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   BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72   

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BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72 (https://dejure.org/1973,1695)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1973 - 4 AZR 349/72 (https://dejure.org/1973,1695)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 (https://dejure.org/1973,1695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    Auch für die Zinsforderung ist in diesem Zusammenhang ein Peststellungsantrag nach § 256 ZPO zulässig und ausreichend (vgl. BAG 22, 247 /~249 J m AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT).

    V b BAT um eine heraus gehobene Spitzengruppe für Angestellte im Registratur dienst handelt (vgl. BAG 22, 247 /~25o 7 = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT sowie das zuvor zitierte Urteil des Senats vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 19o/72 -).

    Im übrigen ist die "besondere Bedeutung der Registratur" ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Revisionsgericht nur insoweit über prüft werden kann, ob der Rechtsbegriff verkannt worden ist, ob bei der Subsumierung des Sachverhaltes gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG 22, 247 /"25o 7 = AP Nr. 3o 11 -.

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    V b BAT zusteht (vgl. Urteile des Senats vom 8. November 1972 AZR 15/72 -, dem nächst AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, 25. Oktober 1972 AZR 432/71 demnächst AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge/ Bundesbahn sowie 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    Zwar führt das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen aus, ob es bei der tarifrechtlichen Bewertung von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers (§§ 22, 23 BAT) oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder von mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltätigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht, obwohl im allgemeinen auf derartige Ausführungen im Interesse der vollständigen Überprüfbarkeit der Entscheidungen durch das Revisionsgericht nicht verzichtet werden kann (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Ur teile des Senats vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 -, dem nächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Spar kassenangestellte) .

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    V b BAT zusteht (vgl. Urteile des Senats vom 8. November 1972 AZR 15/72 -, dem nächst AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, 25. Oktober 1972 AZR 432/71 demnächst AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge/ Bundesbahn sowie 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    Zwar führt das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen aus, ob es bei der tarifrechtlichen Bewertung von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers (§§ 22, 23 BAT) oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder von mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltätigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht, obwohl im allgemeinen auf derartige Ausführungen im Interesse der vollständigen Überprüfbarkeit der Entscheidungen durch das Revisionsgericht nicht verzichtet werden kann (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Ur teile des Senats vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 -, dem nächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Spar kassenangestellte) .
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT und AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT, ferner Urteil des Senats vom 28.Februar 1 9 7 3 - 4 AZR 19o/72 demnächst AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    V b BAT Fallgruppe 25 ist, nicht völlig unberücksichtigt bleiben darf, daß auch die einschlägigen Fallgruppen für Angestellte im Registratur dienst wie vergleichbare Fallgruppen anderer Art der Anlage 1 a BAT im Prinzip aufeinander aufbauen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1973 - 4 AZR 139/72 -, demnächst AP Hr. 64 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    Es reicht dann vielmehr, wenn entsprechende Arbeiten überhaupt in nicht unerheblichem Umfange von ihm zu erledigen sind (BAG AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteil des Senats vom 15. November 1972 - 4 AZR 5o/72 -, demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT), was im allgemeinen schon dann zu bejahen ist, wenn die qualifizierenden Aufgaben 5 v.H. der zu bewertenden Tätigkeit ausmachen (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1 9 7 3 - 4 AZE 85/72 demnächst AP Er. 62 zu §§ 22» 23 BAT, auch, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 432/71

    Gartenbauabteilung eines Staatsbades - Landwirtschaftlicher Betrieb - Volle

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    V b BAT zusteht (vgl. Urteile des Senats vom 8. November 1972 AZR 15/72 -, dem nächst AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, 25. Oktober 1972 AZR 432/71 demnächst AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge/ Bundesbahn sowie 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 331/71

    Teilgebiet einer Fachschulingenieurtätigkeit - Fachschulingenieur im tariflichen

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    Da darauf die tariflichen Tätigkeitsmerkmale jedenfalls nicht abstellen, dürfen im Gegensatz zu der auch in der Revision vertretenen Rechtsauffassung des Klägers bei der rechtlichen Beurteilung die baulichen Verhältnisse in der Dienststelle des Klägers, das, was er "psychologischen Druck" nennt, und der Umstand keine Berücksichtigung finden, daß der Kläger aus dienstlichen Gründen z.B. daran gehindert ist, Reisen in Länder des Ostblocks zu unternehmen (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 1972 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

