Rechtsprechung
BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - Erfüllbarkeit einer Forderung - Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit - Steuerschaden
- IWW
§ 280 Abs. 1 BGB, § 271 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 22 Nr. 2 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - Erfüllbarkeit einer Forderung - Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit - Steuerschaden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 271 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - Erfüllbarkeit einer Forderung - Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit - Steuerschaden - Jurion
Auslegung eines Prozessvergleichs; Leistungserbringung vor Fälligkeit
- bag-urteil.com
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - Erfüllbarkeit einer Forderung - Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit - Steuerschaden
- blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Arbeitsrecht: Abfindungsvereinbarung und Zahlung vor Fälligkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs; Fälligkeit einer Forderung; Erfüllbarkeit einer Forderung; Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit; Steuerschaden
- rechtsportal.de
Auslegung eines Prozessvergleichs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- faz.net (Kurzinformation)
Wie kann ich bei einer Abfindung Steuern sparen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsvergleich - und die zu frühe Abfindungszahlung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - Erfüllbarkeit einer Forderung - Zahlung einer Abfindung vor Fälligkeit - Steuerschaden
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ersatz eines steuerlichen Nachteils
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Muss Arbeitgeber Steuerschaden für vorzeitig bezahlte Abfindung ersetzen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vereinbarung der Fälligkeit der Abfindung kann Steuervorteil bringen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zum Ersatz eines steuerlichen Nachteils
Besprechungen u.ä.
- blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Arbeitsrecht: Abfindungsvereinbarung und Zahlung vor Fälligkeit
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 16.12.2013 - 3 Ca 1147/13
- LAG München, 23.09.2014 - 6 Sa 230/14
- BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14
Papierfundstellen
- NJW 2017, 104
- NZA 2016, 1459
- BB 2016, 2803
- DB 2016, 2911
- JR 2018, 213
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
Weisungsrecht - Personalgespräch
aa) Die Auslegung der Einladungsschreiben, bei denen es sich um atypische Willenserklärungen der Beklagten handelt, kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .Ihm waren sowohl der Fristablauf als auch die über den 31. Dezember 2013 hinaus bestehende Arbeitsunfähigkeit bekannt (zur Berücksichtigung der Interessenlage bzw. der [einseitigen] Vorstellungen einer Partei im Rahmen der Auslegung vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 22) .
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Die Streitfrage, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (…so zB BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 102, 103; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - zu 4 der Gründe) oder sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14;… 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 55; 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 112, 50;… offengelassen von BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 43;… 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 23, BAGE 153, 365;… 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 17) , bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung. - BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des …
Dabei kann offenbleiben, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 102, 103; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - zu 4 der Gründe) oder ob sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14;… 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 55; 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 112, 50;… offengelassen von BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 23, BAGE 153, 365) .
- BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16
Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist
Die Auslegung atypischer Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht kann in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. etwa BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16
Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG und Abschluss eines dreiseitgen …
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - NJW 2017, 104, 105 Rz. 19). - ArbG Heilbronn, 16.03.2017 - 8 Ca 161/16
Anfechtung - Auslegung - fehlerhafte Protokollierung - Feststellung der …
Während bei der Auslegung des Prozessvergleichs als Vollstreckungstitel auf das Verständnis des Vollstreckungsorgans abzustellen ist (…BAG a.a.O.), gilt für die Auslegung des Vergleichs hinsichtlich seines materiell-rechtlichen Vertragsinhalts, dass die Auslegung insoweit nach den Grundsätzen der Auslegung von Verträgen gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmen ist (BAG 23.06.2016 - 8 AZR 757/14).Da der Vergleich jedoch auch ein Vertrag zwischen den Parteien ist (§ 779 BGB), finden bei seiner materiell-rechtlichen Auslegung die Grundsätze der Auslegung von Verträgen gemäß §§ 133, 157 BGB Anwendung (BAG 23.06.2016 - 8 AZR 757/14).
So sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck ebenso wie die Entstehungsgeschichte des Prozessvergleiches und die Äußerungen der Parteien hierzu zu berücksichtigen (BAG 23.06.2016 - 8 AZR 757/14).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Steuerprogressionsschaden - …
Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen; ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 16, 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21 mwN, jeweils zitiert nach juris).Die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei können im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB überhaupt nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 22;… 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 27, 41 ff., jeweils zitiert nach juris).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 167/15
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche …
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 19, juris = NZA 2016, 1459; BAG…, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21, juris = NZA 2015, 483). - BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des …
Dabei kann offenbleiben, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 102, 103; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - zu 4 der Gründe) oder ob sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 55; 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 112, 50; offengelassen 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 23, BAGE 153, 365) . - LAG Hamm, 14.03.2017 - 14 Sa 1397/16
Ausgleichsanspruch; Arbeitsvertrag; Buchauszug; Provision; Vertreter; …
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 19;… 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21;… 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 57). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 17 Sa 1448/16
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage; …
- LAG Köln, 11.01.2017 - 11 Sa 390/16
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Einzelfall