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BAG, 23.06.1965 - 1 AZB 11/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde - Bedeutung der Rechtssache - Nichtzulassung - Bindung für Revisionsgericht - Vortrag des Beschwerdeführers
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1981
- BB 1965, 949
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.06.1954 - 1 AZB 6/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtbarkeit einer nach Konkurseröffnung ergangenen …
Auszug aus BAG, 23.06.1965 - 1 AZB 11/65
Nach § 77 Satz 1 ArhGG, der auch den Fall erfaßt, daß ein Wiedereinsetzungsantrag des Berufungsklägers ahgelehnt wurde (BAG AP Nr» 7 zu § 77 ArhGG), findet die sofortige Beschwerde nur dann statt, wenn sie vom Landesarheitsgericht wegen der Bedeutung der Rechtssache zugelassen ist» An diese eindeutige Gesetzesvorschrift ist das Revisionsgericht gebunden» Es kann ins besondere nicht die fehlende Zulassung ersetzen» Bas ist bereits in den Entscheidungen des Senats BAG 1, 22 (23)j BAG AP Nr» 4 und 7 zu § 77 ArhGG, BAG AP Nr» 1 zu § 9 ArhGG einschlußweise, aber eindeutig ausgesprochen worden.
- BAG, 12.07.1983 - 7 AZB 11/83 Hach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Revisions beschwerde nicht nur gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß gemäß § 519 b Abs. 2 ZPO, sondern auch gegen einen den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuriickweisenden Beschluß zulässig, wenn sie das Landesarbeitsgericht wegen Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat (vgl. BAG 23, 276, 281; BAG Beschlüsse vom 22. Juni 1956 - 1 AZB 8/56 -, 29. September I960 - 1 AZB 37/60, 23. Juni 1965 - 1 AZB 11/65 - und 13. Januar 1975 - 5 AZB 2/75 AP Nr. 6, 7, 12, 17 ZU § 77 ArbGG 1953).