Rechtsprechung
BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Vereinbarung über ein Arbeitnehmerdarlehen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
AGB-rechtliche Wirksamkeit der 15jährigen Laufzeit eines aus einer Jubiläumszuwendung finanzierten Arbeitnehmerdarlehens
- Techniker Krankenkasse
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GewO § 117 Abs. 2; AGBG § 23 Abs. 1, § 9, § 11 Nr. 6, § 3, § 6; BGB § 607, §§ 133, 157, § 242
Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens: Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes? - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Rückzahlung von Arbeitnehmerdarlehen, Anwendbarkeit des AGBG
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.05.1990 - 8 Ca 14192/89
- LAG München, 20.09.1991 - 8 Sa 742/90
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 528
- NZA 1993, 936
- WM 1993, 2222
- BB 1993, 1438
- BB 1993, 367
- DB 1993, 436
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92
Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Durch die Voraussetzungen, an die die Zahlung der Boni geknüpft wird, ist dieser Vorteil zwar geringer als er ohne Einschränkungen wäre, aber deshalb noch keine unangemessene Benachteiligung (für eine freiwillige Jubiläumszuwendung möglicherweise anders ohne die Frage abschließend zu entscheiden - BAG WM 1993, 2222 unter II 2 c). - BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel
Darlehensvertrag und Arbeitsvertrag bleiben jedoch gleichwohl grundsätzlich rechtlich selbstständig (…BAG 23. Februar 1999 - 9 AZR 737/97 - zu 2 d bb der Gründe, aaO; 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 1 = EzA GewO § 117 Nr. 1; aA Schaub/Linck ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 72 Rn. 8a bei Einräumen von Sonderkonditionen) . - LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10
Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 569/91- NZA 1993, 936) habe zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Lohnsicherungsvorschrift des § 107 GewO nur auf den vereinbarten Lohn, der dem Arbeitnehmer ungeschmälert zukommen solle, nicht aber auf freiwillige zusätzliche Leistungen beziehe (…vgl. auch Preis, in: ErfK 10. Aufl. § 107 GewO Rn. 3).Gehe man davon aus, dass einer Überprüfung der Laufzeitvereinbarung anhand der § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 308, 309 BGB nicht bereits die Regelung des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB im Wege stehe (so auch, § 9 AGBG prüfend, ohne § 8 AGBG zu problematisieren, BAG 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936), seien ebensowenig die speziellen Klauselverbote der §§ 308 f. BGB oder die Generalklausel des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB verletzt.
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936) habe eine Vereinbarung nicht beanstandet, in welcher der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Firmenjubiläums eine Zuwendung unter der Bedingung versprochen habe, dass diese einer vom Arbeitgeber beherrschten Beteiligungsgesellschaft als ein mit einem Zinssatz von 4 % p.a. zu verzinsendes Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren gegeben werde.
Darin könne - auch wenn das Gratifikationsmodell mit erheblichen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden sei - keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB gesehen werden (vgl. BAG 3. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936).
Nach § 306 Abs. 2 BGB gelte dann dispositives Gesetzesrecht, unter Umständen komme auch die ersatzlose Streichung von Klauseln in Betracht oder es bedürfe einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. BAG 3. September 1992 - 5 AZR 569/91 - NZA 1993, 936).
- BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 737/97
Verzinsung eines Arbeitgeberdarlehens
Kommt hier keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers in Betracht, bedarf es keiner Stellungnahme des Senats zu der Rechtsfrage, ob Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG unterliegen (dazu neigend: BAG Urteil vom 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitnehmerdarlehen).Darlehensvertrag und Arbeitsvertrag bleiben jedoch rechtlich selbständig (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitnehmerdarlehen).
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92
Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern; …
Der Senat folgt der herrschenden Meinung, nachdem er bereits in seinem Urteil vom 23. September 1992 (- 5 AZR 569/91 - DB 1993, 436) ausgesprochen hatte, er neige zu der Auffassung, daß auf Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das AGB-Gesetz anwendbar sei. - BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältnis
b) Die Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG läßt die arbeitsrechtliche Inhaltskontrolle unberührt (BAG Urteil vom 23. September 1992 - 5 AZR 569/91 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitnehmerdarlehen, zu II 2 d der Gründe). - LAG Köln, 22.03.2006 - 3 Ta 86/06
Rechtsweg, Arbeitnehmerdarlehen
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Darlehen selbst mit dem Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang steht (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 5 AZR 569/91 -, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitnehmerdarlehen;… Düwell/Lipke, ArbGG, 2. Aufl., § 2 Rz. 20). - LAG Hamm, 19.02.1993 - 10 Sa 1397/92
Arbeitgeberdarlehen: Anwendbarkeit des AGBG - Mitbestimmung der …
Der Kontrollmaßstab sollte hier von vornherein derselbe sein (BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 5 AZR 569/91 - vgl. auch BAG, Urteil vom 16.01.1991, NZA 1992, 793 ). - LAG Düsseldorf, 18.05.1995 - 12 Sa 183/95
Haftung des Arbeitnehmers für PKW-Ablösekosten bei Eigenkündigung
BAG, Urteil vom 23.09.1992, 5 AZR 569/91, AP Nr. 1 zu 611 BGB Arbeitnehmerdarlehen, zu II 2 d, vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1993, 5 AZR 219/92, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz. - LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05
Effektenkreditvertrag, Arbeitnehmer als Kreditnehmer
a) Ein Verstoß gegen § 107 GewO liegt nicht vor, weil diese Vorschrift nur dazu dient, dass das Nettoentgelt ungeschmälert ausgezahlt wird (vgl. BAG vom 23.09.1992 - 5 AZR 569/91). - LG Frankenthal, 23.03.2016 - 2 S 349/15
Arbeitnehmerdarlehen: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer …
- LAG Niedersachsen, 30.08.2000 - 16a Sa 378/00
Klage eines Arbeitnehmers (LKW-Fahrer) auf Zahlung von …