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   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08   

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BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08 (https://dejure.org/2009,4035)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 220/08 (https://dejure.org/2009,4035)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 (https://dejure.org/2009,4035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer Fachärztin für Allgemeinmedizin in der versorgungs- medizinischen Begutachtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Korrigierende Rückgruppierung und venire contra factum proprium (Fachärztin für Allgemeinmedizin in der versorgungsmedizinischen Begutachtung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrigierende Rückgruppierung und venire contra factum proprium [Fachärztin für Allgemeinmedizin in der versorgungsmedizinischen Begutachtung]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 528 (Ls.)
  • DB 2010, 964
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 443/02

    Eingruppierung einer Gutachterärztin

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner Auseinandersetzung mit den Aussagen des Senats in seinem Urteil vom 6. August 2003 (- 4 AZR 443/02 - BAGE 107, 147, 152) zu den möglicherweise erleichterten Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer korrigierenden Rückgruppierung, wenn er sich hierfür auf eine neuere Rechtsprechung beruft.

    Dies entspricht im Ergebnis auch der Wertung im bereits im Jahre 2003 entschiedenen verwandten Rechtsstreit - 4 AZR 443/02 - (BAG 6. August 2003, BAGE 107, 147), in dem es um die parallel vorgenommene Rückgruppierung einer der weiteren als Gutachterin tätigen Fachärztinnen für Allgemeinmedizin ging.

    (1) Das Landesarbeitsgericht hat auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 3 BÄO, wonach sich die Berechtigung zur Fortführung einer im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrags vor dem 1. Juli 1988 erworbenen und weiter nicht beschränkten Facharztberechtigung nach dem einschlägigen Recht der Bundesländer bemisst, und im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BAG 6. August 2003 - 4 AZR 443/02 - BAGE 107, 147) festgestellt - was mit der Revision nicht angegriffen worden ist -, dass die Klägerin den Status als Fachärztin im tariflichen Sinne erfüllt.

    Es zieht hierzu zu Recht das einen sehr ähnlich gelagerten Fall betreffende Senatsurteil vom 6. August 2003 (- 4 AZR 443/02 - BAGE 107, 147) heran und behält den von dort übernommenen Begriff in der Subsumtion bei.

    Einschränkungen gegenüber der üblichen Tätigkeit einer Fachärztin für Allgemeinmedizin bedeuten nicht notwendigerweise eine Minderung der Qualifikationsanforderungen, auch wenn eine hausärztliche Betreuung oder lebensbegleitende Behandlung von Patienten nicht stattfindet (BAG 6. August 2003 - 4 AZR 443/02 - mwN, BAGE 107, 147, 156 f.).

    Soweit der Beklagte weiter meint, der Senat habe in seinem Urteil vom 6. August 2003 (- 4 AZR 443/02 - BAGE 107, 147) zu erkennen gegeben, dass "die fachspezifischen Fragestellungen letztlich durch das Gericht allein aus eigenem Wissen nicht getroffen werden können, sondern einem Sachverständigenbeweis zugänglich sind und dessen auch bedürfen", verkennt er die Aussage des Senats, der mit "ggf." und "kommt in Betracht" lediglich die Möglichkeit des Sachverständigengutachtens nach § 144 ZPO angesprochen hat.

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Schützenswertes Vertrauen kann sich auch aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205).

    Er muss daher nicht damit rechnen, der Arbeitgeber werde die nunmehrige, die Beseitigung eines - angeblichen - Eingruppierungsfehlers beinhaltende Korrektur selbst erneut in Frage stellen (BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 17, BAGE 119, 205).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 10 Sa 3/99

    Eingruppierung: Allgemeinärztin als ärztliche Gutachterin beim Versorgungsamt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Nachdem bei dem Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 1999 - 10 Sa 3/99 - bekannt geworden war, teilte er der Klägerin und den weiteren als Vertragsärztinnen angestellten Fachärztinnen für Allgemeinmedizin unter dem 1. März 2001 unter Bezug auf dieses Urteil und einen Beschluss der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit, dass bei der Feststellung der Vergütungsgruppe ein rechtlicher Irrtum unterlaufen sei.

    bb) Dem steht nicht entgegen, dass der Beklagte sich für die objektive Fehlerhaftigkeit der der Klägerin mitgeteilten Vergütungsgruppe auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 1999 - 10 Sa 3/99 - (EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 4 Ärzte VergGr. IIa Nr. 1) beruft.

