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   BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09   

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BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09 (https://dejure.org/2011,19189)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2011 - 3 AZR 669/09 (https://dejure.org/2011,19189)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 (https://dejure.org/2011,19189)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 527
  • NZA-RR 2012, 268
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
    Die Bemessungsgrundlagen und der Rechenweg sind so genau zu bezeichnen, dass der Arbeitnehmer die Berechnung nachvollziehen kann (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 87, 250) .

    Eine Klage auf Erteilung einer anderen Auskunft ist dazu nicht geeignet (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - zu III 2 b der Gründe, aaO) .

    Bei Streitigkeiten über die Höhe der Verpflichtung ist der Arbeitnehmer gehalten, solange der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist, im Wege der Feststellungsklage seine Rechte zu verfolgen (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - zu III 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
    Vielmehr handelt es sich um eine Wissenserklärung, die dem Arbeitnehmer Klarheit über die Höhe der zu erwartenden Betriebsrente verschaffen soll (BAG 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 - EzA BetrAVG § 2 Nr. 20) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
    Dazu hat sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des Berufungsurteils auseinanderzusetzen und konkret die Gründe darzulegen, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr. des BAG, vgl. nur 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 14, AP BGB § 242 Ruhegehalt - Pensionskassen Nr. 6) .
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
    Allerdings kann von einem Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung erwartet werden, als sie die Vorinstanz selbst aufgewendet hat (vgl. für die Berufungsbegründung: BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 18, AP ZPO § 520 Nr. 2) .
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
    Eine unrichtige Auskunft kann ihn allenfalls zum Schadensersatz verpflichten (BAG 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP BetrAVG § 2 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 4) .
  • LAG Nürnberg, 11.08.2009 - 7 Sa 120/08

    Neuberechnung von unverfallbarer Anwartschaften auf der Grundlage ungezillmerter

    Auszug aus BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. August 2009 - 7 Sa 120/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Dann handelt es sich allenfalls um eine rein deklaratorische Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen und nicht um eine Willenserklärung (vgl. etwa BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 59; 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - Rn. 15 für die Auskunft nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 BetrAVG; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 19 mwN für den Bescheid nach § 9 Abs. 1 BetrAVG) .
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 4/11

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung befristet beschäftigter

    Dazu hat sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinanderzusetzen und die Gründe darzulegen, aus denen das Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - Rn. 10 mwN, NZA-RR 2012, 268) .
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (vgl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 14; 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - Rn. 10, NZA-RR 2012, 268; 18. Mai 2011 - 10 AZR 346/10 - Rn. 10, NZA 2011, 878) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 10/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Bemessungsgrundlagen und der Rechenweg sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts so genau zu bezeichnen, dass der Arbeitnehmer die Berechnung nachvollziehen kann (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 7 Sa 534/15

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

    Der Kläger hat sich in der Berufung nicht mit der Frage der Unzulässigkeit der Hilfs-Hilfsanträge im Hinblick auf die vom Arbeitsgericht zur Begründung herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2011 (3 AZR 669/09 - NZA-RR 2012, 268, 269 Rn. 15) auseinandergesetzt.

    Streitigkeiten über den Inhalt des Versorgungsanspruchs können durch eine Klage auf Feststellung des Inhalts und der Höhe des Versorgungsanspruchs geklärt werden (BAG, Urteil vom 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - NZA-RR 2012, 268, 269 Rn. 15; vom 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - NZA 1998, 1171, 1172 ).

  • LAG Köln, 12.04.2013 - 9 Sa 465/12

    Streit über Betriebsrente

    Der Arbeitgeber ist nicht an den Inhalt der Auskunft gebunden (BAG vom 23.08.2011 - 3 AZR 669/09 -, juris).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 669/09).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 669/09).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 38/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Bemessungsgrundlagen und der Rechenweg sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts so genau zu bezeichnen, dass der Arbeitnehmer die Berechnung nachvollziehen kann (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

    Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 669/09).
  • ArbG Köln, 11.02.2014 - 11 Ca 9976/12

    Feststellung einer zukünftigen Betriebsrente; Fiktive Hochrechnung auf die feste

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1340/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Köln, 05.04.2023 - 11 Sa 758/22

    Betriebliche Altersversorgung; Anwartschaft

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