Rechtsprechung
BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung - Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf den übertariflichen Lohnanteil - Vereinbarung eines anrechnungsfesten übertariflichen Lohnbestandteil - Jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage - Konkludenter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 27.05.1986 - 1 Ca 1323/85
- LAG Hamm, 03.04.1987 - 16 Sa 1483/86
- BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
Die Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zulage bedarf keiner Entscheidung des Arbeitgebers, sondern tritt automatisch ein, solange keine Veränderung der übertariflichen Zulagen aus Anlaß der Tariflohnerhöhung vorgenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und BAG Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 57/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.
Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80
Lohnzulage
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).Insbesondere kann daraus auch nicht auf eine betriebliche Übung geschlossen werden, nach der übertarifliche Lohnzulagen auch künftig zum jeweiligen Tariflohn bezahlt werden sollen (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13, 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).
Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
Der übertarifliche Lohnbestandteil verringert sich damit bei der Tariflohnerhöhung mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung automatisch um den Betrag der Tariflohnerhöhung (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87
Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, ergibt sich aus dieser tariflichen Regelung entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, daß mit der Formulierung "Arbeitsentgelt" in der Protokollnotiz Nr. 2 nicht der Effektivlohn, sondern nur der Tariflohn gemeint ist. - BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87
Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung - …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, ergibt sich aus dieser tariflichen Regelung entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, daß mit der Formulierung "Arbeitsentgelt" in der Protokollnotiz Nr. 2 nicht der Effektivlohn, sondern nur der Tariflohn gemeint ist. - BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86
Tariflohnerhöhung
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Die Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zulage bedarf keiner Entscheidung des Arbeitgebers, sondern tritt automatisch ein, solange keine Veränderung der übertariflichen Zulagen aus Anlaß der Tariflohnerhöhung vorgenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und BAG Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 57/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87
Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, ergibt sich aus dieser tariflichen Regelung entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, daß mit der Formulierung "Arbeitsentgelt" in der Protokollnotiz Nr. 2 nicht der Effektivlohn, sondern nur der Tariflohn gemeint ist. - BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87
Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts - …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, ergibt sich aus dieser tariflichen Regelung entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, daß mit der Formulierung "Arbeitsentgelt" in der Protokollnotiz Nr. 2 nicht der Effektivlohn, sondern nur der Tariflohn gemeint ist. - BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87
Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte …
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 16. September 1987 (- 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 268/87 -, - 4 AZR 329/87 -, - 4 AZR 330/87 - und - 4 AZR 331/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, ergibt sich aus dieser tariflichen Regelung entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, daß mit der Formulierung "Arbeitsentgelt" in der Protokollnotiz Nr. 2 nicht der Effektivlohn, sondern nur der Tariflohn gemeint ist. - BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87
Darüber hinaus betrifft die Frage der Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung die Höhe der Zulage, die für sich ebenfalls mitbestimmungsfrei ist (BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78
Anrechnung übertariflicher Zulagen
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine …
Dabei haben die Vorinstanzen durchaus zutreffend erkannt, daß auch die Tariflohnerhöhung um 3, 9 % aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung ist (vgl. BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und ständig vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 329 bis 331/87 -, vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 -, - 4 AZR 372/87 -, - 4 AZR 477/87 -, - 4 AZR 523/87 -, - 4 AZR 524/87 -, vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 -, - 4 AZR 574/87 -, - 4 AZR 575/84 -, - 4 AZR 582/87 -).