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   BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55   

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https://dejure.org/1956,501
BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55 (https://dejure.org/1956,501)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1956 - 2 AZR 405/55 (https://dejure.org/1956,501)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 (https://dejure.org/1956,501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerechte Entscheidung - Sachgemäßen Entscheidung - Bloßes Versehen - Bloßes Übersehen - Falsche rechtliche Beurteilung - Nichtausübung des Fragerechts - Revisionsgrund - Verhandlungsergebnis - Beweismittel - Konkreter Haftungsgrund - Gerichterliche Beweiswürdigung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 139 § 287
    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Unter anderem ist das dann der Fall, wenn das Nichtvorbringen offenbar auf einem Versehen oder darauf beruht, daß ein Verfahrensbeteiligter die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn das Nichtvorbringen offenbar auf einem Versehen oder darauf beruht, daß die Partei die Rechtslage falsch beurteilt hat (BAG Urteile vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - und vom 3. Dezember 1959 - 2 AZR 612/57 -, AP Nr. 1 und 2 zu § 139 ZPO ).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Dies ist aber regelmäßig nur dann der Pall, wenn das Nichtvorbringen offenbar auf einem Versehen oder darauf beruht, daß die Partei die Rechtslage erlernbar falsch beurteilt hat (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 139 ZPO mit weiteren Hinweisen und AP Nr. 5 zu § 19 SchwBeschG [unter 2 der Gründe]).
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82

    Lehrlingsbegriff

    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt deshalb einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 23- August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81

    Mitgliedschaft - Verfassungstreue - Kriegsdienstgegner - Lehramtsbewerber

    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt daher einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweismittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen (BAG Urteil vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1012/78

    Musikbibliothek - Allgemeine fachliche Bedeutung - allgemeinen fachlichen

    Auch die entsprechen de Rüge aus § 139 ZPO ist nicht begründet, denn mit derartigem ergänzenden Vortrag konnten die Tatsachengerichte bei dem Leiter einer Musikbibliothek und dem sonstigen Vortrag des Klägers nicht rechnen (BAG AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 726/77
    Die Nichtausübung des Fragerechts gibt einen Revisionsgrund nur dann ab, wenn das Berufungsgericht nach dem Verhandlungsergebnis hätte erkennen müssen, daß die Parteien Beweis mittel und etwaige noch notwendige nähere Behauptungen hätten beibringen können und wollen, z. B. weil das Nichtvorbringen offenbar auf einem Versehen oder darauf beruhte, daß die Parteien die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt haben (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 08.09.1958 - 2 AZR 325/58

    Divergenzrevision - Angegriffene Entscheidung - Abweichende Entscheidung -

    Wenn das Landesarbeitsgericht seinen Pflichten aus § 139 ZPO nicht nachgekomraen sein sollte, so bedeutet das keine Divergenz zu dem in der Revisionsbegründung zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23»August 1956 (AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe -

    Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, durch eigene Sachaufklärung unterbliebenen Parteivortrag zu ergänzen (BAG Urteile vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; vom 3. Dezember 1959 - 2 AZR 612/57 - AP Nr. 2 zu § 139 ZPO; BVerfG Beschluß vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75 - AP Nr. 4 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Die Vorschrift des § 139 ZPO will lediglich im Interesse einer gerechten und sachgemäßen Entscheidung Vorsorge treffen, daß nicht ein bloßes Versehen oder Übersehen, eine falsche rechtliche Beurteilung des Sachverhalts oder ein in sich unklares Vorbringen den Parteien zum Nachteil gereicht (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
  • BGH, 26.06.1975 - VII ZR 279/74

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werkvertrages - Anforderungen an die

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 312/82
  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 371/79
  • BAG, 06.05.1980 - 6 AZR 220/78
  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 773/79
  • BAG, 19.01.1982 - 3 AZR 46/79
  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 807/78
  • LAG Hamm, 04.03.1966 - 5 Sa 158/65

    Verschulden eines Arbeiters an seiner Arbeitsunfähigkeit ; Verstoß gegen das von

  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 836/77
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