche individuelle Belastungsgrenzen fest (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

  • LAG Nürnberg, 13.06.2019 - 3 Sa 348/18

    Teilzeit - Überstundenzuschlag - öffentlicher Dienst - kommunale Krankenhäuser

    Dieser Zweck rechtfertigt eine etwaige Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, so dass kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG vorliegt (entgegen BAG vom 23.03.2017, Az.: 6 AZR 161/16).

    Die Klägerin hat sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2017, Az. 6 AZR 161/16, berufen.

    Die Klägerin verweist unter Bezugnahme auf ihr erstinstanzliches Vorbringen auf die Entscheidungen des BAG vom 23.03.2017 (Az. 6 AZR 161/16) und vom 19.12.2018 (Az. 10 AZR 231/18).

    Für Mehrarbeitsstunden, die keine "Überstunden" sind, erhalten Teilzeitbeschäftigte vielmehr gemäß § 8 Abs. 2 TVöD je 100% des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, wenn diese Stunden nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 TVöD festgelegten Zeitraums von einem Jahr in Freizeit ausgeglichen werden (Rambach ZTR 2017, 635, unter 4.2.2., juris; vgl. auch die Nachweise zur insoweit einhelligen Kommentarliteratur bei BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn. 52 juris).

    Der abweichenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 23.03.2017 (- 6 AZR 161/16, Rn.58 ff, juris) schließt sich die Kammer nicht an.

    Die Regelung mag es zwar erlauben, die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in einzelnen Wochen in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch deutlich zu überschreiten, solange innerhalb des Ausgleichszeitraums ein Ausgleich erfolgt (vgl. BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.59, juris).

    (b) Dem steht auch nicht die Ausgestaltung der Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD-K entgegen, wonach bei der Höhe des Zuschlags zwischen den Entgeltgruppen 1 bis 9 und den Entgeltgruppen 10 bis 15 differenziert wird, obwohl die Belastung für beide Beschäftigungsgruppen gleich ist (so aber BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.59, juris).

    Daraus folgt aber nicht, dass Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte generell bei Überstundenzuschlägen gleichgestellt werden sollen (anders wiederum BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.60, juris).

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. etwa BAG vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; vgl. auch BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.57 mwN, juris).

  • LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

    Die Klägerin hat sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2017, Az. 6 AZR 161/16 berufen.

    Die Klägerin verweist unter Bezugnahme auf ihr erstinstanzlichen Vorbringen auf die Entscheidungen des BAG vom 23.03.2017 (Az. 6 AZR 161/16) und vom 19.12.2018 (Az. 10 AZR 231/18).

    Für Mehrarbeitsstunden, die keine "Überstunden" sind, erhalten Teilzeitbeschäftigte vielmehr gemäß § 8 Abs. 2 TVöD je 100% des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, wenn diese Stunden nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 TVöD festgelegten Zeitraums von einem Jahr in Freizeit ausgeglichen werden (Rambach ZTR 2017, 635, unter 4.2.2., juris; vgl. auch die Nachweise zur insoweit einhelligen Kommentarliteratur bei BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn. 52 juris).

    Der abweichenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 23.03.2017 (- 6 AZR 161/16, Rn.58 ff, juris) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Die Regelung mag es zwar erlauben, die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in einzelnen Wochen in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch deutlich zu überschreiten, solange innerhalb des Ausgleichszeitraums ein Ausgleich erfolgt (vgl. BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.59, juris).

    (b) Dem steht auch nicht die Ausgestaltung der Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD-K entgegen, wonach bei der Höhe des Zuschlags zwischen den Entgeltgruppen 1 bis 9 und den Entgeltgruppen 10 bis 15 differenziert wird, obwohl die Belastung für beide Beschäftigungsgruppen gleich ist (so aber BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.59, juris).

    Daraus folgt aber nicht, dass Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte generell bei Überstundenzuschlägen gleichgestellt werden sollen (anders wiederum BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.60, juris).

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. etwa BAG vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; vgl. auch BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.57 mwN, juris).

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Sie bestimmen in diesem Rahmen nicht nur den Zweck einer tariflichen Leistung (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34, BAGE 165, 1; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55, BAGE 158, 360) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

    Nach dieser Vorschrift kann von § 4 TzBfG auch nicht durch Tarifvertrag zu Ungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden (vgl. dazu etwa BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 44; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 345) .

    § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG konkretisiert das allgemeine Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG für den Bereich des Entgelts oder einer anderen teilbaren geldwerten Leistung (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 44 mwN zur st. Rspr. des BAG) .

    (2) § 4 Abs. 1 TzBfG setzt § 4 Nr. 1 und Nr. 2 der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 um (ABl. EG L 14 vom 20. Januar 1998 S. 9: Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit; vgl. zB BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45; 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 24 mwN).

    Entgelte für die Regelarbeitszeit und Mehr- oder Überarbeitsvergütungen sind gesondert zu vergleichen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45 unter Bezugnahme auf EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15) .

    (3) Ein Teilzeitbeschäftigter wird wegen der Teilzeitarbeit ungleichbehandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46; vgl. auch 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 32, BAGE 148, 1) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG schützt vor einer unmittelbaren Benachteiligung ebenso wie vor einer mittelbaren (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46; vgl. auch 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - aaO) .

    (4) Entgegen der Auffassung der Klägerin folgt auch aus der von ihr herangezogenen Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2016 (- 6 AZR 161/16 -) nichts anderes.

