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   BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14   

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https://dejure.org/2016,41806
BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14 (https://dejure.org/2016,41806)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2016 - 8 AZR 643/14 (https://dejure.org/2016,41806)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 (https://dejure.org/2016,41806)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 328 BGB, § 484 HGB vom 01.01.1964, § 510 HGB vom 01.01.1964
    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

  • IWW

    Art. 2 Nr. 25 der VO (EG) Nr. 1008/2008, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 308 ZPO, § 322 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 328 BGB, § 484 HGB, § 476 HGB, § 510 HGB, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes und der Klageschrift; Auslegungsgrundsätze zu normativen Tarifregelungen; Auslegungsgrundsätze zu schuldrechtlichen Tarifregelungen; Klageänderung oder Klageerweiterung in der Revisionsinstanz

  • bag-urteil.com

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

  • rewis.io

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag; nichttariflicher sonstiger Vertrag; Auslegung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 308
    Bestimmtheit des Streitgegenstandes und der Klageschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die schuldrechtliche Vereinbarung zum Tarifvertrag - und ihre Auslegung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 689/10

    Auslegung eines Tarifvertrages im Wach- und Sicherheitsgewerbe

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    (1) Haben die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag mit Rechtsnormen vereinbart, sind diese nach der objektiven Methode auszulegen (vgl. etwa BAG 26. September 2012 - 4 AZR 689/10 - Rn. 27) .

    Danach ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien zu erforschen und der Inhalt der Vereinbarung so auszulegen, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern (BAG 26. September 2012 - 4 AZR 689/10 - Rn. 27; 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 19) .

    Ob die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag abschließen oder eine andersartige schriftliche Vereinbarung treffen wollten, ist in Zweifelsfällen ebenfalls nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts ( §§ 133, 157 BGB ) zu ermitteln (vgl. etwa BAG 26. September 2012 - 4 AZR 689/10 - Rn. 27; 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - Rn. 25 mwN) .

  • LAG Köln, 18.04.2012 - 9 Sa 973/11

    Arbeitnehmerüberlassung; Einsatz von Piloten der Deutschen Lufthansa AG bei der

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Der Zulässigkeit der Klage stehe die Rechtskraft der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. April 2012 (- 9 Sa 973/11 -) entgegen.

    b) Der Zulässigkeit der Klage steht ferner nicht die Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. April 2012 (- 9 Sa 973/11  - ) entgegen.

    Die materielle Rechtskraft eines Urteils nach § 322 Abs. 1 ZPO führt in einem späteren Prozess nur dann zur Unzulässigkeit einer neuen Klage, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (vgl. etwa BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 32) .Das ist hier nicht der Fall.Das vom Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 18. April 2012 (- 9 Sa 973/11  - ) entschiedene Verfahren hatte einen anderen Streitgegenstand.

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11  - Rn. 57 mwN) .
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    bb) Es kann vorliegend offenbleiben, ob es sich bei den im EMG getroffenen, hier einschlägigen Vereinbarungen um einen rein schuldrechtlichen Tarifvertrag oder um einen nichttariflichen sonstigen Vertrag handelt und ob für den Fall, dass eine solche Vereinbarung gleichzeitig die Rechtsverhältnisse Dritter oder deren Begünstigung regelt, also einen Vertrag zugunsten Dritter iSv. § 328 BGB darstellt, dennoch ausnahmsweise eine Auslegung nach den Methoden der Gesetzesauslegung geboten ist (vgl. BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II. 2.2.2 der Gründe, BAGE 87, 45) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Danach ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien zu erforschen und der Inhalt der Vereinbarung so auszulegen, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern (BAG 26. September 2012 - 4 AZR 689/10 - Rn. 27; 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13  - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Ob die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag abschließen oder eine andersartige schriftliche Vereinbarung treffen wollten, ist in Zweifelsfällen ebenfalls nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts ( §§ 133, 157 BGB ) zu ermitteln (vgl. etwa BAG 26. September 2012 - 4 AZR 689/10 - Rn. 27; 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich - wie hier - der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12  - Rn. 18 ) .
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11  - Rn. 57 mwN) .
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14
    Die materielle Rechtskraft eines Urteils nach § 322 Abs. 1 ZPO führt in einem späteren Prozess nur dann zur Unzulässigkeit einer neuen Klage, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (vgl. etwa BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 32) .Das ist hier nicht der Fall.Das vom Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 18. April 2012 (- 9 Sa 973/11  - ) entschiedene Verfahren hatte einen anderen Streitgegenstand.
  • LAG Köln, 10.07.2014 - 6 Sa 198/14

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Von diesem Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn - wie hier - der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt gestützt wird, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    enthalten keine unzulässige Klageänderung (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 29. August 2018 - 7 AZR 206/17 - Rn. 26; 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39) .
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