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   BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16   

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https://dejure.org/2017,7486
BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16 (https://dejure.org/2017,7486)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 6 AZR 264/16 (https://dejure.org/2017,7486)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 (https://dejure.org/2017,7486)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 2 Nr 3 InsO, § 53 InsO, § 55 InsO, § 133 BGB
    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 3 ZPO, §§ 53, 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO, § 210 InsO, § 123 Abs. 3 Satz 2 InsO, 55 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 10 MTV, §§ 133, 157 BGB, § 3 Abs. 3 TVG, § 145 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 208 Abs. 1 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 209 Abs. 2 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 209 Abs. 1 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO, Abs. 2 InsO, § 10 Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 5 MTV, § 10 Nr. 3 MTV, § 10 Nr. 4 MTV, § 10 Nr. 1 Abs. 2 MTV, § 10 Nr. 7 Abs. 1 MTV, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, § 209 InsO, § 611 Abs. 1 BGB, § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, § 208 Abs. 3 InsO, § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 4 BUrlG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zweck einer Sonderzahlung maßgeblich für Einordnung als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren; Sonderzahlung mit Betriebstreuecharakter als Masseverbindlichkeit; Masse- und Neumasseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den ...

  • bag-urteil.com

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Arbeitsrechtliche Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweck einer Sonderzahlung maßgeblich für Einordnung als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung einer Sonderzahlung des Arbeitgebers nach angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrechtliche Sonderzahlungen - und die Masseunzulänglichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld - nur einmalig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen mit reinem Betriebstreuecharakter als Masseverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen mit reinem Betriebstreuecharakter als Masseverbindlichkeiten

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Bewertung von Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderzahlung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Richtiger Umgang mit Sonderzahlungen bei Masseunzulänglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 376
  • NJW 2017, 2298
  • ZIP 2016, 1180
  • ZIP 2017, 1031
  • MDR 2017, 1086
  • NZA 2017, 779
  • NZI 2017, 535
  • NZI 2017, 607
  • BB 2017, 1204
  • BB 2017, 1404
  • NZG 2017, 1392
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Die Gläubiger von Altmasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind dagegen auf eine lediglich anteilige Berichtigung ihrer Forderungen beschränkt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 17, BAGE 120, 232) .

    Für sie schuldet der Verwalter die volle Vergütung (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 20, BAGE 120, 232) .

    Maßgeblich sei das Verhältnis der möglichen Arbeitstage im Jahr zu den vom Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit geleisteten Arbeitstagen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 26 f., BAGE 120, 232; Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 788; aA Betz BB 2015, 886, 888 ff., der Ansprüche auf Urlaubsentgelt und -abgeltung wegen ihrer Unabhängigkeit von der Arbeitsleistung immer als Altmasseverbindlichkeiten versteht) .

    Gläubigern, die Sach- oder Dienstleistungen zugunsten der Masse erbringen, soll im Gegenzug ein möglichst ungekürzter Leistungsanspruch gegen die Masse zustehen (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 24, BAGE 120, 232) .

    Dagegen kann er nach angezeigter Masseunzulänglichkeit nicht auf die oft erheblichen Resturlaubsansprüche und die damit verbundenen geldwerten Ansprüche, die bereits geleistete Betriebstreue oder die schon erbrachten Arbeitsleistungen einwirken, die sich neben dem Betriebstreuezweck in einer Sonderzahlung mit "Mischcharakter" widerspiegeln (zu sog. auf Geld gerichteten Urlaubsansprüchen BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 25, BAGE 120, 232) .

    Soweit das Berufungsgericht darauf abstellt, der volle Urlaubsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG entstehe nach erfüllter Wartezeit (§ 4 BUrlG) unabhängig von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers immer am 1. Januar des Urlaubsjahres, trifft das zu (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 645/14 - Rn. 18; 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 27; in einem insolvenzrechtlichen Zusammenhang BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 13, BAGE 120, 232) .

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Betriebsübergang nach Konkurseröffnung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1995 zum Haftungsprivileg des Betriebserwerbers nach Konkurseröffnung (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132) .

    Der Zehnte Senat hat dort angenommen, die Haftungseinschränkung des Betriebserwerbers gelte lediglich für Konkursforderungen, nicht für Masseschulden nach § 59 Abs. 1 KO (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung könne gegen die Gemeinschuldnerin nur dann entstehen, wenn es sich bei der Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handle, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden sei und mit dem kein anderer Zweck verfolgt werde als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 d der Gründe, aaO) .

    Der Zehnte Senat hat im konkreten Fall allerdings eine reine Betriebstreueregelung bejaht (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

    bb) Die genannten Entscheidungen des Zehnten Senats und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein behandeln keine Fallgestaltungen, in denen die Masseunzulänglichkeit angezeigt war (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132; LAG Schleswig-Holstein 12. März 2008 - 6 Sa 411/07 - zu 2 b und d der Gründe) .

