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   BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16   

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BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 (https://dejure.org/2017,30647)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 (https://dejure.org/2017,30647)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 (https://dejure.org/2017,30647)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 362 Abs. 1 BGB, Art. 229 § 5 EGBGB, § 315 BGB, § 145 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Weihnachtsgratifikation im Rahmen des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers; Mehrjährige gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts und Ermessensausübung

  • Betriebs-Berater

    Ausübung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts durch den Arbeitgeber

  • bag-urteil.com

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315
    Sonderzahlung; billiges Ermessen; Konkretisierung

  • rechtsportal.de

    BGB § 145
    Höhe der Weihnachtsgratifikation im Rahmen des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sonderzahlung nach billigem Ermessen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kann arbeitsvertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld gekürzt werden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung - Arbeitgeber dürfen vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld aus ökonomischen Gründen kürzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausübung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts durch den Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation: Sonderzahlung und billiges Ermessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Weihnachtsgeldes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber kann aus wirtschaftlichen Gründen Höhe des arbeitsvertraglich zugesicherten Weihnachtsgeldes kürzen - Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 967
  • NZA 2017, 1595
  • BB 2017, 2996
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .

    Ob die vom Arbeitgeber vorgenommene Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 42 mwN, BAGE 147, 322) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 42, BAGE 147, 322) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Die Bezeichnung der Gratifikation als "freiwillige Leistung" in § 3 Abs. 2 Arbeitsvertrag schließt -  wovon auch die Beklagte ausgeht  - den Rechtsanspruch auf die Leistung ebenso wenig aus wie die Formulierung "derzeit" (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 -Rn. 22 mwN) .

    Soweit der Senat erkannt hat, der Arbeitnehmer könne aus der mehrmaligen vorbehaltlosen Auszahlung einer Gratifikation auf ein verbindliches Angebot des Arbeitgebers iSv. § 145 BGB schließen, in jedem Kalenderjahr eine Sonderzahlung zu leisten (BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 18) , bezog sich dies auf eine Konstellation, in der es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlte.

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Die Zulässigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung für das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, es bestünden keine Bedenken gegen die Billigkeit der Entscheidung der Beklagten iSv. § 315 BGB, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (zu den insoweit bestehenden Anforderungen vgl. zuletzt [für Versetzungen] zB BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 48 ff.) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 88/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 88/15 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem er die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Dabei kommt ein Anspruch auf Rückzahlung in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 623/97

    Urlaubsentgelt eines Lizenzfußballspielers

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    b) Überdies können "Abschläge" zwar als Geldzahlungen auf den bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohn verstanden werden (BAG 8. Dezember 1998 - 9 AZR 623/97 - zu I 1 4 d der Gründe) .
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum führt - anders als die Revision meint - nicht zu einer Konkretisierung mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (ebenso zum Direktionsrecht BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16
    Die Regelungen zur Gestaltung der Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sind nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 5 EGBGB anzuwenden, obwohl der Arbeitsvertrag bereits im Jahr 1984 geschlossen wurde (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

  • LAG Hamburg, 26.05.2016 - 1 Sa 25/15

    Sonderzahlung - Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Die Übergangsfrist des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB ist am 31. Dezember 2002 abgelaufen (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 13; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem er die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 30) .
  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 189/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

    Die Revision der Beklagten ist in Bezug auf einen Zahlungsanspruch aus dem HausTV bereits deshalb begründet, weil die Berufung der Klägerin insoweit unzulässig war (vgl. zB BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 32 - 34) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 33) .

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 30; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26 mwN) .

    Zwar kann grundsätzlich die Prognose eines negativen Betriebsergebnisses dazu führen, dass eine Entscheidung, keine weitere Sonderzahlung auszuschütten, gerechtfertigt ist (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 31) , allerdings ist vorliegend nicht nachvollziehbar, warum der angeführte Milliardenverlust der Beklagten aufgrund der Dieselthematik zu einem Faktor 0, 4 führt.

  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 179/18

    Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 33) .
  • LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20

    1. Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung, so besteht dann

    Auch eine Konkretisierung auf eine Verwaltungstätigkeit in der Zentrale hat nicht stattgefunden.Allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum führt nicht zu einer Konkretisierung des Beschäftigungsanspruchs mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21, NZA 2017, 1595) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 115/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

    Mit anderen Worten: die Arbeitnehmer müssen auf eine konkret festgelegte Ausübung des billigen Ermessens vertrauen dürfen (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

    a) Wie bereits ausgeführt, führt allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum noch nicht zu einer Konkretisierung mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 101/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

    Mit anderen Worten: die Arbeitnehmer müssen auf eine konkret festgelegte Ausübung des billigen Ermessens vertrauen dürfen (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

    a) Wie bereits ausgeführt, führt allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum noch nicht zu einer Konkretisierung mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 84/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

    Mit anderen Worten: die Arbeitnehmer müssen auf eine konkret festgelegte Ausübung des billigen Ermessens vertrauen dürfen (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

    aa) Wie bereits ausgeführt, führt allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum noch nicht zu einer Konkretisierung mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 1 Sa 107/22

    Feststellungsklage, Elementenfeststellungsklage, Zulässigkeit, ZIelvereinbarung,

    Mit anderen Worten: die Arbeitnehmer müssen auf eine konkret festgelegte Ausübung des billigen Ermessens vertrauen dürfen (BAG vom 26.09.2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

    a) Wie bereits ausgeführt, führt allein die gleichbleibende Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum noch nicht zu einer Konkretisierung mit der Folge, dass jede andere Ausübung des Ermessens nicht mehr der Billigkeit entspräche (BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 21).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 Sa 354/17

    Eingruppierung - kaufmännische Angestellte - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 191/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 6 Sa 106/22

    Vergütung (erfolgsabhängige), Zielfestlegung, Dotierung, Leistungsgrad,

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 6 Sa 83/22

    Elementenfeststellungsklage, Vergütung (erfolgsabhängige), Provision,

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