    Auszug aus BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72
    Zwar führt das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen aus, ob es bei der tarifrechtlichen Bewertung von einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers (§§ 22, 23 BAT) oder von einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder von mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltätigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht, obwohl im allgemeinen auf derartige Ausführungen im Interesse der vollständigen Überprüfbarkeit der Entscheidungen durch das Revisionsgericht nicht verzichtet werden kann (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie Ur teile des Senats vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 -, dem nächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 12. April 1972 - 4 AZR 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Spar kassenangestellte) .
  • BAG, 19.04.1972 - 4 AZR 257/71

    Eingruppierung von Angestellten - Einheitsbewertung der Beamtendienstposten -

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 285/60

    Feststellung der überwiegenden Tätigkeit - Einheitliche Arbeitsleistung -

  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Im übrigen handelt es sich bei der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" um einen all gemeinen (sogenannten unbestimmten) Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte von dem Revisionsgericht nur insoweit überprüfbar ist, ob der Rechts begriff verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteiliang wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 22, 247 /"25oJ = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 4, 152 /"155 7 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 6, 31? Z"39J = AP Nr. 41 zu § 3 TOA).
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94

    Eingruppierung als "Leiter von Kindertagesstätten"

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23 . Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    zu behandeln, wie es Angestellten dieser Vergütungsgruppe zusteht (vgl. Urteile des Senats vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72, zuTVeröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 8 .

    Kläger, etwa bei den Güteprüfungen, überwiegend erfüllt werden mußten (vgl. BAG AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteile des Senats vom 15 November 1972 - 4 AZR. 5o/72 -, demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT und 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht hierbei Bedacht darauf zu nehmen haben, daß grundsätzlich bei der Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit die jeweiligen qualifizierenden tariflichen Tä tigkeit smerkmale (hier der VergGr. IV a BAT Fallgruppe Io) nicht ihrerseits überwiegend erfüllt werden müssen (vgl. BAG AP Nr. 4-3 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteile des Senats vom 15. November 1972 - 4 AZR 5o/72 -, demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT, 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 -, demnächst AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT und 6 .
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91

    Anrechnung der Berufsschulzeit nach Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit

    Im Fall einer bewußten Regelungslücke ist es den Arbeitsgerichten verwehrt, diese zu schließen, weil sie sich sonst über den Willen der Tarifvertragsparteien hinwegsetzten und unzulässigerweise in deren durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie eingreifen würden (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. BAGE 40, 345, 352 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT, m. w. N.).
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

    Eine Definition des Arbeitsvorgangs, auf die die Tarifvertragsparteien bei Vereinbarung der neuen Eingruppierungsregelungen hätten zurückgreifen können, ist dabei nicht erfolgt (vgl. zB die Verwendung des Begriffs ohne jegliche Erläuterung in BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 -; 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 -; 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 -) .
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 738/94

    Eingruppierung einer Hortleiterin

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT; bestätigt durch Senatsurteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts

    Eine Definition des Arbeitsvorgangs, auf die die Tarifvertragsparteien bei Vereinbarung der neuen Eingruppierungsregelungen hätten zurückgreifen können, ist dabei nicht erfolgt (vgl. zB die Verwendung des Begriffs ohne jegliche Erläuterung in BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 -; 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 -; 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 -) .
  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 392/95

    Eingruppierung: Krankenpflegehelfer

  • LAG Hessen, 27.09.1996 - 13 Sa 1622/95

    Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

  • LAG Hessen, 27.09.1996 - 13 Sa 1623/95

    Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 34/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines

  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 544/98

    Voraussetzungen der Eingruppierung eines Musiklehrers - Vorliegen einer

  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren

  • BAG, 12.03.1980 - 4 AZR 258/78
  • ArbG Dortmund, 05.12.2018 - 9 BV 58/18
  • LAG Hamm, 26.09.1985 - 4 Sa 755/85

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung; Leistungen aus einem Praktikantenverhältnis

  • BAG, 03.04.1985 - 4 AZN 81/85
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