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Insolvenzrechtlich sind solche arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlungen dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 33, BAGE 146, 284; 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 14 mwN) .

    Werden vor der Verfahrenseröffnung erbrachte Arbeitsleistungen honoriert, bestehen Insolvenzforderungen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - aaO; 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - aaO) .

    Sie können als "Treueprämie" langfristige oder als "Halteprämie" kurzfristige oder künftige Betriebstreue belohnen (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 64; 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 15 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239) .

    Die Leistung solcher Sonderzahlungen hängt nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - aaO; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - aaO) .

    Insolvenzrechtlich sind stichtagsbezogene Sonderzahlungen dem Zeitraum zuzurechnen, in den der Stichtag fällt (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - aaO; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - zu I 1 der Gründe) .

    Liegt der Stichtag zeitlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - aaO mwN) .

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Insolvenzrechtlich sind solche arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlungen dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 33, BAGE 146, 284; 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 14 mwN) .

    Werden vor der Verfahrenseröffnung erbrachte Arbeitsleistungen honoriert, bestehen Insolvenzforderungen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - aaO; 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - aaO) .

    Es handelt sich dann um eine Sonderzahlung mit sog. Mischcharakter (vgl. zB BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 13, 18, BAGE 146, 284; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 16, 28, BAGE 140, 231) .

    Es handelt sich wegen der kombinierten Zwecke der Förderung der Betriebstreue und der zusätzlichen Vergütung der Arbeitsleistung um eine Sonderzahlung mit "Mischcharakter" (vgl. etwa BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 13, 18, BAGE 146, 284; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 16, 28, BAGE 140, 231) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Weiterer Sachvortrag ist nicht zu erwarten (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 16) .

    Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus einem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf ein Angebot schließen durfte, das er durch schlüssiges Verhalten angenommen hat (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 11; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12 f. mwN, BAGE 139, 156) .

    Ob der Arbeitgeber erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet oder sonstige Zwecke verfolgt, ist durch Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zu ermitteln (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 12 ff.; 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 18, 21) .

    Hinzu kommt, dass die Sonderzahlung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts ein Dreizehntel und damit einen nicht unwesentlichen Teil der Gesamtjahresvergütung des Klägers ausmachte (vgl. zu diesem Indiz für Entgeltcharakter zB BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 25) .

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    § 209 InsO ordnet in diesem Fall die insolvenzrechtliche Rangfolge der Masseverbindlichkeiten (vgl. zu der insolvenzrechtlichen Rangfolge von Mietansprüchen BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 154, 358; ohne Bezug auf § 209 InsO weiterentwickelt durch: BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 185/06 - Rn. 8 ff., BGHZ 173, 116; 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14 - Rn. 7 ff., BGHZ 204, 1) .

    Gegenleistung ist die vom Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeitsleistung (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 24 mwN; sh. auch BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 d der Gründe, BGHZ 154, 358) .

    Darunter ist - wie in § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO - ein Verhalten des Verwalters zu verstehen, mit dem er die Gegenleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit selbstbestimmt nutzt, obwohl er dies pflichtgemäß hätte verhindern können (vgl. BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 d der Gründe, BGHZ 154, 358; Raiß AnwZert InsR 24/2009 Anm. 4 zu B II 3; Zwanziger NZA 2015, 577, 578 f.) .

  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Das spricht über die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten hinaus für einen Arbeitsleistungsbezug der Jahressonderzuwendung neben dem Zweck der Belohnung der Betriebstreue (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    Der Ausschluss- und Kürzungstatbestand in § 10 Nr. 4 MTV macht vielmehr deutlich, dass § 10 MTV nicht nur geleistete Betriebstreue honorieren, sondern auch erbrachte Arbeitsleistung vergüten soll (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

    cc) Der neben dem Betriebstreuecharakter bestehende Vergütungscharakter wird durch die Bezugsgröße der Berechnung der Jahressonderzuwendung gestützt (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Für die Leistungsklage besteht daher ein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13; 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 40, BAGE 123, 269) .

    Gegenleistung ist die vom Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1 BGB geschuldete Arbeitsleistung (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 24 mwN; sh. auch BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - zu III 1 d der Gründe, BGHZ 154, 358) .

    Der Kläger konnte nur verlangen, dass der auf die Zeit seiner Arbeitsleistung (einschließlich entgeltfortzahlungspflichtiger sog. "unproduktiver" Ausfallzeiten, vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entfallende anteilige Anspruch auf die Jahressonderzuwendung als Neumasseverbindlichkeit iSv. § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO berichtigt wurde.

