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   BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88   

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BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88 (https://dejure.org/1989,913)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1989 - 3 AZR 257/88 (https://dejure.org/1989,913)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 (https://dejure.org/1989,913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 53; BetrAVG § 1; BGB § 611
    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 611 BAT § 53
    Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Belehrung über Versorgung bei Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Versicherungsfall - Versorgungsrente - Belehrungspflicht - Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 407
  • BB 1989, 1984
  • BB 1990, 211
  • DB 1989, 2492
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung seit BAG 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62 - BAGE 14, 193, 195; vgl. ua. BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28, zu 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Die arbeitsrechtlichen Nebenpflichten des Arbeitgebers beschränken sich nicht darauf, den Arbeitnehmern weder falsche noch unvollständige Auskünfte zu erteilen (vgl. dazu ua. BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    aa) Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie richtig und vollständig sein (st. Rspr. seit BAG 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62 - BAGE 14, 193, 195 = AP BGB § 611 Öffentlicher Dienst Nr. 5; 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28, zu 2 b der Gründe mwN).

    Eine Belehrungspflicht entsteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließlich dann, wenn der Arbeitnehmer wegen besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, der Arbeitgeber werde sich um die Versorgung kümmern, oder wenn er darauf vertrauen darf, der Arbeitgeber werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch den Interessen des Arbeitnehmers an einer optimalen Versorgung Rechnung tragen (BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28; 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 174 ff. = AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 5, zu I 3 b der Gründe; 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - aaO).

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

    Die arbeitsrechtlichen Nebenpflichten des Arbeitgebers beschränken sich nicht darauf, den Arbeitnehmern keine falschen und unvollständigen Auskünfte zu erteilen (vgl. etwa BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Die arbeitsrechtlichen Nebenpflichten des Arbeitgebers beschränken sich nicht darauf, den Arbeitnehmern keine falschen und unvollständigen Auskünfte zu erteilen (vgl. etwa BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Während bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitnehmer häufig darauf angewiesen sein wird, von seinem Arbeitgeber die nötigen Hinweise auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Zusatzversorgung zu erhalten (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu 2 b der Gründe), stellt sich die Situation bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig anders dar.

    Ein solcher Vertrauenstatbestand kann sich bei Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus vorangegangenem Tun des Arbeitgebers ergeben, insbesondere aus dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden (BAG Urteil vom 23. Mai 1989, a.a.O., zu 2 c der Gründe; BAGE 47, 169, 174 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - a.a.O., zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Die arbeitsrechtlichen Nebenpflichten des Arbeitgebers beschränken sich nicht darauf, den Arbeitnehmern keine falschen und unvollständigen Auskünfte zu erteilen (vgl. etwa BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 23.5.1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen - m. w. N.).

    Als solcher ist die Beklagte verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Erteilt er aber Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - zu II 2 a aa der Gründe; 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe) .
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -

    Diese beiden Leistungen der Zusatzversorgung wurden stets in den Tarifverträgen unterschieden (vgl. zB §§ 19 ff. VersTV-G) und von der Rechtsprechung gegeneinander abgegrenzt (BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2000 - 16 (2) Sa 50/00

    Fürsorgeopflicht; Aufklärungspflicht; Schadensersatz

  • LAG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 15 Sa 6/05

    Schadensersatz bei Verletzung einer Nebenleistungspflicht; Fehlerhafte

  • LAG Hamburg, 28.11.1997 - 3 Sa 25/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf restliche Zuwendung nach einem auf das

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93

    Rechtsfähigkeit des Internationalen Suchdienstes

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2007 - 9 Sa 228/07

    Altersteilzeitvertrag; Aufklärungs- und Hinweispflicht; Aufklärungsflicht;

  • ArbG Herne, 24.02.2016 - 5 Ca 2641/15

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen der Verletzung von Hinweispflichten

  • BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 354/90

    Schadenersatz wegen falscher oder unterlassener Beratung bei der Wahl der

  • LAG Hessen, 10.06.1992 - 9 Sa 212/90

    Schadensersatz wegen unvollständiger Beratung durch den Arbeitgeber; Rente wegen

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