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   BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03   

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https://dejure.org/2004,6310
BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03 (https://dejure.org/2004,6310)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 10 AZR 470/03 (https://dejure.org/2004,6310)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 (https://dejure.org/2004,6310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung - Fertigbaubetriebe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für die nicht rechtzeitige Erteilung tariflich vorgesehener Auskünfte; Reichweite der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung von Versorgungstarifverträgen im Baugewerbe bei Fertigbaubetrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Fallen Fertigbauarbeiten unter VTV Bau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neu gegründete Fertigbaubetriebe können Zugriff der ZVK abwenden! (IBR 2005, 1026)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 13.06.2003 - 8 Sa 2353/02

    Einschänkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke für das

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Juni 2003 - 8 Sa 2353/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 353/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Fertigbauarbeiten - Anspruch auf Beitragszahlung

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03
    Fertigbaubetriebe haben ein Jahr nach Produktionsaufnahme Zeit, Mitglied in einem der in Abs. 2 Buchst. a genannten Verbände zu werden, und so den Eintritt der Wirkungen der Allgemeinverbindlicherklärung, die anderenfalls nach Ablauf des Jahreszeitraums eintreten, zu vermeiden (vgl. BAG 4. Mai 1994 - 10 AZR 353/93 -).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Der Normgeber der Allgemeinverbindlicherklärung hat damit den Bereich der Fertigbauarbeiten ausführenden Betriebe für so bedeutsam gehalten, dass hier auch Neugründungen bei einer zeitnahen Mitgliedschaft in einem baufremden Verband aus der Allgemeinverbindlicherklärung herausfallen sollen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).

    Auch der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juni 2004 (- 10 AZR 470/03 -) geht fehl.

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 301/06

    Einschränkung der AVE des VTV - Fertigbauarbeiten

    Abschn. II setzt für die Ausnahme bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Inland nicht voraus, dass sein Betrieb unter einen der im Anhang abgedruckten fachlichen Geltungsbereiche der am 1. Juli 1999 geltenden Tarifverträge fällt (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -, zu II 2 c bb der Gründe).

    Unterfiele der Betrieb nämlich dem so definierten fachlichen Geltungsbereich eines der genannten Tarifverträge, wäre ein solcher Betrieb schon deshalb aus der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - aaO).

    Der Bereich der Fertigbauarbeiten ausführenden Betriebe ist vom Normgeber der Allgemeinverbindlicherklärung für so bedeutsam gehalten worden, dass hier auch Neugründungen von Arbeitgebern mit Sitz im Inland bei einer zeitnahen Mitgliedschaft in einem baufremden Verband aus der Allgemeinverbindlicherklärung herausfallen sollen (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -, zu II 2 c cc der Gründe).

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Insoweit kann hier dahinstehen, ob der Begriff der Fertigbauarbeiten im Sinne der Ausnahmeregelung voraussetzt, dass der Einbau von Fertigbauteilen die herkömmliche Arbeitsweise am Bau ersetzt bzw. dass der Betrieb die Fertigbauteile auch selbst herstellt und damit vom fachlichen Geltungsbereich der von den in Abschn. I Abs. 2 Buchst. a der Ausnahmeregelung genannten Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge erfasst wird (zur Auslegung von Abschn. II als bloße Rechtsfolgenverweisung vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).

    Der Normgeber der Allgemeinverbindlicherklärung hat den Bereich der Fertigbauarbeiten ausführenden Betriebe für so bedeutsam gehalten, dass hier auch Neugründungen im Fall einer zeitnahen Mitgliedschaft in einem baufremden Verband aus der Allgemeinverbindlicherklärung herausfallen sollen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer Einschränkung der AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 17, NZA-RR 2011, 89; 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    bb) Für die Ansicht der ZVK, nur die Mitgliedschaft in einer tariffähigen Vereinigung könne die mittelbare Mitgliedschaft in einem in Abschn. I Abs. 2 Buchst. a Satz 1 der Einschränkungsklauseln aufgeführten Verband wirksam vermitteln, spricht, dass die Einschränkung der AVE Tarifkonkurrenzen vermeiden will (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 301/06 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 130; 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

    c) Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. zu Abschn. II der Einschränkungen der AVE vom 17. Januar 2000 Senat 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 458/21

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Herstellen von Fertigbauteilen -

    Der Zweck dieser Einschränkung der AVE besteht somit erkennbar darin, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 17; 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • LAG Hessen, 16.02.2007 - 10 Sa 90/06

    Tarifauslegung - Zur Anwendung einer Einschränkung der

    Diese Vorschrift ist so zu verstehen, dass die Betriebe ein Jahr nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst werden, wenn sie bis dahin keine Mitgliedschaft in einem der genannten Verbände erworben haben (BAG 23.06.2004 - 10 AZR 470/03 - Juris).
  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

    a) Die Beklagte unterfällt zunächst aber nicht der Ausnahmebestimmung nach der Anlage 37 zu § 10 SokaSiG unter Abs. 3. Die Vorschrift ist so auszulegen, dass die Betriebe, die Fertigbauarbeiten erbringen, Mitglied in einem der in dem Abs. 2 genannten Verbänden binnen eines Jahres seit ihrer Aufnahme der Betriebstätigkeit geworden sein müssen (vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 302/06 - Rn. 19, AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Holz; BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - Rn. 30, Juris; Hess. LAG 16. Februar 2007 - 10 Sa 90/06 ) .
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