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.2008 - 6 Sa 411/07

    Sonderzahlung, Arbeitsentgelt, Anspruchsvoraussetzungen, Insolvenzeröffnung,

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    aa) Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, dass das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein davon ausgegangen ist, eine Sonderzahlung mit "Mischcharakter", die auch Zeiten der Arbeitsleistung vor Insolvenzeröffnung vergüte, wegen ihres Betriebstreueanteils aber erst nach Insolvenzeröffnung entstehe, stelle ebenso wie eine Sonderzahlung mit reinem Betriebstreuecharakter insgesamt eine Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dar (vgl. LAG Schleswig-Holstein 12. März 2008 - 6 Sa 411/07 - zu 2 b und d der Gründe; ebenso Fischermeier in Heinrich Symposion Insolvenz- und Arbeitsrecht 2011 S. 81, 83; Gossak in Göpfert Handbuch Arbeitsrecht in Restrukturierung und Insolvenz § 10 Rn. 30) .

    bb) Die genannten Entscheidungen des Zehnten Senats und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein behandeln keine Fallgestaltungen, in denen die Masseunzulänglichkeit angezeigt war (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132; LAG Schleswig-Holstein 12. März 2008 - 6 Sa 411/07 - zu 2 b und d der Gründe) .

  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R

    Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung -

    Auszug aus BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16
    Diese Unterscheidung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Einbeziehung von Vergütungsbestandteilen in die Insolvenzgeldberechnung (vgl. BSG 21. Juli 2005 - B 11a/11 AL 53/04 R -) .

    Die Aufteilung in Insolvenzforderungen, Alt- und Neumasseverbindlichkeiten entspricht auch der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zur beschränkten Insolvenzgeldsicherung von Sonderzahlungen mit reinem Arbeitsleistungsbezug oder "Mischcharakter" (vgl. BSG 21. Juli 2005 - B 11a/11 AL 53/04 R -; 10. September 1987 - 10 RAr 10/86 - BSGE 62, 131; Bayerisches LSG 25. Juli 2013 - L 9 AL 274/11 -) .

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 185/06

    Fortbestehen eines Mietverhältnisses in der Insolvenz des Vermieters

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • LSG Bayern, 25.07.2013 - L 9 AL 274/11

    Arbeitslosenversicherung, Jahressonderzahlung, Insolvenzgeld

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • BGH, 11.12.2014 - IX ZR 87/14

    Insolvenz des Vermieters: Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Wirkung für die

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 645/14

    Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 12 Sa 1051/15

    Rechtliche Einordnung der Sonderzahlung gem. § 10 des Manteltarifvertrages der

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12

    Bonusanspruch - Insolvenzforderung

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Im Arbeitsverhältnis sind deshalb bei der Vergütung der Arbeitsleistung auch entgeltfortzahlungspflichtige "unproduktive" Ausfallzeiten (zB aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub) zu berücksichtigen (vgl. zu § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, BAGE 158, 376; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

    Bezogen auf Arbeitsverhältnisse ist das der Fall, wenn der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer zur Arbeit heranzieht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 33, BAGE 158, 376) .

    Ist das der Fall, sind allerdings auch die entgeltfortzahlungspflichtigen "unproduktiven" Ausfallzeiten als Neumasseverbindlichkeit zu vergüten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 39, aaO; 8. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 25) .

    Schon diese Identität des Wortlauts bedingt ein gleiches Verständnis der Tatbestandsvoraussetzung (in diesem Sinne bereits BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 37, BAGE 158, 376) .

    dd) Der erkennende Senat hat allerdings die Rechtsprechung des Neunten Senats zum Urlaubsabgeltungsanspruch als Begründungselement dafür herangezogen, dass alle Sonderzahlungen nur anteilig für den Zeitraum geleisteter Arbeit nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO zu berichtigen sind (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 30 ff., BAGE 158, 376) .

    Liegt dem Anspruch auf eine Sonderzahlung nach seiner (tarif-)vertraglichen Ausgestaltung hingegen die Erbringung von Arbeitsleistung in bestimmten Zeiträumen zu Grunde ("pro rata temporis") und wird der Anspruch nur zu einem anderen Zeitpunkt insgesamt fällig, sind solche arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlungen unverändert dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Ebenso wie im Falle einer im Rahmen eines Aktivprozesses geführten Zahlungsklage (vgl. dazu BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 868/16 - Rn. 10, BAGE 162, 58; 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 158, 376) ist das Rechtsmittel, sofern sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSd. §§ 53, 55 InsO oder eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO beruft, nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung oder eine Altmasseverbindlichkeit handelt.
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Der Entgeltcharakter der Sonderzahlung kommt darüber hinaus in den Regelungen des § 5 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 6 TEA zum Ausdruck, nach denen ein zeitanteiliger Anspruch entsprechend der zurückgelegten Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Beschäftigung im jeweiligen Kalenderjahr besteht (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376) .
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