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   BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14   

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BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14 (https://dejure.org/2015,44518)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2015 - 5 AZR 146/14 (https://dejure.org/2015,44518)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 (https://dejure.org/2015,44518)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 615 S 1 BGB, § 615 S 3 BGB, § 326 Abs 2 S 1 Alt 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB
    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

  • IWW

    § 615 Satz 1 BGB, § ... 615 Satz 3 BGB, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 611 Abs. 1, § 297 BGB, § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen, § 15 Abs. 2 TzBfG, § 21 TzBfG, § 622 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 2 BGB, § 324 Abs. 1 BGB, § 615 BGB, § 326 BGB, §§ 276, 278 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Unmöglichkeit der geschuldeten Arbeitsleistung wegen Widerrufs der Einsatzgenehmigung des Arbeitnehmers als bei den US-Streitkräften eingesetzte Sicherheitskraft

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

  • Betriebs-Berater

    Vergütungsanspruch bei Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Unmöglichkeit der geschuldeten Arbeitsleistung wegen Widerrufs der Einsatzgenehmigung des Arbeitnehmers als bei den US-Streitkräften eingesetzte Sicherheitskraft

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Unmöglichkeit der geschuldeten Arbeitsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Regelung über den Vergütungsanspruch in der Auslauffrist des § 15 Abs. 2 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug - und die eingetretene Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers und Annahmeverzug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Vergütung bei fehlender Einsatzgenehmigung eines Arbeitnehmers bei Wach- und Sicherheitsunternehmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auflösende Bedingung wegen Leistungsunfähigkeit: Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 327
  • NJW 2016, 1608
  • ZIP 2016, 839
  • NZA 2016, 293
  • BB 2016, 435
  • DB 2016, 598
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung allein oder weit überwiegend zu verantworten hat (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 - Rn. 40, BAGE 123, 98; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26) .

    mindestens fahrlässiges Handeln (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 29) .

  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 525/87

    Genehmigung der staatlichen Schulaufsichtsbehörde für Tätigkeit eines Lehrers an

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Nach Entzug der Einsatzgenehmigung war er - ähnlich wie im Fall eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots - außerstande, die vertraglich vereinbarte Leistung zu bewirken (vgl. BAG 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 - zu 1 der Gründe bei fehlender Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97, bei fehlender bergrechtlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17 bei Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach SÜG; LAG Rheinland-Pfalz 31. August 2006 - 11 Sa 323/06 - Rn. 35 bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung) .

    Eine vertragliche Übernahme des bei subjektiven Leistungshindernissen an sich den Arbeitnehmer treffenden Vergütungsrisikos durch den Arbeitgeber ist zwar möglich und besonders dann naheliegend, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Kenntnis des Leistungshindernisses einstellt (BAG 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 - zu 2 e der Gründe) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen begründet jedoch das äußere Erscheinungsbild des Vertrags eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Im Rahmen des zeitlichen Bestandsschutzes soll die Beendigungswirkung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (hierzu BAG 18. April 1985 - 2 AZR 197/84 - zu II 1 a der Gründe; 12. Juli 2007 - 2 AZR 699/05 - Rn. 40) .
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 699/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - verspätete Anträge und

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Im Rahmen des zeitlichen Bestandsschutzes soll die Beendigungswirkung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (hierzu BAG 18. April 1985 - 2 AZR 197/84 - zu II 1 a der Gründe; 12. Juli 2007 - 2 AZR 699/05 - Rn. 40) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 11 Sa 323/06

    Kein Annahmeverzug bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Nach Entzug der Einsatzgenehmigung war er - ähnlich wie im Fall eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots - außerstande, die vertraglich vereinbarte Leistung zu bewirken (vgl. BAG 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 - zu 1 der Gründe bei fehlender Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97, bei fehlender bergrechtlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17 bei Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach SÜG; LAG Rheinland-Pfalz 31. August 2006 - 11 Sa 323/06 - Rn. 35 bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung) .
  • LAG Nürnberg, 09.01.2014 - 5 Sa 517/12

    Auflösende Bedingung des Entzugs einer Einsatzgenehmigung

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. Januar 2014 - 5 Sa 517/12 - aufgehoben.
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Nach Entzug der Einsatzgenehmigung war er - ähnlich wie im Fall eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots - außerstande, die vertraglich vereinbarte Leistung zu bewirken (vgl. BAG 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 - zu 1 der Gründe bei fehlender Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97, bei fehlender bergrechtlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17 bei Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach SÜG; LAG Rheinland-Pfalz 31. August 2006 - 11 Sa 323/06 - Rn. 35 bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung) .
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
    Sie folgt aus den Besonderheiten bei der Bewachung von militärischen Einrichtungen und entspricht den Befugnissen der Bundeswehr gegenüber zivilen Wachpersonen (vgl. § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen; vgl. hierzu BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1033/06 - Rn. 12) .
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

  • VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85

    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 483/03

    Annahmeverzug - Beschäftigungsverbot - Bergbau

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

  • BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59

    Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung

  • BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 282/62

    Betriebsrisiko bei Anordnung eines behördlichen Verbots

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Die Norm meint - wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt (BT-Drs. 14/6857 S. 48)  - das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327; 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 20, BAGE 157, 34; ganz hM, vgl. nur NK-GA/Boemke § 615 BGB Rn. 136; BeckOK ArbR/Joussen Stand 1. September 2021 BGB § 615 Rn. 88; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 97; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 113; Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 101 Rn. 5; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 122) , also das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können.

    Deshalb muss er dafür einstehen, dass die Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich wird, die in seinem Einflussbereich liegen, wie etwa der Ausfall von Maschinen, Betriebsstoffen oder anderer für den Betriebsablauf notwendiger Betriebsmittel (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 52; sh. auch die Übersichten bei ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 130 f.; Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 232 ff.).

    Über diese "internen Betriebsstörungen" hinaus trägt der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe) , die sich als höhere Gewalt darstellen, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327) , die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand (BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446) , den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) oder den Stromausfall infolge einer Störung im Elektrizitätswerk (BAG 30. Januar 1991 - 4 AZR 338/90 - BAGE 67, 118) .

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Anders als beispielsweise bei Fällen eines von Kunden erteilten Hausverbots oder beim Entzug einer hoheitlichen Einsatzgenehmigung (vgl. dazu BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 25, BAGE 157, 34; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 23, BAGE 153, 85; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 18, BAGE 152, 327) handelte es sich nicht um einen Fall der Leistungsunfähigkeit, weil die Klägerin es selbst in der Hand hatte, den Hinderungsgrund zu beseitigen.
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20

    Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

    Dies ist das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können (BAG, Urteil vom 23.09.2015 - 5 AZR 146/14, NZA 2016, 1608, Rdz. 22).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Die Arbeitsleistung der Klägerin unterblieb nicht wegen Ausfalls von Betriebsstoffen oder anderer für den Betriebsablauf notwendiger Betriebsmittel, einer Betriebsstilllegung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften/Anordnungen (vgl. BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe) oder eines Geschehens, das von außen auf typische Betriebsmittel einwirkt und sich als höhere Gewalt darstellt, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (vgl. BAG 23. September 2014 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    Dies ist das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können (dazu im Einzelnen BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 52, jeweils mwN) .

    a) Fehlt es an den Voraussetzungen des Annahmeverzugs, weil ein Fall des § 297 BGB gegeben war, steht § 615 BGB der Anwendung von § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB nicht entgegen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26, BAGE 152, 327) .

    Danach bleibt der Vergütungsanspruch erhalten, wenn der Arbeitgeber für die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, sie also iSd. §§ 276, 278 BGB allein oder weit überwiegend zu vertreten hat (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 29, BAGE 152, 213; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 28, aaO) .

    Eine vertragliche Übernahme des bei subjektiven Leistungshindernissen an sich den Arbeitnehmer treffenden Vergütungsrisikos durch den Arbeitgeber ist zwar möglich und besonders dann naheliegend, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Kenntnis des Leistungshindernisses einstellt (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 32, BAGE 152, 327) .

  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen

    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung allein oder weit überwiegend zu verantworten hat (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 25 mwN, BAGE 152, 327) .

    mindestens fahrlässiges Handeln (hierzu ausführlich BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 28, BAGE 152, 327) .

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie zB Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder seine Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (st. Rspr., vgl. BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 23, BAGE 157, 34) oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (vgl. beispielsweise BAG 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - zu I 1 der Gründe - Wegfall der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 2 der Gründe - Entzug der Fahrerlaubnis eines als Auslieferungsfahrer beschäftigten Arbeitnehmers; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97 - fehlende bergrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 27 ff. - Entzug der missio canonica einer Gemeindereferentin; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17, BAGE 152, 1 - Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen [SÜG]; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 15 ff., BAGE 152, 327 - Entzug der für eine Tätigkeit bei den US-Streitkräften erforderlichen Einsatzgenehmigung) .
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen (wie zB Arbeitsunfähigkeit) beruhen oder ihre Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht (zu den Anforderungen hierfür BAG 18. März 2009 - 5 AZR 192/08 - Rn. 15, BAGE 130, 29) oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (BAG 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - zu I 1 der Gründe - Wegfall der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 2 der Gründe - Entzug der Fahrerlaubnis eines als Auslieferungsfahrer beschäftigten Arbeitnehmers; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97 - fehlende bergrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 27 ff. - Entzug der missio canonica einer Gemeindereferentin; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17 - Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach SÜG; 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 15 ff. - Entzug der für eine Tätigkeit bei den US-Streitkräften erforderlichen Einsatzgenehmigung; siehe auch die Beispiele bei MüKoBGB/Henssler 6. Aufl. § 615 Rn. 30; HWK/Krause 6. Aufl. § 615 BGB Rn. 55) .

