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   BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85   

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BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85 (https://dejure.org/1986,5353)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1986 - 5 AZR 120/85 (https://dejure.org/1986,5353)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 5 AZR 120/85 (https://dejure.org/1986,5353)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Nach § 73 Abs. 1 ArbGG ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch ausländisches Recht revisibel; die §§ 549, 562 ZPO finden keine Anwendung (BAG 27, 99, 109 ff. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu IV 2 der Gründe, mit zust. Anm. von Beitzke; Gamillscheg, Internationales Arbeitsrecht, 1959, S. 399, zu Nr. 371; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 293 Rz 71; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 73 Rz 8; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Parteien haben ihm nicht widersprochen (vgl. insoweit BAG 27, 99, 109 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 2 der Gründe), und auch sonst sind keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ersichtlich.

    Die Parteien können das maßgebliche Recht selbst bestimmen (BAG 24, 411, 418 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BAG 27, 99, 103 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Erweist sich diese Annahme als unrichtig, so hat der Arbeitnehmer gleichwohl dem Arbeitgeber die von diesem an das Finanzamt gezahlte Lohnsteuer zu ersetzen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB, zu II 2 der Gründe).

    Dies kann aber nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77

    Vereinbarung der Geltung ausländischen Rechts in Arbeitsvertrages mit

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Die Parteien haben ihm nicht widersprochen (vgl. insoweit BAG 27, 99, 109 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 2 der Gründe), und auch sonst sind keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ersichtlich.

    Die Parteien können das maßgebliche Recht selbst bestimmen (BAG 24, 411, 418 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BAG 27, 99, 103 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich ausgeschieden ist; der Arbeitgeber ist also nicht auf den Lohnabzug beschränkt (BAG 20 230, 232 = AP Nr. 17 zu § 670 BGB, zu I der Gründe; BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe; BAG 31, 236, 238 = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 1 der Gründe; BAG 45, 222, 226 f. = AP Nr. 22 zu § 670 BGB, zu II 2 a der Gründe).

    Die Rückerstattungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis, das insoweit durch die Vorschriften des Auftragsrechts, insbesondere § 670 BGB konkretisiert wird (BAG 26, 187, 191 = AP Nr. 20 zu § 670 BGB, zu I 2 c der Gründe).

  • BGH, 09.03.1979 - V ZR 85/77

    Heilung des Formmangels beim Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Die Parteien können frei vereinbaren, welcher Rechtsordnung sie ihr Vertragsverhältnis unterstellen wollen (allg. M., vgl. nur BGHZ 52, 239, 241; 53, 189, 191; 73, 391, 393).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Für die Anwendung der Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist dann kein Raum, wenn der Vertrag nach seinem - gegebenenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermittelnden - Inhalt bereits Regeln für das Fehlen, den Wegfall oder die Veränderung bestimmter Umstände enthält (BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74 [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]; BGH Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82 - NJW 1983, 2034, 2036).
  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80

    Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Für die Anwendung der Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist dann kein Raum, wenn der Vertrag nach seinem - gegebenenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermittelnden - Inhalt bereits Regeln für das Fehlen, den Wegfall oder die Veränderung bestimmter Umstände enthält (BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74 [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]; BGH Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82 - NJW 1983, 2034, 2036).
  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Die Parteien können das maßgebliche Recht selbst bestimmen (BAG 24, 411, 418 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BAG 27, 99, 103 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Für die Anwendung der Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist dann kein Raum, wenn der Vertrag nach seinem - gegebenenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermittelnden - Inhalt bereits Regeln für das Fehlen, den Wegfall oder die Veränderung bestimmter Umstände enthält (BGHZ 81, 135, 143; 90, 69, 74 [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]; BGH Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82 - NJW 1983, 2034, 2036).
  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Auszug aus BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85
    Die Parteien können frei vereinbaren, welcher Rechtsordnung sie ihr Vertragsverhältnis unterstellen wollen (allg. M., vgl. nur BGHZ 52, 239, 241; 53, 189, 191; 73, 391, 393).
  • BAG, 20.07.1967 - 2 AZR 372/66

    Parteiautonomie - Internationales Privatrecht

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66

    Verkauf eines ausländischen Grundstücks

  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82

    Verfall der Lohnsteuererstattungsforderung infolge Ablaufes der tariflichen

  • BGH, 01.07.1964 - VIII ZR 266/62
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    b) Dieser Auffassung, die vom Senat in der Folgezeit bestätigt wurde (vgl. BAG 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - zu A II 4 a und b der Gründe, BAGE 63, 17; 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 59) , haben sich auch andere Senate des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (vgl. BAG 23. Juli 1986 - 5 AZR 120/85 - zu II 1 a der Gründe; 12. Dezember 1989 - 3 AZR 783/87 - zu 3 der Gründe; noch offengelassen von BAG 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    Sollten die Parteien anfänglich der Auffassung gewesen sein, unter den im Streitfall gegebenen Umständen stelle die Privatnutzung der Fahrzeuge durch den Beklagten keinen Arbeitslohn dar, führte auch dies nicht zu einer Verpflichtung der Klägerin, bei abweichender Beurteilung der Rechtslage die Steuerlast zu übernehmen (vgl. BAG 23. Juli 1986 - 5 AZR 120/85 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 417/90

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens -

    Das gilt auch dann, wenn die Lohnsteuer selbst nach österreichischem Recht entrichtet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1986 - 5 AZR 120/85 -, unveröffentlicht: die Anwendung englischen Steuerrechts betreffend, zu II 3 b der Gründe).

    Der Charakter der Steuer als Einkommensteuer, die den Arbeitnehmer trifft, ändert sich dadurch nicht (Senatsurteil vom 23. Juli 1986 - 5 AZR 120/85 -, unveröffentlicht, zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich ausgeschieden ist; der Arbeitgeber ist also nicht auf den Lohnabzug beschränkt (BAG, Urt. v. 23. Juli 1986 - 5 AZR 120/85 - zitiert nach juris Rn. 36 m. w. N.).
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