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Hierzu zählen ausschließlich Tätigkeitszeiten, die als Arzt im Sinne der Erfordernisse der BÄO abgeleistet worden sind (BAG 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - BAGE 66, 306, 311 ff.), für Ärzte, die in der früheren DDR ausgebildet worden sind, daher die Zeiten nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Was zur entsprechenden Tätigkeit eines Facharztes gehört, richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Medizinalrechts (BAG 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - zu B II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 218 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 4 Ärzte VergGr. Ib Nr. 5), und zwar nach den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Länder, hier der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer vom 8. November 1993 idF vom 16. November 1999.
  • BAG, 31.05.1989 - 4 AZR 108/89

    Eingruppierung: Facharzt für innere Medizin

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Der Klägerin war zudem jedenfalls angesichts dessen auch keine tagebuchartige Aufzeichnung ihrer Tätigkeiten abzuverlangen (vgl. BAG 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 4 Ärzte VergGr. Ia Nr. 1).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    aa) Die Klägerin erfüllt als approbierte Ärztin nach § 14 Abs. 1 und 2 BÄO, die bei ihrer gutachterlichen Tätigkeit zur Beurteilung des Gesundheitszustandes von Menschen auch einen ärztlichen Beruf iSd. § 2 Abs. 5 BÄO tatsächlich ausübt, was zwischen den Parteien unstreitig ist und deshalb der lediglich summarischen Prüfung bedarf (vgl. ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237), die Voraussetzungen der Eingangseingruppierung für Ärzte nach der VergGr.
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    (a) Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich bei dem hier behandelten unbestimmten Rechtsbegriff der "entsprechenden Tätigkeit" darauf, ob die Berufungskammer vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihr bei der Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt wurden (st. Rspr., vgl. 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr. IVb Nr. 29).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass der bezeichnete Feststellungszeitraum abschließend vergangen ist, denn der Senat bezieht seine grundsätzlichen Zulässigkeitserwägungen auch auf Eingruppierungsfeststellungsklagen für die Vergangenheit (BAG 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98

    Jahres-Sonderzuwendung bei vorfristiger Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08
    b) Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Beklagte habe das Recht zur Rückgruppierung verwirkt, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 417/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 155).
  • LAG Sachsen, 25.01.2008 - 3 Sa 168/07
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .

    Er muss daher nicht damit rechnen, der Arbeitgeber werde die nunmehrige, die Beseitigung eines - angeblichen - Eingruppierungsfehlers beinhaltende Korrektur selbst erneut in Frage stellen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 17, BAGE 119, 205) .

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung keine Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c aa der Gründe mwN, BAGE 109, 321) .

    aa) Ausschlaggebender Gesichtspunkt für die Annahme eines widersprüchlichen Verhaltens im Sinne eines "venire contra factum proprium" ist nach der Senatsrechtsprechung das erhöhte Maß an Richtigkeitsgewähr bei einem erneut vorgenommenen Eingruppierungsvorgang und einer -entscheidung (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17 mwN) .

    Für die Annahme einer Treuwidrigkeit in der Erscheinungsform des "venire contra factum proprium" ist - anders als bei dem Unterfall der Verwirkung - in erster Linie das bisherige - aktive - Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Korrektur der Eingruppierung maßgebend (vgl. auch BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Ein Vertrauen in den Fortbestand einer objektiv unzutreffenden Eingruppierung kann jedoch durch Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierung eingetreten sind (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 119, 205) .

    Schützenswertes Vertrauen kann sich insoweit auch aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - zu III 1 der Gründe, AP BAT-O § 2 Nr. 3).

    aa) Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Beklagte habe das Recht zur Rückgruppierung verwirkt, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; HWK/Bepler 4. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 8; ErfK/Koch 11. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 5).

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - aaO mwN; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, NZA-RR 2007, 495) .

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Die Bewertung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; ErfK/Koch 11. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 5) .

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - mwN, aaO; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, ZTR 2007, 502; Hauck in Hauck/Helml/Biebl ArbGG 4. Aufl. § 73 Rn. 5 mwN) .

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Eine wiederholte korrigierende Rückgruppierung bei unveränderter Tätigkeit und Rechtslage ist jedoch regelmäßig treuwidrig, da der Arbeitnehmer nach einer korrigierenden Rückgruppierung von einer mit besonderer Sorgfalt überprüften Eingruppierung ausgehen darf (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17) .
  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe mit Urteil vom 23.09.2009 (4 AZR 220/08) anerkannt, dass es im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn eine Partei sich widersprüchlich verhalte.
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2021 - 6 Sa 396/20

    Entgeltansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis - Eingruppierung

    September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 16; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 13 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 17; 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - Rn. 17, aaO).

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 76/15

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in der Braunkohleindustrie -

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 18.08.2020 - 7 Sa 152/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Tatsachenbestätigung in AGBs

    Nach § 242 BGB ist eine Rechtsausübung rechtsmissbräuchlich und deshalb unzulässig unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens, wenn das vorherige Verhalten der einen Seite für die andere Seite ein schützenswertes Vertrauen geschaffen hat in den Fortbestand einer bestimmten Situation, BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 4 AZR 220/08 -, Rn. 16, zitiert nach juris, oder sonstige Umstände die Rechtsausübung der einen Seite als treuwidrig erscheinen lassen, BAG, Urteil vom 20.03.2019 - 7 AZR 409/16 -, Rn. 45, zitiert nach juris.
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2020 - 5 Sa 119/19

    Eingruppierung - Gartenbauingenieurin der unteren Naturschutzbehörde -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19

    Eingruppierung der Leiterin des Fachdienstes Grundstückswertermittlung eines

  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 362/23

    Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Darlegungs- und Beweislast bezüglich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

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