    Es muss sich zudem um eine hoheitliche Maßnahme handeln, die dem betroffenen Arbeitnehmer förmlich bekannt gegeben wird (vgl. § 41 Abs. 1 VwVfG) und ihm die von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Möglichkeit einräumt, gegen das Beschäftigungsverbot den Rechtsweg zu beschreiten, sofern nicht Völkerrecht entgegensteht (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 17) .

    Weil die Beklagte sich im Annahmeverzug befand, bedarf es keiner erneuten Entscheidung des Senats zu § 615 Satz 3 BGB (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 20 ff. mwN) .

  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug,

    vgl. BAG, Urteile vom 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 -, juris, Rn. 23, vom 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 -, juris, Rn. 22 f., sowie vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 -, juris, Rn. 15.

    vgl. BAG, Urteile vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 -, juris, Rn. 21 f., vom 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 -, juris, Rn. 13 sowie Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 100/79 -, juris, Rn. 26; Henssler; in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 615 Rn. 96; Legleitner, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 615 BGB (Stand: 15.03.2021) Rn. 63; BeckOK ArbR/Joussen, 63. Ed. 1.3.2022, BGB § 615 Rn. 88-94; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, BGB § 615 Rn. 120-122.

    vgl. BAG, Urteile vom 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 -, juris, Rn. 33, vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 -, juris, Rn. 25, und vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - , juris, Rn. 26.

    vgl. BAG, Urteile vom 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 -, juris, Rn. 29, und vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 -, juris, Rn. 28.

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    vgl. im Einzelnen z.B.: BAG, Urteil vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 -, juris Rn. 26; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, § 615 Rn. 5, m.w.N.; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Februar 2020, § 615 Rn. 6.

    Es fehlt an der danach erforderlichen Verantwortlichkeit der Klägerin, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Klägerin allein oder weit überwiegend verantwortlich ist für den Grund der - wegen des Fixschuldcharakters der nach wöchentlicher Arbeitszeit bemessenen Arbeitsleistung (§ 5 Arbeitsvertrag) -, vgl. BAG, Urteile vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 -, juris Rn. 47, und vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 -, juris Rn. 26; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, § 611a Rn. 675; Fandel/Kock, in: Herberger/Martinek u.a., jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 611a Rn. 198; Ernst, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 275 Rn. 49, 52, zur Einzelfallbetrachtung, absonderungsbedingten Unmöglichkeit.

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • VG Münster, 10.11.2022 - 5a K 1163/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem IfSG

  • VG Münster, 12.01.2023 - 5 K 164/22
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • LAG Niedersachsen, 18.12.2023 - 4 Sa 166/23

    Annahmeverzugslohn; Freistellung; Impfnachweispflicht; Unzumutbarkeit der Annahme

  • LAG Köln, 11.07.2023 - 4 Sa 359/23

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen; Die Lehre vom Betriebsrisiko; Keine

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2016 - 12 Sa 2/15

    Annahmeverzug - Hausverbot des Auftraggebers - Arbeitsausfallrisiko

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • VG Minden, 20.09.2022 - 16 K 1086/21

    Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 5 Sa 378/16

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe - Entzug der Einsatzgenehmigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

  • LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 104/22

    Annahmeverzugslohn; Leistungsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 171/16

    Weihnachtsgratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - Urlaubsgewährung durch

  • ArbG Gelsenkirchen, 16.05.2017 - 5 Ca 107/17

    Ausnahmefall der rechtsmissbräuchlichen unternehmerischen Entscheidung im

  • LAG Hessen, 12.02.2016 - 10 Sa 787/15

    Die Abrede in einer Änderungsvereinbarung, mit der Ansprüche auf Zahlung eines

  • LAG Köln, 04.04.2019 - 7 Sa 742/18

    Annahmeverzug; Beschäftigungsverbot; G-25-Untersuchung; Luftsicherheitsassistent

  • ArbG Heilbronn, 29.09.2022 - 8 Ca 94/22

    Arbeitsvertrag mit Ärztin aus nichteuropäischem Ausland - Annahmeverzug

  • LAG Nürnberg, 09.01.2014 - 5 Sa 517/12
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