Rechtsprechung
   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13402
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08 (https://dejure.org/2009,13402)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 334/08 (https://dejure.org/2009,13402)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 334/08 (https://dejure.org/2009,13402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt [Selbständigkeit, Etagen- bzw. Sammelkasse]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die insoweit gleichlautenden Regelungen der vorhergehenden Manteltarifverträge des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 1. April 1980 (dazu BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 ff.), vom 7. Mai 1985 (dazu BAG 9. September 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 17) und vom 13. Januar 1994 (dazu BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 52) bereits entschieden.

    BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 u. 407/83 - jeweils juris-Rn. 26 ff.; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 29 f.; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 44 f.; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - juris-Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 88, zum Begriff des "Warenhauses").

    Da sich zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 1984 (- 4 AZR 158/83 - aaO; - 4 AZR 406/83 u. 407/83 -) und vom 9. Dezember 1987 (- 4 AZR 461/87 -) übereinstimmende Vorstellungen vom Begriff des Verbrauchermarktes in den einschlägigen Fachkreisen (noch) nicht feststellen ließen, hat der Senat seinerzeit zur weiteren Konkretisierung auf die überwiegende Meinung in den einschlägigen Fachkreisen, soweit sie im Fachschrifttum festzustellen war, zurückgegriffen.

    Danach ist unter einem Verbrauchermarkt ein Ladengeschäft des Einzelhandels zu verstehen, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000, 00 m² aufweist, sowohl Nahrungs- und Genussmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs (sog. "Non-Food-Bereich") anbietet, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt wird und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen ist, zB in Stadtrandlage (vgl. nur 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 131; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18).

    Dies bedeutet, dass beide Warenbereiche in einem nicht unerheblichen Umfang vorhanden sein müssen (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 20).

    Aus der Entstehungsgeschichte dieses Tätigkeitsbeispiels ergibt sich jedoch, dass der Etagenkasse neben ihrer räumlichen Zuständigkeit gegenüber den sonstigen Kassen weitergehende oder übergeordnete Funktionen zukommen müssen (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 23 unter Verweis auf die Funktion einer Etagenkasse).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien den Kassen ohne besondere übergeordnete Funktion die Kassen mit derartigen Funktionen gegenübergestellt (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 24).

    (1) Nach der Senatsrechtsprechung liegt eine Sammelkasse im Sinne des GTV nur vor, wenn an dieser Kasse abteilungsübergreifend gegenüber anderen vorhandenen Kassen bestimmte besondere Kassenangelegenheiten erledigt werden (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 23; ebenso 10. April 1996 - 10 AZR 758/95 - juris-Rn. 21 für den GTV Einzelhandel NRW).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass auch die Sammelkasse übergeordnete Aufgaben oder Funktionen wahrzunehmen hat (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 23 f.).

    Zur Unterscheidung der Kassierer an SB-Kassen der Beschäftigungsgruppe II GTV und der Kassierer an SB-Kassen der Beschäftigungsgruppe III GTV muss vielmehr auf die in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Begriffe der im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübten Tätigkeiten zurückgegriffen werden (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 24 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 126, 128; vgl. auch 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 46).

    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 25 ausdrücklich zum GTV; zur "Selbständigkeit" in anderen Vergütungsordnungen entsprechend 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 174 f.; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 20, 229, 238 f.).

    Dass bei der Beklagten wegen der Größe des Einrichtungshauses und des hohen Publikumsverkehrs dichtere Arbeitsvorgänge als in kleinen Einzelhandelsgeschäften bestehen, mag die Umstände, unter denen die Arbeit zu erbringen ist, erschweren, hat aber mit der Selbständigkeit der Tätigkeit nichts zu tun (vgl. BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 26).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muss nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 126).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die insoweit gleichlautenden Regelungen der vorhergehenden Manteltarifverträge des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 1. April 1980 (dazu BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 ff.), vom 7. Mai 1985 (dazu BAG 9. September 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 17) und vom 13. Januar 1994 (dazu BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 52) bereits entschieden.

    Soweit nach § 11 Ziff. 2 Satz 3 MTV die in den Beschäftigungsgruppen aufgeführten Beispiele weder erschöpfend noch für jeden Betrieb zutreffend sind, bedeutet dies lediglich, dass die Nichtzugehörigkeit eines Beschäftigten zu einem Tätigkeitsbeispiel nicht seine Eingruppierung in die betreffende Gruppe hindert (ausf. BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 126 f.).

    BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 u. 407/83 - jeweils juris-Rn. 26 ff.; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 29 f.; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 44 f.; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - juris-Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 88, zum Begriff des "Warenhauses").

    Da sich zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 1984 (- 4 AZR 158/83 - aaO; - 4 AZR 406/83 u. 407/83 -) und vom 9. Dezember 1987 (- 4 AZR 461/87 -) übereinstimmende Vorstellungen vom Begriff des Verbrauchermarktes in den einschlägigen Fachkreisen (noch) nicht feststellen ließen, hat der Senat seinerzeit zur weiteren Konkretisierung auf die überwiegende Meinung in den einschlägigen Fachkreisen, soweit sie im Fachschrifttum festzustellen war, zurückgegriffen.