    Mit dem Überstundenzuschlag sollte allein der Umstand belohnt werden, dass der Arbeitnehmer ohne Freizeitausgleich mehr als vertraglich vereinbart arbeitet und dadurch planwidrig die Möglichkeit einbüßt, über seine Zeit frei zu verfügen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 59) .

  • LAG Nürnberg, 03.05.2019 - 8 Sa 340/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

    Diese sprachlich wenig verständliche Norm sei nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 25.04.2013 - 6 AZR 800/11 und vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - so zu lesen, dass abweichend von Absatz 7 nur die Arbeitsstunden Überstunden seien, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden seien, und/oder die im Schichtplan vorgesehenen (festgesetzten) Arbeitsstunden, die - bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (im Sinne von § 6 Abs. 1 TVöD-K) - im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen würden.

    a) Nach dem vom BAG herausgearbeiteten Verständnis des § 7 Abs. 8 c TVöD-K (zuletzt BAG, Urteil v. 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, in juris recherchiert) - dem auch das LAG Nürnberg folgt - beinhaltet diese Vorschrift, die den Begriff Überstunden im Fall von Wechselschicht- oder Schichtarbeit definiert, zwei Alternativen.

    Das BAG hat selbst ausdrücklich festgestellt, dass die beiden Alternativen des § 7 Abs. 8 c TVöD-K verschiedene Sachverhalte regeln, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (BAG, Urteil v. 23.03.2017, 6 AZR 161/16, a.a.O.).

    Mit einem Überstundenzuschlag können die Tarifparteien aber auch allein den Umstand belohnen wollen, dass Arbeitnehmer ohne Freizeitausgleich mehr als vertraglich vereinbart arbeiten und dadurch planwidrig die Möglichkeit einbüßen, über ihre Freizeit frei zu verfügen (BAG, Urteil v. 23.03.2017, a.a.O.).

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 71/19

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

    aa) Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil Teilzeitbeschäftigter, wenn dafür kein sachlicher Grund besteht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50, BAGE 158, 360) .

    Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, aaO) .

    Vielmehr bestimmen die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Normsetzungskompetenz aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Zweck einer tariflichen Leistung (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55, BAGE 158, 360) .

    Der Tarifvertrag bestimmt in Abhängigkeit von der geschuldeten Wochenarbeitszeit differenzierte Regelungen und legt damit für Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, unterschiedliche individuelle Belastungsgrenzen fest (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2024 - 6 Sa 252/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe -

  • ArbG Düsseldorf, 04.03.2020 - 15 Ca 19/20
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG München, 19.11.2019 - 6 Sa 370/19

    Mehrflugdienststundenvergütung

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

  • ArbG München, 29.05.2019 - 12 Ca 13601/18

    Mehrflugdienststundenvergütung - Ungleichbehandlung eines Teilzeitbeschäftigten

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2018 - 2 Ca 1322/17

    Streitigkeit um Überstundenzuschläge

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

  • LAG Köln, 23.11.2017 - 7 Sa 357/17

    Kein Ausgleich von Überstunden im turnusmäßigen Schichtplan eines Krankenhauses

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 249/18

    Schichtplanturnus bei Wechselschichtarbeit

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2022 - 7 Sa 352/19

    Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 108/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 06.12.2017 - 10 AZR 575/16

    Sonderzahlung - Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes - Vertrauensschutz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Hessen, 22.05.2019 - 6 Sa 393/18

    Berechnung rentenfähigen Einkommens in Tarifvertrag Lufthansa Bodenpersonal nicht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19

    Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 482/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 2/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19

    Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • ArbG Essen, 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23
  • LAG Nürnberg, 19.12.2018 - 2 Sa 341/18

    Überstundenzuschläge - TVöD

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.08.2018 - 4 Ca 1333/17

    Zahlung tariflicher Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

  • VG Freiburg, 07.05.2019 - 13 K 2060/18

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Vollzugsbeamte des Bundes für Dienst zu

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2021 - 5 Sa 206/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18

    Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 18.10.2019 - 2 MV 8/18

    Auslegung einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung und zur Einrichtung

  • KAG Augsburg, 18.10.2019 - 2 MV 8/18

    Auslegung einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung und zur Einrichtung

  • ArbG Dortmund, 02.11.2023 - 6 Ca 2854/23
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021 - 5 Sa 146/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19

    Vergütung - Umkleidezeit - Rüstzeit - Wegezeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

    Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2021 - 5 Sa 11/21

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 9/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 2123/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage - Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten;

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • LAG Hamburg, 19.08.2019 - 8 Sa 56/18

    Höhe betriebliches Ruhegehalt - Benachteiligung Teilzeitkraft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 Sa 414/17

    Überstundenentgelt - Zeitzuschlag - Arbeitszeitkonto - Ausschlussfrist -

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18

    Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TV in

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 6/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 7/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 4/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2020 - 5 Sa 8/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • LAG Nürnberg, 07.11.2019 - 5 Sa 174/19

    Altersfreizeit - Staffelung nach Wochenarbeitszeit - Diskriminierung

  • LAG Köln, 23.08.2017 - 11 Sa 897/16

    Vorgezogenes Ruhegeld; Teilzeit; Einzelfall

  • ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20

    Die Tarifvertragsparteien können die Zahlung einer tariflichen Überzeitzulage bei

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 Sa 188/21

    Streit über die Höhe des Nachtarbeitszuschlags nach dem Manteltarifvertrag für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht