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   BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16   

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https://dejure.org/2016,21843
BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16 (https://dejure.org/2016,21843)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2016 - 8 AZN 205/16 (https://dejure.org/2016,21843)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 (https://dejure.org/2016,21843)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vergleichsverhandlungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - zeitweise Abwesenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vergleichsverhandlungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - zeitweise Abwesenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 2 ArbGG, § 64 Abs 6 S 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 ArbGG, § 72a Abs 1 ArbGG
    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vergleichsverhandlungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - zeitweise Abwesenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 1, § ... 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, § 72a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 823 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 72a Abs. 7 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 309 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 137 Abs. 1 ZPO, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG, § 63 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung gegen die Nichtzulassung der Revision; Zeitweilige Abwesenheit des Richters aus der Verhandlung als absoluter Revisionsgrund

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Vergleichsverhandlungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - zeitweise Abwesenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • ra.de
  • RA Kotz

    Besetzungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absoluter Revisionsgrund; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Vergleichsverhandlungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung; zeitweise Abwesenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 ; GVG § 16
    Anforderungen an die Beschwerdebegründung gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mündliche Verhandlung - und der während der Vergleichsverhandlungen fehlende ehrenamtlichen Richter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Wirkt er gleichwohl mit, so ist das Urteil von einem nicht vorschriftsmäßig besetzten Gericht erlassen (BAG 31. Januar 1958 - 1 AZR 477/57 - BAGE 5, 170) .

    Auch bei ihnen muss deshalb, wenn nicht ausnahmsweise durch besonderen Beschluss ein Mitglied der Kammer mit der Führung der Vergleichsverhandlungen beauftragt ist, das Landesarbeitsgericht in seiner vollen Besetzung tätig sein (BAG 31. Januar 1958 - 1 AZR 477/57 - BAGE 5, 170) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 18 Sa 1738/15

    Auskunfts- und Widerrufsanspruch

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2016 - 18 Sa 1738/15 - aufgehoben.
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Dies führt zur Aufhebung des anzufechtenden Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung (zur analogen Anwendung von § 72a Abs. 7 ArbGG bei einem Verstoß gegen § 547 Nr. 1 ZPO vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 35, BAGE 148, 206) .
  • BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82

    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung; "Schlafender" Richter

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung in sich aufgenommen hat, ist er in der Lage, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung (§ 286 Abs. 1 ZPO) selbstständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter zu urteilen und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. ua. BVerwG 19. Juli 2007 - 5 B 84/06 - Rn. 2 mwN; 24. Januar 1986 - 6 C 141/82 -; 16. Dezember 1980 - 6 C 110/79 -; BFH 28. August 1986 - V R 18/86 - zu II a der Gründe, BFHE 147, 402) .
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 84.06

    Auswirkungen des Einschlafens eines ehrenamtlichen Richters während der

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung in sich aufgenommen hat, ist er in der Lage, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung (§ 286 Abs. 1 ZPO) selbstständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter zu urteilen und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. ua. BVerwG 19. Juli 2007 - 5 B 84/06 - Rn. 2 mwN; 24. Januar 1986 - 6 C 141/82 -; 16. Dezember 1980 - 6 C 110/79 -; BFH 28. August 1986 - V R 18/86 - zu II a der Gründe, BFHE 147, 402) .
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Das ist dann der Fall, wenn die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 372) .
  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Nur wenn jeder Richter die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung in sich aufgenommen hat, ist er in der Lage, unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung (§ 286 Abs. 1 ZPO) selbstständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter zu urteilen und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. ua. BVerwG 19. Juli 2007 - 5 B 84/06 - Rn. 2 mwN; 24. Januar 1986 - 6 C 141/82 -; 16. Dezember 1980 - 6 C 110/79 -; BFH 28. August 1986 - V R 18/86 - zu II a der Gründe, BFHE 147, 402) .
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 84/11

    Richterwechsel nach Schluss der mündlichen Verhandlung: Erforderlichkeit der

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 309 ZPO kann das Urteil nur von denjenigen Richtern gefällt werden, die der dem Urteil zugrundeliegenden Verhandlung beigewohnt haben (vgl. dazu auch BGH 1. März 2012 - III ZR 84/11 - Rn. 9) .
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Darüber hinaus sind die Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und allgemeine Bedeutung für die Rechtsordnung und ihre Auswirkungen auf die Interessen jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit aufzuzeigen (vgl. etwa BAG 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - Rn. 7; 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 6, BAGE 121, 52) .
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12

    Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16
    Das schließt zwar im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus, unzulässig ist aber eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 5) .
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    bb) Darüber hinaus hat der Beklagte nichts zur Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und zur allgemeinen Bedeutung für die Rechtsordnung und ihre Auswirkungen auf die Interessen jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit dargetan (vgl. zu den Anforderungen etwa BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 3 mwN) .
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    Dabei ist eine Rechtsfrage eine Frage, welche die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 2 mwN) .

    Darüber hinaus sind die Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und allgemeine Bedeutung für die Rechtsordnung und ihre Auswirkungen auf die Interessen jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit aufzuzeigen (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 3 mwN) .

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    Dabei ist eine Rechtsfrage eine Frage, welche die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 2 mwN) .

    Darüber hinaus sind die Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und allgemeine Bedeutung für die Rechtsordnung und ihre Auswirkungen auf die Interessen jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit aufzuzeigen (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 3 mwN) .

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

    Dies führt zur Aufhebung des anzufechtenden Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung (zur analogen Anwendung von § 72a Abs. 7 ArbGG bei einem Verstoß gegen § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 36, BAGE 148, 206; vgl. auch BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 6) .
  • LAG Thüringen, 22.06.2021 - 1 Sa 24/20

    Tarifgerechte Eingruppierung - Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG setzt voraus, dass die entscheidende Rechtsfrage klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 23.6.2016 - 8 AZN 205/16; BAG 17.1.2012 - 5 AZN 1358/11; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage 2018, § 72 Rn. 24 mwN).

    Eine Rechtsfrage setzt voraus, dass die Wirksamkeit, der Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder der Inhalt einer Norm entscheidungserheblich ist (BAG 23.6.2016 - 8 AZN 205/16; ErfK-Koch, 21. Auflage 2021, § 72 ArbGG Rn. 3a).

  • LAG Thüringen, 05.10.2021 - 1 Sa 391/20

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Bearbeiten von Klagen - tarifgerechte Vergütung

    a) Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne setzt voraus, dass die entscheidende Rechtsfrage klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 23.6.2016 - 8 AZN 205/16; BAG 17.1.2012 - 5 AZN 1358/11; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage 2018, § 72 Rn. 24 mwN).

    Eine Rechtsfrage setzt voraus, dass die Wirksamkeit, der Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder der Inhalt einer Norm entscheidungserheblich ist (BAG 23.6.2016 - 8 AZN 205/16; ErfK-Koch, 21. Auflage 2021, § 72 ArbGG Rn. 3a).

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Dass die ehrenamtlichen Richter aus der Berufungsverhandlung vom 7. Februar 2018 nicht an derjenigen vom 5. Dezember 2018 teilgenommen haben (zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung als Voraussetzung für die Mitwirkung am Urteil sh. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 7 mwN) , ist durch das Protokoll belegt (§ 165 ZPO) .
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZN 934/19

    Verschaffungsanspruch - Eigenbeiträge

    Dabei ist eine Rechtsfrage eine Frage, welche die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZN 205/16 - Rn. 2 mwN) .
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