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   BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95   

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BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95 (https://dejure.org/1997,34614)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 10 AZR 903/95 (https://dejure.org/1997,34614)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 10 AZR 903/95 (https://dejure.org/1997,34614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entlohnung nach der Lohngruppe 3 des Gehaltstarifvertrag und Lohntarifvertrag für den Großhandel und Außenhandel (LTV) - Tarifliche Einstufung des Arbeitnehmers unter Verwendung von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und Beispielen - Auslegung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Fortführung der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel), wonach bei der Auslegung von tariflichen Einstufungskriterien die Oberbegriffe heranzuziehen sind, wenn ein Tätigkeitsbeispiel in mehreren verschiedenen Lohngruppen vorkommt.

    Entscheidend ist die Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    In diesen Fällen ist davon auszugehen, daß bei Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsbeispiels auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale als erfüllt anzusehen sind (Urteil vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - a.a.O.).

    Verrichtet der Arbeitnehmer keine Beispielstätigkeit oder erfaßt die Beispielstätigkeit nur einen Ausschnitt der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, ist wiederum zu prüfen, ob die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungs-/Lohngruppe erfüllt sind (BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - a.a.O.).

    Da die Tätigkeit des "Kommissionierens" im Sinne des Zusammenstellens von Waren aus einem Lagerbestand nach vorgegebenen Aufträgen von den Lohngruppen 2 und 3 erfaßt wird, sind nach den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Auslegungsregeln (Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - a.a.O.) nämlich die tariflichen Oberbegriffe heranzuziehen; das ist in der vom Kläger begehrten Lohngruppe 3 das Kriterium der "... schwierigen Ordnungsmerkmale ...".

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Nach § 2 Satz 1 LTV sind in erster Linie die Oberbegriffe der einzelnen Lohngruppen maßgebend (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    Wenn die Tarifvertragsparteien in jeweils selbständigen Tätigkeitsbeispielen zwischen dem "Zusammenstellen von Waren nach einfachen Ordnungsmerkmalen" (Lohngruppe 2), dem "Zusammenstellen von Waren nach schwierigen Ordnungsmerkmalen und/oder zusätzliche Kontrolltätigkeit" (Lohngruppe 3) und "Kommissioniererinnen/Kommissionierer" (Lohngruppe 3) unterscheiden, dann geben sie damit sowohl nach dem Tarifwortlaut als auch nach dem tariflichen Gesamt Zusammenhang (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.) zu verstehen, daß nach der Lohngruppe 2 LTV aufgrund der dort vorgesehenen Erleichterung solche Arbeitnehmer vergütet werden, die im wesentlichen nach einfachen Symbolen Waren zusammenzustellen haben, während Arbeitnehmer nach der Lohngruppe 3 LTV vergütet werden sollen, wenn sie die Waren nach schwierigen Merkmalen herauszusuchen haben oder beim Zusammenstellen der Waren darüber hinaus noch andere Gesichtspunkte beachten, weitere Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen und nach sonstigen Kriterien fachlich differenzieren müssen (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 4 AZR 332/83 - n.v.).

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Ist die Tätigkeit als Richtbeispiel in einer niedrigeren Lohngruppe aufgeführt, kann sie nach dem tariflichen Gesamt Zusammenhang nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer höheren Lohngruppe subsumiert werden (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Wenn die Tarifvertragsparteien in jeweils selbständigen Tätigkeitsbeispielen zwischen dem "Zusammenstellen von Waren nach einfachen Ordnungsmerkmalen" (Lohngruppe 2), dem "Zusammenstellen von Waren nach schwierigen Ordnungsmerkmalen und/oder zusätzliche Kontrolltätigkeit" (Lohngruppe 3) und "Kommissioniererinnen/Kommissionierer" (Lohngruppe 3) unterscheiden, dann geben sie damit sowohl nach dem Tarifwortlaut als auch nach dem tariflichen Gesamt Zusammenhang (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.) zu verstehen, daß nach der Lohngruppe 2 LTV aufgrund der dort vorgesehenen Erleichterung solche Arbeitnehmer vergütet werden, die im wesentlichen nach einfachen Symbolen Waren zusammenzustellen haben, während Arbeitnehmer nach der Lohngruppe 3 LTV vergütet werden sollen, wenn sie die Waren nach schwierigen Merkmalen herauszusuchen haben oder beim Zusammenstellen der Waren darüber hinaus noch andere Gesichtspunkte beachten, weitere Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen und nach sonstigen Kriterien fachlich differenzieren müssen (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 4 AZR 332/83 - n.v.).
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    In diesen Fällen ist davon auszugehen, daß bei Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsbeispiels auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale als erfüllt anzusehen sind (Urteil vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - a.a.O.).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    In diesen Fällen ist davon auszugehen, daß bei Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsbeispiels auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale als erfüllt anzusehen sind (Urteil vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - a.a.O.).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Verrichtet der Arbeitnehmer keine Beispielstätigkeit oder erfaßt die Beispielstätigkeit nur einen Ausschnitt der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, ist wiederum zu prüfen, ob die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungs-/Lohngruppe erfüllt sind (BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - a.a.O.).
  • BAG, 20.03.1985 - 4 AZR 332/83

    Eingruppierung in Lohngruppe - Kommissionierer eines pharmazeutischen Großhandels

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Wenn die Tarifvertragsparteien in jeweils selbständigen Tätigkeitsbeispielen zwischen dem "Zusammenstellen von Waren nach einfachen Ordnungsmerkmalen" (Lohngruppe 2), dem "Zusammenstellen von Waren nach schwierigen Ordnungsmerkmalen und/oder zusätzliche Kontrolltätigkeit" (Lohngruppe 3) und "Kommissioniererinnen/Kommissionierer" (Lohngruppe 3) unterscheiden, dann geben sie damit sowohl nach dem Tarifwortlaut als auch nach dem tariflichen Gesamt Zusammenhang (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.) zu verstehen, daß nach der Lohngruppe 2 LTV aufgrund der dort vorgesehenen Erleichterung solche Arbeitnehmer vergütet werden, die im wesentlichen nach einfachen Symbolen Waren zusammenzustellen haben, während Arbeitnehmer nach der Lohngruppe 3 LTV vergütet werden sollen, wenn sie die Waren nach schwierigen Merkmalen herauszusuchen haben oder beim Zusammenstellen der Waren darüber hinaus noch andere Gesichtspunkte beachten, weitere Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen und nach sonstigen Kriterien fachlich differenzieren müssen (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 4 AZR 332/83 - n.v.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Wenn die Tarifvertragsparteien in jeweils selbständigen Tätigkeitsbeispielen zwischen dem "Zusammenstellen von Waren nach einfachen Ordnungsmerkmalen" (Lohngruppe 2), dem "Zusammenstellen von Waren nach schwierigen Ordnungsmerkmalen und/oder zusätzliche Kontrolltätigkeit" (Lohngruppe 3) und "Kommissioniererinnen/Kommissionierer" (Lohngruppe 3) unterscheiden, dann geben sie damit sowohl nach dem Tarifwortlaut als auch nach dem tariflichen Gesamt Zusammenhang (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.) zu verstehen, daß nach der Lohngruppe 2 LTV aufgrund der dort vorgesehenen Erleichterung solche Arbeitnehmer vergütet werden, die im wesentlichen nach einfachen Symbolen Waren zusammenzustellen haben, während Arbeitnehmer nach der Lohngruppe 3 LTV vergütet werden sollen, wenn sie die Waren nach schwierigen Merkmalen herauszusuchen haben oder beim Zusammenstellen der Waren darüber hinaus noch andere Gesichtspunkte beachten, weitere Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen und nach sonstigen Kriterien fachlich differenzieren müssen (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 4 AZR 332/83 - n.v.).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95
    Wenn die Tarifvertragsparteien in jeweils selbständigen Tätigkeitsbeispielen zwischen dem "Zusammenstellen von Waren nach einfachen Ordnungsmerkmalen" (Lohngruppe 2), dem "Zusammenstellen von Waren nach schwierigen Ordnungsmerkmalen und/oder zusätzliche Kontrolltätigkeit" (Lohngruppe 3) und "Kommissioniererinnen/Kommissionierer" (Lohngruppe 3) unterscheiden, dann geben sie damit sowohl nach dem Tarifwortlaut als auch nach dem tariflichen Gesamt Zusammenhang (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAGE 60, 219, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.; BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.) zu verstehen, daß nach der Lohngruppe 2 LTV aufgrund der dort vorgesehenen Erleichterung solche Arbeitnehmer vergütet werden, die im wesentlichen nach einfachen Symbolen Waren zusammenzustellen haben, während Arbeitnehmer nach der Lohngruppe 3 LTV vergütet werden sollen, wenn sie die Waren nach schwierigen Merkmalen herauszusuchen haben oder beim Zusammenstellen der Waren darüber hinaus noch andere Gesichtspunkte beachten, weitere Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen und nach sonstigen Kriterien fachlich differenzieren müssen (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - a.a.O.; BAG Urteil vom 20. März 1985 - 4 AZR 332/83 - n.v.).
  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Ein Rückgriff auf die Merkmale des Oberbegriffs ist in diesem Falle nach dem Willen der Tarifvertragsparteien ausgeschlossen (23. April 1997 - 10 AZR 903/95 - nv.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2012 - 5 Sa 238/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers in die Gruppe D des ERTV Brot- und

