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   BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16   

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https://dejure.org/2017,44483
BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16 (https://dejure.org/2017,44483)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 6 AZR 684/16 (https://dejure.org/2017,44483)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 6 AZR 684/16 (https://dejure.org/2017,44483)
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  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 2017 (- 6 AZR 683/16 - Rn. 10 ff.) ausgeführt und nimmt darauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Die von der Revision angenommene Übertragung der Grundsätze der Gleichstellungsabrede (sh. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 20 f.) scheidet im vorliegenden Fall bereits deshalb aus, weil die Klägerin nach dem 1. Januar 2002 eingestellt worden ist und es sich deshalb nicht um einen sog. "Altfall" handelt, für den nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Vertrauensschutz zu gewähren ist.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 23. November 2017 (- 6 AZR 683/16 - Rn. 24 ff.) verwiesen.

    Die Beklagte kann sich nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage iSv. § 313 BGB berufen, weil sie keine Änderungskündigung erklärt hat (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 29 ff.) .

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 632/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. März 2016 - 6 Sa 632/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16
    Verzugszinsen sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem in den AVR bestimmten Zahltag zu entrichten (vgl. zu tariflichen Ansprüchen BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 37) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (seit BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 30 ff., BAGE 135, 163) unterliegen Arbeitsvertragsrichtlinien, die auf dem Dritten Weg gemäß den einschlägigen Organisations- und Verfahrensvorschriften entstanden sind, wie Tarifverträge nur einer Rechtskontrolle am Maßstab höherrangigen Rechts sowie der Kontrolle auf einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn sie von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mitgliedern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen worden sind und deshalb nicht der Dienstgeberseite zugeordnet werden können.
  • BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16
    Insbesondere kann offenbleiben, welchen Inhalt die Loyalitätspflichten nach dem Betriebsübergang aufweisen (vgl. zu den kirchlichen Loyalitätsanforderungen: BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 14 ff., BAGE 156, 23; KR/Fischermeier 11. Aufl. Kirchl.
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