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   BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11   

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https://dejure.org/2012,41360
BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11 (https://dejure.org/2012,41360)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2012 - 8 AZR 804/11 (https://dejure.org/2012,41360)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 (https://dejure.org/2012,41360)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • openjur.de

    Arbeitsvertrag; Weisungsrecht; Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 106 GewO, § 315 BGB, Art 6 Abs 1 GG
    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Erstellung der Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater

  • Betriebs-Berater

    Unzulässige Verpflichtung zur Steuererklärung durch beauftragten Steuerberater

  • rewis.io

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliche Nebenpflichten; Unangemessene Benachteiligung; Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Arbeitnehmern keinen Steuerberater vorschreiben!

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer soll den Steuerberater des Arbeitgebers nehmen: Nein!

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Unzulässige Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater erstellen zu lassen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen sich Steuerberater nicht vorschreiben lassen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Benachteiligende Vertragspflicht ist unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag: Ein Arbeitnehmer kann nicht dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Steuerberater für seine Steuererklärung zu beauftragen

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorgabe des Steuerberaters für die Franchisenehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer darf Steuerberater frei wählen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag: Pflicht zur Beauftragung eines bestimmten Steuerberaters ist unwirksam

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erstellung der Steuererklärung durch vorgegebenen Steuerberater unwirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht des Arbeitnehmers zur Mandatierung des Steuerberaters des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorgabe des Steuerberaters für die Franchisenehmer?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 62
  • ZIP 2013, 238 (Ls.)
  • MDR 2013, 351
  • NZA 2013, 268
  • BB 2013, 179
  • DB 2013, 700
  • JR 2013, 583
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08

    Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Da der Arbeitnehmer Verbraucher ist (BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 48 = EzA BGB § 309 Nr. 6) , finden § 305c Abs. 2 und §§ 306, 307 bis 309 nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB grundsätzlich auch dann Anwendung, falls die Klausel nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.

    Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Arten von Geschäften oder gegenüber verschiedenen Verkehrskreisen verwendet, deren Interessen, Verhältnisse und Schutzbedürfnisse generell unterschiedlich gelagert sind, so kann die Abwägung zu gruppentypisch unterschiedlichen Ergebnissen führen (BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 48 = EzA BGB § 309 Nr. 6) .

    Da Arbeitsverträge Verbraucherverträge sind, müssen nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung einer unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände berücksichtigt werden (BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 28, AP BGB § 307 Nr. 48 = EzA BGB § 309 Nr. 6) .

    Dazu gehören insbesondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, ferner Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation, wie etwa Überrumpelung, Belehrung oder untypische Sonderinteressen des Vertragspartners (BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - aaO) .

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    (1) Das in Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 65, 1; 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - Rn. 180, BVerfGE 120, 274) .

    Geschützt wird die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - aaO) .

    Ein "belangloses" Datum gibt es aus Sicht der Verfassung nicht (vgl. BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - zu C II 2 der Gründe, aaO) .

  • BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Die Privatautonomie setzt als Grundlage für eine freie Vereinbarung voraus, dass die Bedingungen der Selbstbestimmung des Einzelnen tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerfG 7. September 2010 - 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10 - Rn. 34, NJW 2011, 1339) .

    Die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in solch einem Falle gerade erforderlich und kompensiert die mangelnde Verhandlungsmacht des Vertragspartners des Verwenders (BVerfG 7. September 2010 - 1 BvR 2160/09, 1 BvR 851/10 - Rn. 35, aaO) .

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    (1) Das in Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (BVerfG 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 65, 1; 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - Rn. 180, BVerfGE 120, 274) .

    Eine grundrechtsrelevante Gefährdungslage kann bereits im Vorfeld konkreter Bedrohungen benennbarer Rechtsgüter entstehen, insbesondere wenn personenbezogene Informationen in einer Art und Weise genutzt und verknüpft werden können, die der Betroffene weder überschauen noch verhindern kann (BVerfG 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - Rn. 180, BVerfGE 120, 274) .

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Schließlich kann sich das Weisungsrecht auch auf die kollektive Sphäre beziehen, in der es um diejenigen Regelungsbedürfnisse geht, die durch das Zusammenwirken mehrerer Arbeitnehmer im Betrieb entstehen (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17, AP GewO § 106 Nr. 3 = EzA GewO § 106 Nr. 3) .

    Eine solche liegt vor, wenn die Erfüllung der Pflicht unumgänglich ist, um den Austausch der Hauptleistungspflicht sinnvoll zu gestalten (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17, AP GewO § 106 Nr. 3 = EzA GewO § 106 Nr. 3) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    a) Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 39, AP BGB § 307 Nr. 49) .

    Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 40, aaO) .

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Dies gilt für die "Stammdaten" des Arbeitnehmers wie Name, Alter, Geschlecht, Adresse etc. (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 53, 226 = AP BDSG § 23 Nr. 2 = EzA BDSG § 23 Nr. 4; HWK/Lembke 5. Aufl. Vorb. BDSG Rn. 41) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind die betroffenen Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers im Sinne einer praktischen Konkordanz so abzuwägen, dass die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 103, 111 = AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 58) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Dabei ist davon auszugehen, dass nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens relevant sind (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3; vgl. 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 33, BAGE 117, 155 = AP BGB § 308 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 48) .
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
    Dabei ist davon auszugehen, dass nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens relevant sind (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3; vgl. 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 33, BAGE 117, 155 = AP BGB § 308 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 48) .
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08

    Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • LAG Hessen, 29.08.2011 - 17 Sa 355/11
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

  • BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Dabei müssen Vor- und Nachteile in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62) .
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen zudem als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher eingeführt wurden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Ihm unterliegen gleichfalls solche Verhaltenspflichten, die darauf zielen, den Austausch der Hauptleistungen sinnvoll zu ermöglichen (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 23, BAGE 143, 62; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 45 Rn. 14) .
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Zwischen der benachteiligenden Klausel und dem zugestandenen Vorteil muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen (BGH 21. September 2016 - VIII ZR 27/16 - Rn. 20; 29. November 2002 - V ZR 105/02 - Rn. 20, BGHZ 153, 93; BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; Stoffels aaO; Pfeiffer aaO Rn. 212) und der anderweitige Vorteil muss auch vom Gewicht her geeignet sein, einen angemessenen Ausgleich zu bieten (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 18, BAGE 153, 1; MüKoBGB/Wurmnest aaO; Staudinger/Wendland aaO Rn. 124, 125 mwN; Stoffels aaO; Fuchs aaO Rn. 151) .
  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Unabhängig davon, dass die Beklagte als Arbeitgeberin keine Quarantäne für die Arbeitnehmer anordnen kann, weil eine solche Anweisung diese in ihrer Privatsphäre betrifft und durch das Direktionsrecht nach § 106 Satz 2 GewO nicht in den Bereich der privaten Lebensführung eingegriffen werden darf (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 23 f. mwN, BAGE 143, 62; HWK/Lembke 10. Aufl. § 106 GewO Rn. 47; ErfK/Preis 22. Aufl. BGB § 611a Rn. 730 ff.; MHdB ArbR/Reichold 5. Aufl. § 40 Rn. 26) , beinhaltet diese Anordnung für den Kläger zugleich ein Betretungsverbot des Betriebs bzw. ein Hausverbot für die Dauer von 14 Tagen nach Rückkehr aus dem Risikogebiet Türkei.
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Das Weisungsrecht kann sich demnach sowohl auf die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht als auch auf den kollektiven Bereich beziehen, in dem es um diejenigen Regelungsbedürfnisse geht, die durch das Zusammenwirken mehrerer Arbeitnehmer im Betrieb entstehen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 23, BAGE 143, 62; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Dabei müssen Vor- und Nachteile in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 45, BAGE 143, 62; BGH 29. November 2002 - V ZR 105/02 - zu II 4 b der Gründe, BGHZ 153, 93) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

    Dabei sind die betroffenen Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers im Sinne einer praktischen Konkordanz so abzuwägen, dass die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 36; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - aaO ) .

    Insbesondere Name, Alter und Adresse gehören zu den "Stammdaten" des Arbeitnehmers, deren Erhebung für die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig erforderlich ist (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 38 mwN) .

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    Die zivilrechtliche (Un-)Wirksamkeit der entsprechenden Regelungen in den Entsenderichtlinien (s. dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2012 - 8 AZR 804/11, BAGE 143, 62) ist für die vorliegend vorzunehmende steuerrechtliche Beurteilung dabei ohne Bedeutung.
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    (3) Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich jedoch unter Berücksichtigung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durchzuführenden Abwägung der betroffenen Interessen der Versorgungsberechtigten und der Versorgungsschuldner im Sinne einer praktischen Konkordanz (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 97, 169) , damit die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 36, BAGE 143, 62; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 103, 111) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21

    Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender

  • LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Materielle Reichweite einer in

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

  • LAG Niedersachsen, 31.01.2018 - 2 Sa 945/17

    Formularmäßige Ausschlussfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und

  • LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen

  • ArbG Rheine, 27.06.2022 - 2 Ca 201/22
  • ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 40/16
  • ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
  • FG Sachsen, 19.05.2014 - 6 K 1094/13

    Auf Schulungsvertrag beruhende Schulung zum Piloten kein Dienstverhältnis i. S.

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