Rechtsprechung
   BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 249/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2842
BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 249/90 (https://dejure.org/1991,2842)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1991 - 7 AZR 249/90 (https://dejure.org/1991,2842)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 249/90 (https://dejure.org/1991,2842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Betriebsversammlung; Vergütungsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 43 Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 44 Abs. 1 Sätze 1 und 2; BGB § 242, § 276
    Kein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei zu Unrecht abgehaltener "weiterer" Betriebsversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsversammlung - Belegschaft - Vergütungsanspruch - Vertrauenshaftung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 557
  • BB 1992, 436
  • DB 1992, 689
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 29/87

    Abhalten einer Betriebsversammlung einer Großbäckerei während der Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 249/90
    Eine Vertrauenshaftung des Arbeitgebers und eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten kommen nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Belegschaft darauf hinweist, daß die Voraussetzungen für eine weitere Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 4 BetrVG nicht erfüllt sind (im Anschluß an BAG Urteil vom 27.11.1987 - 7 AZR 29/87 - AP Nr. 7 zu § 44 BetrVG 1972, zu II der Gründe).«.

    Aus dem Gesichtspunkt der Vertrauenshaftung kann der Arbeitnehmer nur dann Vergütung für die Teilnahme an einer nicht unter § 44 Abs. 1 BetrVG fallenden Betriebsversammlung verlangen, wenn der Arbeitgeber durch ihm objektiv zuzurechnende Umstände bei der Belegschaft den Eindruck erweckt, er sei gleichwohl bereit, den teilnehmenden Arbeitnehmern die Arbeitsvergütung zu zahlen (ebenso BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 29/87 - AP Nr. 7 zu § 44 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, bei einer zu Unrecht außerhalb der Arbeitszeit einberufenen regelmäßigen Betriebsversammlung).

    Eine derartige vertragliche Nebenpflicht (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1987 - 7 AZR 210/87 - AP Nr. 7 zu § 44 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, unter Hinweis auf Säcker, DB 1965, 1856, 1858 und Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., § 44 Rz 39) ist nicht verletzt worden.

  • LAG Hamburg, 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11

    Wahlvorstandsschulung - zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung - Entfernung

    Im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit ist anerkannt, dass der Entsendungsbeschluss des Betriebsrats den Arbeitnehmer nicht von einer selbstständigen Überprüfung der Rechtslage hinsichtlich des Bestehens einer Betriebsratsaufgabe und deren Erforderlichkeit entlastet (vgl. BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 249/90 -) .
  • LAG Hamburg, 11.01.1993 - 4 TaBV 9/92

    Reisekosten; Spesen; Betriebsratsmitglied; Mitbestimmungsrecht; Wahlkreistreffen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht