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   BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96   

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https://dejure.org/1997,18232
BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96 (https://dejure.org/1997,18232)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1997 - 10 AZR 260/96 (https://dejure.org/1997,18232)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 10 AZR 260/96 (https://dejure.org/1997,18232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Arbeiters im Klärwerk - Anspruch auf tarifliche Höhergruppierung - Umfang der Darlegungspflicht für einen Anspruch auf Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96
    Daher ist die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (BAGE 51, 59, 85 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung zum Qualifizierungsmerkmal der Schwierigkeit (vgl. Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt hat, daß die nötige Qualifizierung auf den Gebieten Wissensbreite, Können, Erfahrung oder der besonderen Kenntnisse anzusiedeln ist, können diese Erwägungen auch im vorliegenden Fall zugrunde gelegt werden.

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 133/88

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Energiezentrale des Klinikums einer

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96
    Da die Tarifvertragsparteien die genannten Begriffe weder selbst definieren noch ihrerseits dazu Erläuterungen z.B. in einer Protokollnotiz gegeben haben, ist davon auszugehen, daß sie diese Begriffe in ihrer fachtechnischen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (BAG Urteil vom 31. August 1988 - 4 AZR 133/88 - AP Nr. 5 zu § 21 MTL II, m.w.N.).

    Je nach den Umständen kann es auch geboten sein, sich bei der Aufklärung besonders schwieriger und ungewöhnlicher technischer Fachbegriffe bzw. technischer Zusammenhänge gemäß § 144 ZPO sachverständiger Hilfe zu bedienen (vgl. BAG Urteil vom 31. August 1988 - 4 AZR 133/88 - AP Nr. 5 zu § 21 MTL II).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage darzulegen und ggf. zu beweisen, daß die Voraussetzungen für die begehrte Höhergruppierung erfüllt sind.
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96
    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen schlüssigen Parteivortrag zum Qualifizierungsmerkmal der Schwierigkeit nicht genügt, wenn der Arbeiter nur seine gesamte von ihm ausgeübte Tätigkeit genau beschreibt (BAGE 34, 158, 167 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 324/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96
    Daher ist die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (BAGE 51, 59, 85 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 Sa 354/17

    Eingruppierung - kaufmännische Angestellte - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Insgesamt muss also die Tätigkeit Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erforderliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten weit hinausgehen (vgl. BAG 23.07.1997 - 10 AZR 260/96 - Rn. 30 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15

    Befristete Höhergruppierung bei den Stationierungsstreitkräften

    (1) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "schwierig" viel Mühe machend, Anstrengungen erfordernd, nicht einfach und "Schwierigkeit" eine hohe Anforderung, die an die Ausführung einer Sache gestellt wird (vgl. BAG 23. Juli 1997 - 10 AZR 260/96 - Rn. 30, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2022 - 5 TaBV 17/21

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - selbstständige Tätigkeit

    Insgesamt muss also die Tätigkeit Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erforderliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten weit hinausgehen (vgl. BAG 23.07.1997 - 10 AZR 260/96 - Rn. 30 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 07.12.2017 - 5 Sa 354/17 - Rn. 122 ).
  • ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Sie könnte aber auch so zu verstehen sein, dass mindestens zwei Anlagen - ggf. auch des gleichen Anlagentyps - bedient, überwacht und konfiguriert werden müssen (vgl. mit ähnlichen Erwägungen BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 678/16 - Rn. 34; im Einzelfall aber relativiert nachfolgend in BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 20; für die Beachtung eines verwendeten Plurals BAG 23. Juli 1997 - 10 AZR 260/96 - zu II 3 a der Gründe; anders aber: im Streitfall keine ausschlaggebende Bedeutung des unbestimmten Plurals im TV-Ärzte/KAH auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 37).
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