    Unter "Kommissionieren" im Sinne des entsprechenden Regelbeispiels in der Tarifgruppe D des Entgeltrahmentarifvertrages für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildenden der Brot- und Backwarenindustrie und Großbäckereien in den fünf neuen Bundesländern einschließlich Berlin-Ost vom 26. Febraur 1991 versteht man ein Zusammenstellen von Waren nach Aufträgen aus einem Lagerbestand (so auch schon BAG 23. April 1997 - 10 AZR 903/95 - unter Berufung auf Gablers Wirtschaftslexikon Stichwort "Kommisionierung", dort allerdings zu einem Tarifvertrag aus dem Groß- und Außenhandel).

    Unter Kommissionieren versteht man die Zusammenstellung von Waren nach Aufträgen aus einem Lagerbestand (BAG 23. April 1997 - 10 AZR 903/95 - juris.de unter Berufung auf Gablers Wirtschaftslexikon Stichwort "Kommissionierung").

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 318/02

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Ein Rückgriff auf die Merkmale des Oberbegriffs ist in diesem Falle nach dem Willen der Tarifvertragsparteien ausgeschlossen (23. April 1997 - 10 AZR 903/95 - nv.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).
  • LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 76/20

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG bei Ein- und

    Diese Tätigkeit beinhaltet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten (vgl. Gabler, Wirtschaftslexikon, 13. Aufl., F-K, S. 1856, Stichwort "Kommissionierung") das Zusammenstellen von Waren nach Ordnungsmerkmalen und/oder Kontrolltätigkeiten (vgl. BAG 23. April 1997 - 10 AZR 903/95 -, Rz. 36).
  • LAG Köln, 29.11.2001 - 10 TaBV 86/00

    Eingruppierung, hier: Kommissionierer nach dem LRA Groß- und Außenhandel NW

    wird zugleich dem Grundsatz Rechnung getragen, dass nach der Tarifsystematik Tätigkeiten der Lohngruppe III einen höheren Schwierigkeitsgrad haben als solche der Lohngruppe II. Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es daher darauf an, ob die Kommissionen in der einen oder anderen Weise zusammengestellt werden (so speziell für das LRA NRW BAG, Urteil vom 20.03.1985 - 4 AZR 332/83 - nicht veröffentlicht; BAG, Urteil vom 20.06.1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; zur Eingruppierung von Kommissionierern bei jeweils selbständigen Tarifbeispielen vgl. auch BAG, Urteil vom 23.04.1997 - 10 AZR 903/95 - nicht veröffentlicht).
  • LAG München, 23.01.2001 - 8 Sa 613/00

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Tätigkeit als

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