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   BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10442
BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00 (https://dejure.org/2001,10442)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 7 AZR 47/00 (https://dejure.org/2001,10442)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 7 AZR 47/00 (https://dejure.org/2001,10442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Einstellungszusage als Lehrer nach der Beendigung der Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Einstellungszusage in ein unberistetes Arbeitsverhältnis nach der Beendigung der Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Aufgrund der gebotenen Auslegung ist der Antrag dahin zu verstehen, daß das beklagte Land zur Annahme eines in der Klage enthaltenen Angebots des Klägers auf Abschluß eines Arbeitsvertrags verurteilt werden soll (vgl. hierzu BAG 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 20, zu A der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I A 1 a der Gründe mwN).

    Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 28. Juni 2000 (- 7 AZR 904/98 - aaO) erneut begründet und sich mit den in neuerer Zeit im Schrifttum erhobenen Einwänden (vgl. Oetker ZIP 2000, 643, 653) auseinandergesetzt.

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß, von dieser ständigen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. im einzelnen: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - aaO, zu I B der Gründe).

    Der Klageantrag kann aber ebenso wie in der vom Senat am 28. Juni 2000 entschiedenen Sache - 7 AZR 904/98 - dahin ausgelegt werden, daß das beklagte Land hilfsweise zum Abschluß eines Arbeitsvertrags für die Zukunft verurteilt werden soll.

  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Mit einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (- 2 K 4320/99 -) erstrebt der Kläger seine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
  • LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 18 Sa 1136/99

    Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. November 1999 - 18 Sa 1136/99 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Der vor dem Verwaltungsgericht verfolgte Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis bildet einen anderen Streitgegenstand als die vorliegend erstrebte Begründung eines Arbeitsverhältnisses (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - BAGE 33, 43 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 6, zu A der Gründe).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Aufgrund der gebotenen Auslegung ist der Antrag dahin zu verstehen, daß das beklagte Land zur Annahme eines in der Klage enthaltenen Angebots des Klägers auf Abschluß eines Arbeitsvertrags verurteilt werden soll (vgl. hierzu BAG 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 20, zu A der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I A 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

    Er soll - in Beachtung der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6, zu I B der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 47/00 - nv., zu A II 1 der Gründe) - nicht für die Vergangenheit geschlossen werden, sondern mit Rechtskraft eines dem Antrag entsprechenden Urteils zustandekommen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07

    Anschlussbefristung zur Erprobung; Einstellungszusage

    Anderweitige Umstände, aufgrund derer die Nichteignung des Klägers zu diesem Zeitpunkt bereits festgestanden haben könnte, sind nicht ersichtlich (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2001, 7 AZR 47/00, ZTR 2001, 529).

    Ist die Eignung des Klägers Voraussetzung für die Übernahme in den Schuldienst, so ist es grundsätzlich Aufgabe des Gläubigers, die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllen, nicht dagegen ist es Aufgabe des Schuldners, die Nichterfüllung darzulegen und zu beweisen (BAG vom 24. Januar 2001, 7 AZR 47/00, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1796/04

    Mitbestimmung zur Befristung des Arbeitsvertrages eines Seiteneinsteigers in den

    Im Rechtsstreit um den Übernahmeanspruch ist es Aufgabe des Arbeitnehmers als des Anspruchsgläubigers, die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die das Tatbestandsmerkmal der Bewährung ausfüllen (BAG, v. 24.01.2001 ZTR 2001, 529).
  • LAG Köln, 06.03.2003 - 6 Sa 912/02

    Rückkehroption; öffentlicher Dienst; Bestimmungsrecht

    Der damit erstrebte Arbeitsvertrag kommt nach § 894 Abs. 1 ZPO mit Eintritt der Rechtskraft der stattgebenden Entscheidung zustande (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 7 AZR 47/00 - und vom 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - Juris).
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