Rechtsprechung
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer Fachärztin für Allgemeinmedizin in der versorgungs- medizinischen Begutachtung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Korrigierende Rückgruppierung und venire contra factum proprium (Fachärztin für Allgemeinmedizin in der versorgungsmedizinischen Begutachtung)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholte korrigierende Rückgruppierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Korrigierende Rückgruppierung und venire contra factum proprium [Fachärztin für Allgemeinmedizin in der versorgungsmedizinischen Begutachtung]
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 22.09.2006 - 6 Ca 2952/04
- LAG Sachsen, 25.01.2008 - 3 Sa 168/07
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
Papierfundstellen
- NZA 2010, 528 (Ls.)
- DB 2010, 964
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16
Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz
Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .Er muss daher nicht damit rechnen, der Arbeitgeber werde die nunmehrige, die Beseitigung eines - angeblichen - Eingruppierungsfehlers beinhaltende Korrektur selbst erneut in Frage stellen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 17, BAGE 119, 205) .
Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung keine Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c aa der Gründe mwN, BAGE 109, 321) .
aa) Ausschlaggebender Gesichtspunkt für die Annahme eines widersprüchlichen Verhaltens im Sinne eines "venire contra factum proprium" ist nach der Senatsrechtsprechung das erhöhte Maß an Richtigkeitsgewähr bei einem erneut vorgenommenen Eingruppierungsvorgang und einer -entscheidung (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17 mwN) .
Für die Annahme einer Treuwidrigkeit in der Erscheinungsform des "venire contra factum proprium" ist - anders als bei dem Unterfall der Verwirkung - in erster Linie das bisherige - aktive - Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Korrektur der Eingruppierung maßgebend (vgl. auch BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 19) .
- BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen …
Ein Vertrauen in den Fortbestand einer objektiv unzutreffenden Eingruppierung kann jedoch durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .Schützenswertes Vertrauen kann sich insoweit auch aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 1 der Gründe, AP BAT-O § 2 Nr. 3).
aa) Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Beklagte habe das Recht zur Rückgruppierung verwirkt, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; HWK/Bepler 4. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 8; ErfK/Koch 11. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 5).
Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, NZA-RR 2007, 495) .
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand
Die Bewertung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; ErfK/Koch 11. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 5) .Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - mwN, aaO; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, ZTR 2007, 502; Hauck in Hauck/Helml/Biebl ArbGG 4. Aufl. § 73 Rn. 5 mwN) .
- BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09
Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) . - BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15
Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten …
Eine wiederholte korrigierende Rückgruppierung bei unveränderter Tätigkeit und Rechtslage ist jedoch regelmäßig treuwidrig, da der Arbeitnehmer nach einer korrigierenden Rückgruppierung von einer mit besonderer Sorgfalt überprüften Eingruppierung ausgehen darf (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17) . - BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) . - LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung; Treu und Glauben; Scheinwerkvertrag
Auch das Bundesarbeitsgericht habe mit Urteil vom 23.09.2009 (4 AZR 220/08) anerkannt, dass es im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn eine Partei sich widersprüchlich verhalte. - BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 76/15
Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in der Braunkohleindustrie - …
Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18 mwN) . - LAG Nürnberg, 18.08.2020 - 7 Sa 152/20
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Tatsachenbestätigung in AGBs …
Nach § 242 BGB ist eine Rechtsausübung rechtsmissbräuchlich und deshalb unzulässig unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens, wenn das vorherige Verhalten der einen Seite für die andere Seite ein schützenswertes Vertrauen geschaffen hat in den Fortbestand einer bestimmten Situation, BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 4 AZR 220/08 -, Rn. 16, zitiert nach juris, oder sonstige Umstände die Rechtsausübung der einen Seite als treuwidrig erscheinen lassen, BAG, Urteil vom 20.03.2019 - 7 AZR 409/16 -, Rn. 45, zitiert nach juris. - BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. BAG 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) . - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2020 - 5 Sa 119/19
Eingruppierung - Gartenbauingenieurin der unteren Naturschutzbehörde - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2021 - 6 Sa 396/20
Entgeltansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis - Eingruppierung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
Eingruppierung der Leiterin des Fachdienstes Grundstückswertermittlung eines …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21
Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die …