    Danach ist unter einem Verbrauchermarkt ein Ladengeschäft des Einzelhandels zu verstehen, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000, 00 m² aufweist, sowohl Nahrungs- und Genussmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs (sog. "Non-Food-Bereich") anbietet, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt wird und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen ist, zB in Stadtrandlage (vgl. nur 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 131; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18).

    Zur Unterscheidung der Kassierer an SB-Kassen der Beschäftigungsgruppe II GTV und der Kassierer an SB-Kassen der Beschäftigungsgruppe III GTV muss vielmehr auf die in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Begriffe der im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübten Tätigkeiten zurückgegriffen werden (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 24 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 126, 128; vgl. auch 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 46).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die insoweit gleichlautenden Regelungen der vorhergehenden Manteltarifverträge des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 1. April 1980 (dazu BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 ff.), vom 7. Mai 1985 (dazu BAG 9. September 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 17) und vom 13. Januar 1994 (dazu BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 52) bereits entschieden.

    BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 u. 407/83 - jeweils juris-Rn. 26 ff.; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 29 f.; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 44 f.; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - juris-Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 88, zum Begriff des "Warenhauses").

    (a) Die Verwendung bzw. Definition des Begriffs "Verbrauchermarkt" hat in der Fachliteratur seit den 80er Jahren keine wesentliche Änderung erfahren (so auch BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 45).

    Dies spricht dafür, dass auch die Tarifvertragsparteien die Auslegung des Senats für zutreffend halten (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 46; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 31).

    Zur Unterscheidung der Kassierer an SB-Kassen der Beschäftigungsgruppe II GTV und der Kassierer an SB-Kassen der Beschäftigungsgruppe III GTV muss vielmehr auf die in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Begriffe der im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübten Tätigkeiten zurückgegriffen werden (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 24 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 126, 128; vgl. auch 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 46).

    Eine Überprüfung der Billigkeit und Angemessenheit tariflicher Tätigkeitsbewertungen scheidet im Hinblick auf die durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie aus (vgl. BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 48).

  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 113/01

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 u. 407/83 - jeweils juris-Rn. 26 ff.; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 29 f.; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 44 f.; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - juris-Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 88, zum Begriff des "Warenhauses").

    Dies spricht dafür, dass auch die Tarifvertragsparteien die Auslegung des Senats für zutreffend halten (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 46; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 31).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 406/83
    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 129 f.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 406/83 u. 407/83 - jeweils juris-Rn. 26 ff.; 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 18; 15. November 2001 - 8 AZR 113/01 - juris-Rn. 29 f.; 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - juris-Rn. 44 f.; zum branchenspezifischen Verständnis eines Tarifbegriffs vgl. nur BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289 ff.; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - juris-Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 88, zum Begriff des "Warenhauses").

    Da sich zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 1984 (- 4 AZR 158/83 - aaO; - 4 AZR 406/83 u. 407/83 -) und vom 9. Dezember 1987 (- 4 AZR 461/87 -) übereinstimmende Vorstellungen vom Begriff des Verbrauchermarktes in den einschlägigen Fachkreisen (noch) nicht feststellen ließen, hat der Senat seinerzeit zur weiteren Konkretisierung auf die überwiegende Meinung in den einschlägigen Fachkreisen, soweit sie im Fachschrifttum festzustellen war, zurückgegriffen.

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 25 ausdrücklich zum GTV; zur "Selbständigkeit" in anderen Vergütungsordnungen entsprechend 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 174 f.; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 20, 229, 238 f.).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 25 ausdrücklich zum GTV; zur "Selbständigkeit" in anderen Vergütungsordnungen entsprechend 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 174 f.; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 20, 229, 238 f.).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Danach verlangt Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches, ohne dass dadurch die fachliche Anleitung oder die Abhängigkeit von Weisungen Vorgesetzter ausgeschlossen wird (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 25 ausdrücklich zum GTV; zur "Selbständigkeit" in anderen Vergütungsordnungen entsprechend 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 24, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 174 f.; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 20, 229, 238 f.).
  • BAG, 10.04.1996 - 10 AZR 758/95

    Grundsätze bei der Tarifauslegung - Begriff der Sammelkasse - Zulage für

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    (1) Nach der Senatsrechtsprechung liegt eine Sammelkasse im Sinne des GTV nur vor, wenn an dieser Kasse abteilungsübergreifend gegenüber anderen vorhandenen Kassen bestimmte besondere Kassenangelegenheiten erledigt werden (BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 - juris-Rn. 23; ebenso 10. April 1996 - 10 AZR 758/95 - juris-Rn. 21 für den GTV Einzelhandel NRW).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 465/81
    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08
    Der Wortlaut lässt darauf schließen, dass unter einer Etagenkasse eine Kasse zu verstehen ist, die räumlich für ein Stockwerk eines mehrere Etagen umfassenden Einzelhandelbetriebes zuständig ist (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 465/81 - juris-Rn. 22).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07

    Begriff des Verbrauchermarkts (hier: Einrichtungshaus)

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01

    Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Bezugspunkt der höheren Vergütung für die Arbeit an einer Etagenkasse ist daher deren übergeordnete Stellung in einer Art " Hierarchie der Kassen " und nicht vorwiegend die räumlich-funktionelle Zuordnung zu den Warenangeboten einer Etage (siehe BAG vom 23.09.2009 - 4 AZR 334/08 Rn. 33 juris, hier wörtlich zitiert).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht