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   BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14   

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https://dejure.org/2016,38157
BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14 (https://dejure.org/2016,38157)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2016 - 1 ABR 43/14 (https://dejure.org/2016,38157)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2016 - 1 ABR 43/14 (https://dejure.org/2016,38157)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 5 Abs 1 S 2 EntgFG, § 5 Abs 1 S 3 EntgFG, § 50 Abs 1 S 1 BetrVG
    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • IWW

    § 9 GBV, § ... 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 9 Abs. 3, Abs. 4 GBV, § 9 Abs. 3 GBV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG, § 5 Abs. 1 EFZG, § 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 EFZG, § 13 AGG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei vom Arbeitgeber angeordneter Vorlagepflicht ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Negativer Feststellungsantrag und immanentes kontradiktorisches Gegenteil

  • bag-urteil.com

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Regelungen zu Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Antragsauslegung; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; anderweitige Rechtshängigkeit

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei vom Arbeitgeber angeordneter Vorlagepflicht ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kollektive Regelung zur Nachweispflicht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fällt nicht in Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wann kann mein Chef ein Attest ab dem ersten Tag verlangen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Feststellungsklage - und der widerklagende positive Feststellungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Antragsauslegung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - anderweitige Rechtshängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ab wann kann der Arbeitgeber ein Attest verlangen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Krankmelden nach örtlicher Vereinbarung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Vorlage einer AU-Bescheinigung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats: Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1483
  • BB 2016, 2804
  • DB 2017, 376
  • JR 2018, 666
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13

    Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13 - insoweit aufgehoben, als der Beschwerde des Betriebsrats gegen den seinen (Wider-)Feststellungsantrag abweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 5. September 2013 - 4 BV 5/13 - stattgegeben worden ist.
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Die danach bestehende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats auch für Betriebe ohne Betriebsrat setzt dessen originäre Zuständigkeit für die zu regelnde Angelegenheit voraus, vermag eine solche aber nicht zu begründen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - Rn. 23 mwN, BAGE 132, 357) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Dies betrifft - anders als in der vorliegenden Fallgestaltung - die mitbestimmungsfreie Organisation des Arbeitgebers (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 22 ff., BAGE 131, 225) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Im Falle eines begründeten Antrags würde zugleich feststehen, dass das im Streit stehende Mitbestimmungsrecht nicht den örtlichen Betriebsräten, sondern originär dem Gesamtbetriebsrat zustünde (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 12, BAGE 142, 87) .
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11

    Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Danach steht es im freien Ermessen eines Arbeitgebers, ob er in einem Einzelfall von einem Arbeitnehmer abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 EFZG die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt (BAG 14. November 2012 - 5 AZR 886/11 - Rn. 14, BAGE 143, 315) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Daher sperrt der negative Feststellungsantrag die Möglichkeit eines auf das gleiche Rechtsschutzziel gerichteten positiven Feststellungsbegehrens (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .
  • ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, Heilung von Ladungsfehlern durch

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13 - insoweit aufgehoben, als der Beschwerde des Betriebsrats gegen den seinen (Wider-)Feststellungsantrag abweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 5. September 2013 - 4 BV 5/13 - stattgegeben worden ist.
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
    Verlangt der Arbeitgeber von Arbeitnehmern unabhängig von einer Arbeitsleistung in einer bestimmten Form und innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis jeglicher Arbeitsunfähigkeit, betrifft dieses regelhafte Verlangen nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich das betriebliche Ordnungsverhalten (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 93, 276) .
  • LAG München, 13.12.2018 - 4 Sa 514/18

    Attestvorlagepflicht ab dem 1. Tag; Willkürverbot

    Den Ausführungen der Beklagten lasse sich gerade nicht entnehmen, dass sie eine abstrakte Regelung aufgestellt habe, die für alle Arbeitnehmer Geltung beanspruche (vgl. BAG, Urteil vom 23.08.2016 - 1 ABR 43/14).
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    (3) Verlangt der Arbeitgeber von Arbeitnehmern auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG in einer bestimmten Form und ggf. innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis jeglicher Arbeitsunfähigkeit, betrifft dieses Verlangen zwar grundsätzlich das Ordnungs- und nicht das - mitbestimmungsfreie - Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 23. August 2016 - 1 ABR 43/14 - Rn. 16; 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 93, 276) .

    Ein für die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG notwendiger kollektiver Sachverhalt ist aber nur gegeben, wenn die entsprechenden Anordnungen des Arbeitgebers regelhaft erfolgen (vgl. etwa BAG 23. August 2016 - 1 ABR 43/14 - Rn. 17 für den Fall, dass sich das Verlangen an alle Arbeitnehmer richtet) .

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Microsoft Office 365; Betriebsbegriff

    Denn der Gleichbehandlungsgrundsatz bestimmt die Regelungsmacht der Betriebsparteien bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte, er hat jedoch keinen Einfluss auf die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen den Betriebsverfassungsorganen (BAG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris Rn. 21; BAG, Beschluss vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08, BAGE 133, 373-379 Rn. 17).

    Es handelt sich um eine reine Zweckmäßigkeitserwägung des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris Rn. 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21

    Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche

    An der Ausgestaltung des Regelungsspielraums zum "Ob" und zum "Wie" der Nachweispflicht hat der Betriebsrat mitzubestimmen (BAG, 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris Rn 16).

    Einen kollektiven Tatbestand im Zusammenhang mit Attestauflagen hat die Rechtsprechung angenommen zu Sachverhalten, wo der Arbeitgeber allgemein und grundsätzlich gegenüber allen Beschäftigten eine vorzeitige Attestpflicht angeordnet hatte (BAG, 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99, juris; BAG, 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris) oder die Attestauflage die eingetretene Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorlage des ärztlichen Attestes am vierten Tag seit Beginn der erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit sanktionierte (vgl. Hessisches LArbG, 18. Mai 2000 - 5 TaBV 151/99, juris Rn 25).

  • ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18

    Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag

    Den Ausführungen der Beklagten lässt sich gerade nicht entnehmen, dass sie eine abstrakte Regelung aufgestellt hat, die für alle Arbeitnehmer Geltung beanspruchen soll (vgl. BAG v. 23.08.2016 - 1 ABR 43/14).
  • LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16

    Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung

    Unterliegt aber bereits das "Ob" der Maßnahme oder Leistung der Mitbestimmung, vermögen weder Zweckmäßigkeitserwägungen noch der bloße Wunsch des Arbeitgebers nach einer betriebsübergreifenden Regelung eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats herbeizuführen (Bundesarbeitsgericht â?? Beschluss vom 23.08.2016 â?? 1 ABR 43/14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18

    Errichtung einer Einigungsstelle - Zuständigkeit - Mitbestimmungsrecht

    Deren bloße Zweckmäßigkeit kann in den Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht begründen (vgl. BAG 18.07.2017 - 1 ABR 59/15 23.08.2016 - 1 ABR 43/14 - Rn. 19 mwN).
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