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   BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5231
BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00 (https://dejure.org/2001,5231)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 10 AZR 106/00 (https://dejure.org/2001,5231)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 (https://dejure.org/2001,5231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Nachtarbeitszuschlag

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Nachtarbeitszuschlages im mehrschichtigen Betrieb; Begriff der Schichtarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachtarbeitszuschlag; Großhandel; mehrschichtiger Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90

    Schichtarbeit im Großhandel

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Es ist tarifrechtlich nicht notwendig, daß die persönliche Arbeitszeit den tariflich vorgesehenen Zeitraum vollständig ausfüllt (vgl. im Ergebnis auch BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1 mwN; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).

    Dies müßte eindeutig aus dem Tarifwortlaut hervorgehen (vgl. BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO zu dem MTV für den Nahrungsmittelgroßhandel Niedersachsen).

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, wobei beide Teile sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen (vgl. BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO; 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).

    Dabei muß eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO mwN).

  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 212/94

    Zahlung einer tariflichen Tätigkeitszulage für Schichtarbeit in den Nachtstunden

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Es ist tarifrechtlich nicht notwendig, daß die persönliche Arbeitszeit den tariflich vorgesehenen Zeitraum vollständig ausfüllt (vgl. im Ergebnis auch BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1 mwN; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, wobei beide Teile sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen (vgl. BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO; 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).

    c) Tarifrechtlich unerheblich ist auch, daß der Kläger an dem Schichtarbeitsplatz persönlich nur Nachtarbeit leistet und nicht an einem Wechsel der Schichten teilnimmt (vgl. BAG 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Auch sind die zugrunde liegenden Begriffe des Schichtdienstes und der Schichtarbeit weder in diesem Tarifvertrag noch gesetzlich (BAG 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16 mwN) geregelt.

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, wobei beide Teile sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen (vgl. BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO; 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).

    Schichtarbeit liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer mit völlig verschiedenen Aufgaben und unterschiedlichen Qualifikationen einander ablösen (BAG 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO).

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93

    Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Unerheblich ist, ob der Arbeitsanfall in allen Schichten gleich groß ist (BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP BAT § 33 a Nr. 4; 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 mwN).
  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 167/94

    Voraussetzungen für die Gewährung einer tariflichen Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Unerheblich ist, ob der Arbeitsanfall in allen Schichten gleich groß ist (BAG 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP BAT § 33 a Nr. 4; 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 mwN).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Es ist tarifrechtlich nicht notwendig, daß die persönliche Arbeitszeit den tariflich vorgesehenen Zeitraum vollständig ausfüllt (vgl. im Ergebnis auch BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1 mwN; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 Sa 1491/99

    Arbeitsentgelt: Schichtzulage - Begriff des mehrschichtigen Betriebs

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2000 - 5 Sa 1491/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Bei Ersterer wechseln die Arbeitnehmer in einem bestimmten Rhythmus von einem betrieblichen Zeitabschnitt in einen anderen, bei Letzterer - zum Teil auch Dauerschicht genannt - werden Arbeitsplätze nacheinander von mehreren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen besetzt, jedoch tritt kein Wechsel im tageszeitlichen Einsatz ein (BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6 mwN).
  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04

    Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart

    Schichtarbeit liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer mit völlig verschiedenen Aufgaben und unterschiedlichen Qualifikationen einander ablösen (BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 -AP BMT-G II § 24 Nr. 1; 18. Oktober 1995 - 10 AZR 853/94 - AP BAT § 33a Nr. 8; 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16; 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181).
  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

    dazu statt vieler BAG 23.9.1960 - 1 AZR 567/59 - AP § 2 AZO Nr. 4 = SAE 1961, 83 = BB 1960, 1203 [Leitsatz]: "Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne"; 4.2.1988 - 6 AZR 203/85 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA § 4 TVG Rundfunk Nr. 16 = ZTR 188, 425; 24.1.2001 - 10 AZR 106/00 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 6.S. dazu statt vieler BAG 23.9.1960 - 1 AZR 567/59 - AP § 2 AZO Nr. 4 = SAE 1961, 83 = BB 1960, 1203 [Leitsatz]: "Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne"; 4.2.1988 - 6 AZR 203/85 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA § 4 TVG Rundfunk Nr. 16 = ZTR 188, 425; 24.1.2001 - 10 AZR 106/00 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 6., deren Stimmigkeit hier jedoch nicht weiter nachgespürt zu werden braucht 91S.

    90) S. dazu statt vieler BAG 23.9.1960 - 1 AZR 567/59 - AP § 2 AZO Nr. 4 = SAE 1961, 83 = BB 1960, 1203 [Leitsatz]: "Der Begriff des Schichtdienstes ist nach allgemeinem Sprachgebrauch dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösen, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit nur eines Arbeitnehmers besetzt ist, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne"; 4.2.1988 - 6 AZR 203/85 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA § 4 TVG Rundfunk Nr. 16 = ZTR 188, 425; 24.1.2001 - 10 AZR 106/00 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 6.

  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07

    Schichtdienst - Schichtzulage - regelmäßige Änderung des täglichen Arbeitsbeginns

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Weitere Voraussetzung bereits des Begriffs der Schichtarbeit in seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung ist, dass sich der Teil der arbeitenden Arbeitnehmer und der Teil, der arbeitsfreie Zeit hat, sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen, wobei eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden muss (BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; BAG 14. Dezember 1993 - 10 AZR 368/93 - AP BAT § 33a Nr. 3; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - aaO) .

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00

    Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung

    Dabei muß eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - nv.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 16 Sa 297/12

    Nachtzuschlag bei Schichtarbeit - Tarifauslegung - MTV für den Berliner

    Danach ist wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht wird (vgl. BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - zitiert nach juris, dort Rz. 22).
  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1102/01

    Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ; Grenze des Vorrangs der

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2002 - 5 Sa 1473/01

    Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Nachtarbeit; Voraussetzungen von

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  • LAG Nürnberg, 26.01.2012 - 1 Sa 453/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

    Unterschiedliche Aufgaben und Qualifikationen der sich ablösenden Mitarbeiter stehen demnach dem Schichtbegriff entgegen (BAG vom 24.012001, 10 AZR 106/00, NZA 2002, 112).
  • LAG Nürnberg, 05.12.2011 - 1 Sa 205/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

    Unterschiedliche Aufgaben und Qualifikationen der sich ablösenden Mitarbeiter stehen demnach dem Schichtbegriff entgegen (BAG vom 24.01.2001, 10 AZR 106/00, NZA 2002, 112).
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