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   BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18   

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BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 (https://dejure.org/2019,21234)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 (https://dejure.org/2019,21234)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 (https://dejure.org/2019,21234)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 2a Ziffer 1 Abs. 2 Satz 2 MTV, § 2a Ziffer 1 und Ziffer 5 MT... V, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 134 BGB, § 2a Ziffer 1 Abs. 1 MTV, § 2a Ziffer 1 MTV, § 2a Ziffer 1 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 MTV, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 TzBfG, § 2 I Ziffer 1 MTV, § 2a Ziffer 5 MTV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 7 Abs. 2 AGG, § 2a Ziffer 1 Abs. 1, Abs. 5 MTV, § 2a Ziffer 2 MTV, § 2a Ziffer 6 Abs. 1 Satz 2 MTV, § 2a Ziffer 1 Abs. 1 und Ziffer 5 MTV, § 2a Ziffer 1 Abs. 2 Satz 1 MTV, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Rechtfertigung von Schlechterstellungen trotz Benachteiligungsverbots von Teilzeitbeschäftigten gem. § 4 Abs. 1 TzBfG; Weiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der tariflichen Normsetzung unter Beachtung grundgesetzlich geschützter Interessen ...

  • bag-urteil.com

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • Betriebs-Berater

    Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch benachteiligende Altersteilzeitregelung

  • rewis.io

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Altersfreizeit; Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • rechtsportal.de

    Sachliche Rechtfertigung von Schlechterstellungen trotz Benachteiligungsverbots von Teilzeitbeschäftigten gem. § 4 Abs. 1 TzBfG

  • datenbank.nwb.de

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Altersfreizeit - und die Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1588
  • BB 2019, 2941
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    aa) Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15) .

    § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet eine Abweichung vom Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil Teilzeitbeschäftigter, wenn dafür kein sachlicher Grund besteht (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50, BAGE 158, 360) .

    Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55 mwN, aaO) .

    Vielmehr bestimmen die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Normsetzungskompetenz aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Zweck einer tariflichen Leistung (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55, BAGE 158, 360) .

    Der Tarifvertrag bestimmt in Abhängigkeit von der geschuldeten Wochenarbeitszeit differenzierte Regelungen und legt damit für Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, unterschiedliche individuelle Belastungsgrenzen fest (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Das in § 4 Abs. 1 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. für die st. Rspr. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47 mwN) .

    Vielmehr bestimmen die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Normsetzungskompetenz aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur den Zweck einer tariflichen Leistung (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55, BAGE 158, 360) .

    (a) Die Gewährung bezahlter Altersfreizeit nach § 2a Ziffer 1 Abs. 1 und Abs. 5 MTV dient, wie die Auslegung der Regelung ergibt (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17; zur Zweckbestimmung vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34) , der Entlastung älterer Arbeitnehmer durch eine Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

    Der Tarifvertrag bestimmt in Abhängigkeit von der geschuldeten Wochenarbeitszeit differenzierte Regelungen und legt damit für Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, unterschiedliche individuelle Belastungsgrenzen fest (vgl. hierzu BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 50; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 51, 53, BAGE 158, 360) .

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Als selbständigen Grundrechtsträgern steht ihnen bei ihrer Normsetzung aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 28 f.) .

    (a) Die Gewährung bezahlter Altersfreizeit nach § 2a Ziffer 1 Abs. 1 und Abs. 5 MTV dient, wie die Auslegung der Regelung ergibt (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17; zur Zweckbestimmung vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34) , der Entlastung älterer Arbeitnehmer durch eine Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Jedoch kann die Diskriminierung allein durch eine "Anpassung nach oben" beseitigt werden (vgl. ausf. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 44 ff., BAGE 159, 92; 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 29 ff.) .
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Jedoch kann die Diskriminierung allein durch eine "Anpassung nach oben" beseitigt werden (vgl. ausf. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 44 ff., BAGE 159, 92; 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 29 ff.) .
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien darf allerdings nicht dazu führen, das Verbot der Diskriminierung in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer auszuhöhlen (vgl. zu § 7 Abs. 2 AGG BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - Rn. 26 mwN, BAGE 153, 348) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Es genügt, wenn sich die Regelung am gegebenen Sachverhalt orientiert, vertretbar erscheint und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43, BAGE 162, 230; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 32 mwN, BAGE 151, 235) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Es genügt, wenn sich die Regelung am gegebenen Sachverhalt orientiert, vertretbar erscheint und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 43, BAGE 162, 230; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 32 mwN, BAGE 151, 235) .
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    aa) Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 46, BAGE 158, 360; 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
    Die Entscheidung über den Feststellungsantrag ist geeignet, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien über die Frage auszuschließen, ob und in welchem Umfang die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin tarifliche Altersfreizeit nach § 2a Ziffer 1 Abs. 2 Satz 2 MTV zu gewähren (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 20; 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 16, BAGE 154, 337 ) .
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • LAG Hamburg, 03.04.2018 - 4 Sa 127/17
  • ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17

