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   BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99   

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BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99 (https://dejure.org/2000,16067)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 8 AZR 280/99 (https://dejure.org/2000,16067)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 280/99 (https://dejure.org/2000,16067)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 212/96

    Ordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Die vom Senat zugelassene Revision des Beklagten führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht (Senatsurteil 16. Oktober 1997 - 8 AZR 212/96 -).

    aa) Der Revision ist zuzugeben, daß die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts trotz der Hinweise des Senats im Urteil vom 16. Oktober 1997 (aaO, zu II 1 c cc der Gründe) teilweise unklar sind.

    Die im Urteil vom 16. Oktober 1997 (aaO) dargestellte eingeschränkte Substantiierungslast vor durchgeführter Beweisaufnahme ändert nichts an der vollen Beweislast des Arbeitgebers für die Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsverhältnis.

    a) Der Senat hat im Urteil vom 16. Oktober 1997 (aaO) ausgeführt (vgl. § 565 Abs. 2 ZPO):.

    Der Senat hat im Urteil vom 16. Oktober 1997 (aaO, zu III 1 der Gründe) bereits entschieden, die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger sei weder durch eine tarifliche noch durch eine einzelvertragliche Regelung ausgeschlossen gewesen.

    Hierfür kann von Bedeutung sein, ob der Beklagte nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse zur Einrichtung nach Art. 36 EV eingetreten ist (vgl. Senatsurteil 16. Oktober 1997 aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS erfolgte (Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, mit weiteren Nachweisen).

    Die in Personalfragebögen gestellten Fragen nach einer MfS-Tätigkeit sind zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten (Senatsurteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 126 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Wer hierzu falsche Angaben macht, mißbraucht das Vertrauen seines Arbeitgebers gröblich (Senatsurteil 14. Dezember 1995 aaO, zu B III 2 der Gründe).

    Das Maß individueller Schuld wird nicht geprüft, das weitere Verhalten des Klägers nicht ins Blickfeld genommen (vgl. Senatsurteile 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 127; 14. Dezember 1995 aaO).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Wird die fehlende persönliche Eignung aus dem Umstand hergeleitet, daß der Arbeitnehmer für das MfS tätig war, ist der Tatbestand des Abs. 4 Ziff. 1 EV erfüllt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV vorliegen (Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 274/92 - AP Nr. 10 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 123).

    Die in Personalfragebögen gestellten Fragen nach einer MfS-Tätigkeit sind zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten (Senatsurteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 126 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Das Maß individueller Schuld wird nicht geprüft, das weitere Verhalten des Klägers nicht ins Blickfeld genommen (vgl. Senatsurteile 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 127; 14. Dezember 1995 aaO).

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 790/98

    Unzutreffende Angaben über frühere Tätigkeit für das Ministerium für

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Das entspricht der Senatsrechtsprechung (vgl. nur zuletzt Senatsurteil 27. Mai 1999 - 8 AZR 120/98 - nicht veröffentlicht, zu B III der Gründe mwN; vgl. ferner Senatsurteil 24. Juni 1999 - 8 AZR 790/98 - nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe).

    b) Das Landesarbeitsgericht beruft sich für seine Auffassung, nicht jede Fragebogenlüge rechtfertige eine Kündigung, es komme vielmehr darauf an, wie lange die MfS-Tätigkeit zurückliege und wie schwerwiegend sie gewesen sei, auf das BAG Urteil vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53; ebenso zB Senatsurteil 24. Juni 1999 aaO, zu III 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Wird die fehlende persönliche Eignung aus dem Umstand hergeleitet, daß der Arbeitnehmer für das MfS tätig war, ist der Tatbestand des Abs. 4 Ziff. 1 EV erfüllt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV vorliegen (Senatsurteil vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 274/92 - AP Nr. 10 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; Senatsurteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 123).

    Die Anforderungen sind nicht geringer, wenn fristgemäß gekündigt und damit die Kündigung auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützt wird (Senatsurteil vom 25. Februar 1993, aaO).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Steht diese in Umrissen fest, kann die Einzelfallprüfung ergeben, daß ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (Senatsurteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257, 263 = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Die zivilprozessualen Möglichkeiten der Tatsachenfeststellungen sind daher auszuschöpfen, wenn die für eine bewußte und finale Zusammenarbeit mit dem MfS vorgetragenen und unter Beweis gestellten Indizien erheblich sind (Senatsurteil vom 23. September 1993, aaO).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Soweit der Kläger beanstandet hat, der Beklagte habe nicht über die angebliche Verweigerung der Zusammenarbeit durch Mitarbeiter informiert, handelt es sich ebenfalls nicht um den wesentlichen Kündigungstatbestand, sondern um Begleitumstände, die im Prozeß zur Abrundung der Kündigungsbegründung vorgetragen werden können (vgl. nur BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 62; KR-Etzel 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62 ff.; ErfK/Hanau/Kania § 102 BetrVG Rn. 6).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    b) Das Landesarbeitsgericht beruft sich für seine Auffassung, nicht jede Fragebogenlüge rechtfertige eine Kündigung, es komme vielmehr darauf an, wie lange die MfS-Tätigkeit zurückliege und wie schwerwiegend sie gewesen sei, auf das BAG Urteil vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53; ebenso zB Senatsurteil 24. Juni 1999 aaO, zu III 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 20. März 1997 (- 8 AZR 856/95 - BAGE 85, 312, 319 ff., zu B II der Gründe).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99
    Eine Pflicht des Arbeitgebers, im Rechtsstreit wegen einer MfS-Mitarbeit zwingend zu deren Dauer, Qualität und Grund vorzutragen, kann auch nicht aus der Notwendigkeit gefolgert werden, daß bei jeder Kündigung eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist (Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 320 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - NZA 1997, 935, 936).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 120/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Lehrers wegen Tätigkeit für

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2010 - 5 Sa 160/10

    Kündigung eines Krankenhausarztes wegen behaupteter Tätigkeit für das Ministerium

    Es hängt von der Prüfung des Einzelfalles ab, ob das Vertrauensverhältnis der Parteien durch die falschen Angaben zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR nachhaltig gestört ist (BAG 24.2. 2000 - 8 AZR 280/99 - JURIS; BAG 16.10.1997 - 8 AZR 702/95 - JURIS).
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