    Ansprüche auf Altersfreizeit - Ungleichbehandlung

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Allein das unterschiedliche Arbeitspensum berechtigt allerdings nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften (vgl. BAG 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

    Die begehrte Feststellung ist geeignet, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien über diese Streitfrage auszuschließen (vgl. BAG 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 14 mwN; 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 10) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2024 - 6 Sa 114/23
    Das in § 4 Abs. 1 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 23; BAG 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 16).

    Allein der Umfang der Arbeitszeit, das unterschiedliche Arbeitspensum, berechtigt aber nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften (BAG 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 23; BAG 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 25).

    Gesetzlich zulässige Rechtfertigungsgründe müssen anderer Art sein, beispielweise auf der Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz beruhen (BAG 05.08.2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32; BAG 22.10.2008 - 10 AZR 842/07 - Rn. 21; BAG 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 23).

    Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten lässt (BAG 23.03.2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 55; BAG 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 23).

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien darf allerdings nicht dazu führen, das Verbot der Diskriminierung in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer auszuhöhlen (BAG 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 24 mwN).

  • LAG Nürnberg, 07.11.2019 - 5 Sa 174/19

    Altersfreizeit - Staffelung nach Wochenarbeitszeit - Diskriminierung

    Dies stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit im Sinne des § 4 Abs. 1 TzBfG dar (im Anschluss an BAG vom 23.07.2019 - 9 AZR 372/18).

    Die Entscheidung über den Feststellungsantrag ist geeignet, weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien über die Frage auszuschließen, ob und in welchem Umfang die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin tarifliche Altersfreizeit nach § 2 a Ziff. 1 MTV zu gewähren (vgl. BAG vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15, RdNr. 20, BAG vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18, RdNr.10, beide zitiert nach juris).

    Die erkennende Kammer folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.07.2019, Aktenzeichen: 9 AZR 372/18, das in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, dass der Anspruch auf Gewährung der tariflichen Altersfreizeit aus § 2 a Ziff. 1 MTV i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gegeben ist.

    Eine solche liegt hier in § 2 a Ziff. 1 Abs. 2 Satz 2 MTV vor, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18, zitiert nach juris, ausgeführt hat.

    Zutreffend führt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23.07.2019, Aktenzeichen: 9 AZR 372/18, zitiert nach juris, aus, dass sich diese von der konkreten Tätigkeit unabhängige, sich allein am Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit von älteren Arbeitnehmern orientierte Differenzierung bei der Gewährung vergüteter Altersfreizeit nicht durch Unterschiede im Tatsächlichen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG sachlich rechtfertigen lässt.

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 71/19

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

    b) Der Kläger hat ein besonderes Interesse an der begehrten Feststellung, weil die Beklagte den von ihm behaupteten Anspruch auf tarifliche Altersfreizeit bestreitet (vgl. BAG 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 10; 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 19) .
  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

    Die Rechtfertigungsgründe müssen anderer Art sein (BAG 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 7 Sa 102/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichbehandlung - Grundrechtsbindung der

    Im Rahmen ihres Beurteilungs- und Ermessensspielraums steht es den Tarifvertragsparteien die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen, die eine differenzierende Regelung sachlich rechtfertigen können, zu bewerten (BAG, Urteil vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 -, juris).
  • ArbG Lübeck, 28.01.2020 - 3 Ca 2289 öD/19

    Werkstattmitarbeiter in einschränkungsbedingter Teilzeitbeschäftigung -

    Gleiches gilt im Übrigen auch bei einem Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (vgl. BAG 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18, Rn. 29, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 101/20

    Nachtarbeitszuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den allg.

    Im Rahmen ihres Beurteilungs- und Ermessensspielraums steht es den Tarifvertragsparteien die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen, die eine differenzierende Regelung sachlich rechtfertigen können, zu bewerten (BAG, Urteil vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 422/20

    Nachtzuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz.

    Im Rahmen ihres Beurteilungs- und Ermessensspielraums steht es den Tarifvertragsparteien die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen, die eine differenzierende Regelung sachlich rechtfertigen können, zu bewerten (BAG, Urteil vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 372/18 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 100/20

    Nachtzuschläge; Differenzierung zwischen regelmäßige und nicht regelmäßige

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